Elternzeit, noch verheiratet, schwanger von neuem Partner

Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin ...

Folgender Sachverhalt - mein Nochehemann und ich leben seit mehr als 2 Jahren getrennt, haben beide neue Partner und bisher aus finanziellen Gründen auf die Scheidung verzichtet. Ende Februar wurde bei mir eine Schwangerschaft festgestellt (bereits 23. SSW). Wir haben sofort die Scheidung eingeleitet, allerdings besteht mein Nochehemann auf einem Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten (in meinen Augen vollkommen ungerechtfertigt, da der Ausgleich für andere Lebenssituationen gedacht war). Das Familiengericht hat auf Grund von Überlastung die Abtrennung des Versorgungsausgleichs abgelehnt, damit ist auch kein Eilverfahren möglich und die Scheidung erfolgt voraussichtlich im Oktober / November.

Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass mit der qualifizierten Vaterschaftsanerkennung mein neuer Partner als zweiter Elternteil gilt (dass mein Nochehemann lediglich "formal" als Vater in der Geburtsurkunde steht), die Aussagen des Standesbeamten lassen mich jetzt aber arg zweifeln und meine Anwältin ist erst übernächste Woche wieder erreichbar :-( ...

Eigentlich wollte mein neuer Partner Elternzeit nehmen (und damit auch Elterngeld beantragen) - ist das überhaupt möglich, bevor meine Scheidung rechtskräftig ist? Falls nicht, wäre das doch glatt eine Klage wegen Ungleichbehandlung wert?

Kann ich (muss ich?) das alleinige Sorgerecht beantragen?

Was muss ich sonst noch beachten, um meinem neuen Partner die Rechte zuzusichern, die er als biologischer, unverheirateter Vater im Normalfall hätte?

Bin gerade ziemlich verärgert über das Familiengericht. Welche Chancen bestehen, dort noch Druck zu machen, damit wir wenigstens vor Ablauf des Mutterschutzes noch einen Scheidungstermin bekommen?

Danke schon mal für Tipps und Erfahrungsberichte von der schlaflosen solskinn (36+0)

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Hallo,

soweit ich weiß ist dein Ex automatisch der Vater (mit allen Rechten und Pflichten), wenn das Kind noch in der Ehe geboren wird.

Dein Freund kann zwar die Vaterschaft anerkennen, um rechtlich aber als Vater zu gelten und auch die Rechte und Pflichten wahrzunehmen, muss dein Ex aber offiziell die Vaterschaft aberkennen.

Am einfachsten wäre es, wenn ihr zu dritt beim JA vorstellig werdet. Dann lässt sich das normalerweise auch ohne Gericht regeln!

Das alleinige Sorgerecht zu beantragen ist erstmal sinnfrei, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

Dem wird ein Gericht nicht so einfach zustimmen.

Wenn dein Ex nicht bereit ist auf die Vaterschaft zu verzichten, dann musst du, nach der Scheidung, über Gericht eine Vaterschaftsfststellungsklage einreichen und

es wird erstmal ein Vaterschaftstest angeordnet.

Dafür musst du aber dem Richter Gründe vorlegen! In der Regel reicht es aber nachzuweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, wenn du bereits länger mit einem Mann zusammenlebst und mit deinem Ehemann im Trennungsjahr bist, bzw. es schon vollzogen ist.
Natürlich kann dein Freund jetzt auch die Rechte und Pflichten ausüben und dein Ex sich einfach still im Hintergrund halten.

Da fragt niemand nach, aber wenn dein Ex irgendwann mal auf den Trichter kommt Umgang einzufordern, oder irgendwas nicht zu wollen wird es schwierig! Da kann er dann theoretisch auch nach 10 Jahren noch Ansprüche stellen und vor allem im Umgangsrecht wird da oft dann ein Umgang auch erwirkt.

Was auch noch ein Thema ist, ist dass das Kind den Ehenamem, als Nachnamen bekommt, zumindest vorläufig. Das kann nach der Scheidung und nach der Vaterschaftsfststellung aber auch geändert werden.

Im Optimalfall setzt ihr euch zusammen und klärt das außergerichtlich, das kann sonst langwierige, anstrengend und teuer werden.

Würde da auf jeden Fall zusehen, dass die Vaterschaft offiziell wird und vor allem dem Ex die Vaterschaft aberkannt wird.
Sonst habt ihr den da immer im Hintergrund sitzen und müsst hoffen, dass er sich ruhig verhält und euch nicht irgendwann mal quer kommt.
Alles natürlich ohne Gewähr, aber so ist es mir die Sachlage aus ein paar Familien bekannt.

Ist dein Ex denn da kooperativ?

LG

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Danke zunächst für Deine ausführliche Antwort. Das mit der Geburtsurkunde, Namen etc. war uns bereits bekannt. Nicht schön, aber nicht zu ändern. Und ja, mein Ex ist kooperativ, da mach ich mir keine Sorgen. Wir haben nächste Woche zu dritt einen Termin beim Standesamt zwecks Ab- und Anerkennung (muss man nicht zwangsläufig beim Jugendamt machen). Allerdings frage ich mich gerade, was das Ganze für einen Sinn hat, wenn es rein rechtlich bis zur Scheidung nichts ändert.

Eigentlich ist die anstehende Geburt ein Grund für ein Eilverfahren, daher hatte unsere Anwältin das auch so beantragt, aber es liegt im Ermessen des Familiengerichts dem zuzustimmen. Und bei all den Konsequenzen, die mir gerade bewusst werden, halte ich es für unangemessen, zumal es beim Versorgungsausgleich um keine große Summe geht ... Nun ja, dann werde ich mal am Montag eine Ämterrallye starten :-/ ...

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PS: Elterngeld und Elternzeit zu beantragen dürfte schwer werden, wenn das Kind in der Ehe geboren wird, steht erstmal dein Ex als Vater in der Geburtsurkunde und muss die Anmeldung auch unterschreiben.

Dein Freund kann sich zwar kümmern, aber halt rechtlich nichts einfordern und da fällt das Elterngeld auch mit rein, da er ja nicht in der Geburtsurkunde steht.

Denke, dass da der Standesbeamte drauf hinaus wollte, dass es da schwierig wird.

Ob ihr da auf ein Eilverfahren hoffen könnt, das weiß ich nicht. Eigentlich ist die Geburt eines Kindes da kein Grund.

Vielleicht wenn dein Ex auf seine Ansprüche verzichtet und da nichts mehr gerichtlich geregelt werden muss.

Im Grunde musst du deinen Ex mit ins Boot holen, wenn es schnell und unkompliziert laufen soll.

Das ist halt in D so, dass Kinder die in die Ehe geboren werden automatisch die Eheleute als Eltern haben.

Das Problem hatte meine Schwiegermutter vor 21 Jahren schon! Da hat der Ex aber mitgezogen und das ging ohne Gericht. Eine nervige Rennerei war es damals aber schon.
Soweit mein Laienwissen.

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Hallo,

Also so wie ich das sehe, hat dein Ex 2 Möglichkeiten.

1. er verzichtet auf die von ihm gestellten Ansprüche und die Scheidung läuft schneller. Dann hat er im Gegenzug mit eurem Kind nichts zu tun.

Oder

2. er stellt sich quer, dann kannst du ihm gleich mal ausrechnen wieviel Unterhalt dir und dem Kind jeden Monat ab Geburt zu stehen....

LG Cunababy

PS: es rächt sich am Ende immer wenn man Geld sparen will und deshalb die Scheidung hinauszögert. Der Zugewinn wird größer und meistens wird einer von beiden gierig....

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Danke für Deinen Beitrag, aber in der aktuellen Situation bin ich nicht für schwarz-weiß-Lösungen oder "Erpressung", dafür ist das Verhältnis zwischen meinem Ex und mir noch zu gut.

Und nein, wir wollten kein Geld sparen - wir hatten einfach keins mehr, nachdem wir uns beide neu einrichten mussten. Und einen Kredit war es uns einfach nicht wert, da es weder um Kinder noch große Vermögenswerte ging. Aber das nur am Rande. ;-)

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Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Mein Ehemann ist allerdings sehr kooperativ, da er auch für klare Verhältnisse ist.

Unser Sachstand ist folgender:

- Bei uns ist die Vaterschaftsanerkunnung über das Jugendamt möglich, bzw. findet hier die Klärung des Sorgerechtes statt. Dann müssen wir wohl noch zum Standesamt. Da die Scheidung vor Gericht schon anhörig ist, darf man das vor der offiziellen Scheidung tun.

- Unser Anwalt gibt Gas und meinte, dass die Richter in der Regel diesen Fällen Vorrang einräumen, um den Kind einen geordneten Start zu ermöglichen.

- Der Nachname muss solange die Scheidung noch nicht durch ist, der der Mutter bleiben.

- In einer Antwort hier stand, dass ein Vaterschaftstest notwendig ist. Das stimmt so nicht.

- Was mir noch nicht klar ist, welches Stammbuch man mit ins Krankenhaus nehmen soll. Das einzige, das ich besitze, ist das von mir und meinem Mann.

- Mich hat auch eine Anmerkung hier stutzig gemacht, dass eine Anerkennung ja eigentlich nutzlos sei. Äh nein, denn damit gehen alle Rechte und Pflichten an den richtigen Vater. Somit ist der Ehemann dann auch aus der Zahlungspflicht usw.

Liebe Grüße

Sandy

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"Mich hat auch eine Anmerkung hier stutzig gemacht, dass eine Anerkennung ja eigentlich nutzlos sei. Äh nein, denn damit gehen alle Rechte und Pflichten an den richtigen Vater. Somit ist der Ehemann dann auch aus der Zahlungspflicht usw."

Hallo Sandy,

danke für Deine Antwort. Das was Du geschrieben hast, war bis letzten Donnerstag eigentlich auch mein Stand, bis mir der Standesbeamte erklärte, dass ich mich hier im Irrtum befinden würde (die Anerkennung kann man auch auf dem Standesamt durchführen lassen). Falls Du mir verrätst, wer Dir diese Auskunft gegeben hat (Jugendamt?), würde mir wirklich ein Stein vom Herzen fallen. Ich werde aber morgen auch noch einmal versuchen, beim Jugendamt mehr Infos zu bekommen. Stutzig gemacht hat mich der Antrag auf Elterngeld, der von Elternteilen spricht - und laut Geburtsurkunde wären dass bis zur Scheidung ja mein Nochmann und ich ...

Mein Ex ist eigentlich auch sehr kooperativ, ich kann ihn aber auch verstehen, dass er auf Dinge, die ihm zustehen, nicht verzichten möchte. Und unsere Anwältin hat genau mit der Begründung der anstehenden Geburt Druck gemacht, aber das scheint das zuständige Familiengericht nicht sehr zu interessieren.

Ich drück Euch die Daumen für einen geordneten Start :-).

LG solskinn

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Puh, ist das kompliziert! Zufällig heute hat mich das Jugendamt angerufen. Wir haben jetzt einen Termin am Freitag. Und genauso zufällig habe ich anschließend mit dem Anwalt telefoniert. Bin jetzt auch durcheinander, weil ich heute wieder andere Auskünfte erhalten habe;-) Der Ehemann bliebe trotz Vaterschaftsanerkennung in der Urkunde für das Baby. Aber bei Scheidung würde er dann quasi rausgestrichen... Hm, nichts Genaues weiß man nicht;-)

Der Anwalt versucht jetzt, für Juni einen Termin zu bekommen. Baby kommt voraussichtlich August/September.
Ich kann mich ja Freitag noch mal nach dem JA-Termin melden? Vielleicht bleiben wir per Nachricht im Austausch, da ich den Post erst wieder suchen musste?

Am Telefon meinte die Dame vom JA heute schon, dass wir am Freitag das Sorgerecht klären und die Vaterschaftsanerkennung machten. Wenn das Baby dann da ist, muss man halt zum Standesamt. Aber das muss ja jeder. Aber man soll dann wohl die Anerkennung mitnehmen. Fragen bleiben....

LG
Sandy