Vertrag läuft aus, Beschäftigungsverbot, Berechnung Elterngeld

Hallo,

wer kennt sich aus?
Seit fast genau 2 Jahren probieren wir nun ein Geschwisterchen zu bekommen. Ein langer weg mit KiWu usw.
Anscheind hat es nun geklappt. Natürlich zum ungünstigsten Zeitpunkt in den vergangenen 2 Jahren. Ende Juli läuft mein Vertrag aus. Dieser würde normalerweise verlängert werden. Jedoch darf ich in meinem Beruf schwanger nicht arbeiten und bekäme bei Bekanntgabe sofort vom Betrieb ein Beschäftigungsverbot. Demzufolge würden sie den vertrag natürlich nicht verlängern.
Also bleibt mir die Möglichkeit bis Ende Juli zu arbeiten, aber dann wäre ich schon in der 14. Woche im Krippenbereich als Erzieherin oder ich würde das Auslaufen des Vertrages riskieren. Ich gehe davon aus, dass ich dann Arbeitslosengeld I erhalten würde und mich in anderen Berufen bewerben müsste.
Wie würde es dann weitergehen mit dem Elterngeld? Würden die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen. Also ein Zeitraum von Arbeit, Beschäftigungsverbot und Arbeitslos oder würde die Zeit vor dem Beschäftigungsverbot zählen?
Vielen Dank für Ideen, Erfahrungen und Infos.

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Hi,

Ich frage mich gerade wann dein Arbeitgeber dir eine Vertragsverlängerung vorlegen möchte. Ein entsprechendes Gespräch hättest du doch schon haben müssen. Schließlich könnte man Dir ja am letzten Tag deines Vertrages nicht einfach sagen. .. vielen Dank, aber ab morgen brauchen wir sie nicht mehr.

Erkundige dich doch einfach mal ob du verlängert wirst und wann du den Vertrag unterschreiben kannst. Bei mir waren es 3 Monate vorher. Vielleicht kannst du die Verlängerung eher unterschreiben und dann ins BV gehen. Ist zwar nicht die feine Art, aber dein eigenes Hemd ist dir am nahesten.

LG Jessica

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Wenn du einen befristeten Vertrag hast, musst du dich drei Monate vor Ablauf arbeitslos bei AfA melden, du begehst sonst ein Meldeversäumnis und erhältst eine ALG1-Sperre. Deswegen solltest du bevor du über finanzielle Konsequenzen nachdenkst, ganz flott in Erfahrung bringen, ob dein Vertrag überhaupt verlängert wird. Normalerweise hätte dein AG die das längst sagen müssen.

Alles Gute!

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Bei mir war es fast dasselbe bis auf dem beschäftigungsverbot.. Arbeite in einer Arztpraxis bzw habe gearbeitet weshalb ich auch nicht lange gezögert habe mit der Bekanntgabe meiner ss.. Wäre ich nicht schwanger gewesen hätten sie mir den Vertrag bestimmt verlängert jetzt bin ich in der 38. Woche und mein Vertrag geht bis zum 16.6. danach bekomme ich nur von der Krankenkasse Geld.. Arbeitslos darf ich mich erst melden wenn ich einen sicheren Kita Platz für die kleine habe und somit fällt bei mir eben auch das Arbeitslosengeld weg

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Ich wäre quasi 2,5 Monate im Beschäftigungsverbot und dann Arbeitslos. Nach der Geburt würde ich ja dann normal Elterngeld an Hand der Berechnung erhalten. Je nachdem welchen Zeitraum sie nehmen, wären es 250€ Differenz. Normalerweise hab ich einen Zyklus von 60 bis 120 Tagen. Wer ahnt denn, dass ich das erstmal im Leben einen kürzeren hab und an Tag 42 positiv teste. Ich freue mich riesig, aber finanzielle Sicherheit ist halt auch wichtig!

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Ja natürlich da hast du auch recht das was ich alleine danach bekomme würd für mich niemals reichen gut das mein Freund noch was verdient aber zu dem Zeitpunkt war mir wichtiger die wissen ich bin schwanger und halten mich von Infektionen fern als dass ich mein Vertrag verlängert bekomm und mehr Geld habe oder sehe ich das falsch

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Huhu,

es zählen die 12 Monate vor der Geburt.
Für die Monate mit ALG1 bekommst du dann kein Elterngeld angerechnet.

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Es gab eine Klausel, dass die 12 Monate vor dem Beschäftigungsverbot zählen, wenn man bedingt durch die Schwangerschaft massive Geldeinbußen hätte. Wäre ja der Fall. Ich weiß nur nicht, ob es diese noch gibt.

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Durch das BV darfst du ja keinen finanziellen Nachteil haben.
Und ab da wo du arbeitslos bist, bekommst du ja Sozialleistungen.
Und diese Monate werden mit Nulleinkommen beim Elterngeld berechnet.
Also entweder du verheimlichst die SS bis du den unbefristeten Vertag hast, oder du gehst das Risiko der Kündigung bei Bekanntgabe der SS ein und hast dann finanzielle Einbuße beim Elterngeld.

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Wenn du alle erforderlichen Immunitäten hast, kannst du auch schwanger weiterarbeiten, bzw dann musst du sogar weiter arbeiten. Weißt du denn schon deine Immunitäten, und woher?
Käme evtl eine Umsetzung in den KiGa bereich in Frage?

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Hallo,

dies ist bei meinem Träger nicht möglich. In Berlin machen das nur die wenigsten Kitas.

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Das versteh ich nicht. Es gibt bundesweit einheitliche Kriterien wer ein BV erhält und wer nicht und auch im Erzieherbereich muss das so sein.

Warum sollte Berlin da eine Ausnahme machen? Wenn du die Immunitäten hast, gibt es keien Gefährdung im KiGa und in der Krippe.

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Es zählen natürlich die 12 Monate vorm Mutterschutz , nicht vor der Gebuert.

Zeiten mit ALG werden mit 0 in die Berechnung hineingezogen.

Und noch eine Info für alle anderen:

ALG 1 IST KEINE SOZIALLEISTUNG!!!

Keine Ahnung warum das immer behauptet wird.

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Warum hast du nicht schon längst den neuen Vertrag unterschrieben???
Rein rechtlich musst du das 3 Monate vor Auslaufen des alten Vertrags, da du dich sonst beim A-Amt Arbeitssuchend melden musst. Und da du deine SS geheim halten darfst, hätte dies doch schon passieren können. Und sobald er in trockenen Tüchern ist, kannst du sagen, dass du schwanger bist.

Hätte Alles schon geregelt sein können...

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Manchmal ist das aber nicht so einfach. Ich habe auch noch keinen Vertrag uns habe am Donnerstag gesagt bekommen das ich am 1.8 gehen kann.es reicht wenn die Träger 3 Monate vorher ein Schreiben schicken wollen drin steht das sie noch nix sagen können das man sich doch bitte beim Arbeitsamt melden soll.

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Hallo,

läuft bei uns typischerweise nicht so. Ich bin arbeitslos gemeldet. Das habe ich 3 Monate vor Beginn gemacht. Klar kann ich nächste Woche noch probieren meinen Vertrag unterschrieben zu bekommen, ich weiß aber nicht ob meine Chefin das macht.
Meine beiden Kolleginnen haben ihren Vertrag jeweils 1 Woche vor Vertragsende unterschrieben bekommen.
VG