Urlaubsreise im BV - was ist zu beachten?

Da nun die Urlaubszeit beginnt und einige Schwangere im Beschäftigungsverbot sind, hier eine Übersicht was zu beachten wäre, falls man während des BVs verreisen möchte:

1. Beim individuellen Beschäftigungsverbot, das der Arzt ausgestellt hat, muss man den Arzt, der das BV ausgestellt hat, fragen, ob die beabsichtigte Urlaubsreise unbedenklich wäre (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Auch muss der Urlaub beim AG gemeldet und abgerechnet werden.

2. Beim generellen Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber hat man eine Freistellung auf Abruf. Wenn der Arbeitgeber einen Schonarbeitsplatz anbieten kann, wird das BV hinfällig und zurückgenommen. Auch wenn das im Einzelfall sehr theoretisch klingt, das ist die Rechtslage. Wer während des BVs in Urlaub fahren möchte, muss das beim Arbeitgeber anmelden und Urlaub beantragen.

3. Bei Betriebsurlaub, wo die ganze Abteilung oder Firma geschlossen ist, hat auch die Schwangere im BV Urlaub zu nehmen. Schließlich besteht während z.B. einer Praxisschließung keine Gefährdung, und die Schwangere darf durch das MuSchG und die Beschäftigungsverbote nicht benachteiligt, aber auch nicht Vorteile haben.

In jedem Fall ist bei einer Urlaubsreise der AG zu benachrichtigen und Urlaub abzurechnen. Beschäftigungsverbote gelten so lange wie auf dem Attest angegeben, aber sind hinfällig, sobald der Grund für das BV entfällt.

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Danke für die Infos, das hatte ich mich auch schon gefragt, wie da wohl die Rechtslage ist.

Ich hab ein individuelles BV und würde gar nicht im Traum drauf kommen, Urlaub zu machen. Erstens geht's mir die meiste Zeit mies, ich hab wöchentliche Arzttermine und ich hätte viel zu viel Angst, das wenn irgendwas ist ich nicht "mein" Krankenhaus ums Eck hätte. Solche BVs bekommt man ja nicht ohne Grund...

Auf eine Hochzeit in einer anderen Stadt in ein paar Wochen werde ich wohl fahren, wenn es mir gut genug geht. Das ist ein Wochenende und damit kein Problem, oder?

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Die Hochzeit fällt auf das Wochenende, dafür brauchst du ja in keinem Fall deinen AG zu benachrichtigen. Auch wenn die Hochzeit auf arbeitsfreie Tage, Feiertage fallen würde, wäre das so.

Wegen der Fahrt und der Anstrengung die damit verbunden ist, solltest du jedoch Rücksprache mit deinem Arzt halten, ob er das für dich okay findet.

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Inwiefern sollte mein Urlaub im bv beim AG abgerechnet werden? Es gibt viele Gründe für ein bv vom Arzt und natürlich darf man in den Urlaub fahren.

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Du darfst natürlich im BV in Urlaub fahren, wenn dein AG davon in Kenntnis gesetzt wurde und nichts dagegen hat. Und dein AG darf dir dafür Urlaubstage abziehen. Begründung siehe oben.

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Hallo,

Hast du dazu auch entsprechende Gesetzestexte? Ich habe das noch nie gehört und weiß auch von Frrunden, die in Urlaub fahren im BV.

Irgendwie kann ich das auch nicht glauben, denn dann müsste das Gehalt während des Urlaubs ja auch voll vom AG kommen und nicht von der KK. Das wäre ja ein ziemliches Abrechnungshickhack. Und warum soll der AG zu stimmen müssen. Ich bin ja dann eh daheim und meinen AG geht es gelinde gesagt nichts an, wo ich mich aufhalte. Wenn ich Arbeite und Urlaub beantrage geht es meinen AG auch nichts an, ob ich weg Fliege oder im Garten rum liege.
Also ich glaube das nicht, außer mir kann einer die entsprechenden Gesetzestexte vorlegen.

VG Cunababy 10+1

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Das ist absoluter schwachsinn- man muss bei individuellem bv keinen Urlaub beantragen. Schau mal in Paragraph 17 MuSchuG. Ausfallzeiten wegen Mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten als beschäftigungszeiten. Resturlaub kann im laufenden oder nächsten urlaubsjahr beansprucht werden.

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Und unter Mutterschutzrechtliche bv fallen ja alle also generelles bv vom AG sowie individuelles vom arzt!

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Du musst keinen Urlaub beantragen, aber zu musst auf Abruf zu Hause erreichbar sein und kannst nicht eben mal 4 Wochen nach Florida an den Strand liegen, und dir später nach der Elternzeit (wenn dir einfällt zu kündigen) den nicht beantragten Urlaub für Sommer 2016 auszahlen lassen.

Nehmen wir mal einen konkreten Fall. Du bist Zahnarzthelferin und dein AG stellt dich frei, weil du am Patientenstuhl Gefährdungen ausgesetzt wärst.

Du fährst im Juli für 4 Wochen nach Florida an den Strand, dort triffst du deine Kollegin Müller-Maier, die Urlaub beantragen musste, um nach Florida fahren zu können, während du keinen Urlaub beantragt hast. Am Ende des Urlaubs hat sie ihren Jahresurlaub verbraucht und du deinen behalten. Beide hattet ihr einen schönen Strandurlaub, beide bekamen das Gehalt weitergezahlt. Dein Gehalt musste die Umlagekasse dem AG erstatten (3000 Euro plus Lohnnebenkosten), ihr Gehalt hat der Chef direkt gezahlt. Und dann gehst du in Mutterschutz, dann ein Jahr in Elternzeit, dann kündigst du weil du einen neuen lukrativen Job angeboten bekommen hast. Den nicht genommenen Urlaub kannst du dir in barem Geld von rund 3000 Euro vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Wäre das fair?
Du hast Urlaub gehabt, bist nach USA geflogen, und letztlich doppelt bezahlt worden. Letztlich 6000 Euro für einen Monat Nichtstun. Und dabei hättest du nicht einspringen können, wenn deine Kollegin an der Rezeption erkrankt wäre und dein AG dich angefordert hätte dort einzuspringen.

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Ich hab es jetzt mehrfach im Internet nachgelesen. Es ist so wie ihr sagt wenn das BV der Arbeitgeber ausgestellt hat. Wenn der Fa das ausgestellt hat und darin angekreuzt ist gilt für alle Tätigkeiten. Dann muss man auch nicht auf Abruf bereit stehen und keinen Urlaub einreichen. Lediglich beim Arzt bescheinigen lassen dass die Reise ungefährlich ist. Und zu Florida: das wird dir kein Arzt bescheinigen da man nicht für jeden Pups ein BV erhält. Lange Flüge sind somit ausgeschlossen...

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super. Und was ist mit Betriebsurlaub, wo der Laden zu ist? Gibst du uns Recht, dass es logisch ist, dass ein AG auch einer Schwangeren im BV in den Betriebsurlaub schicken darf, und die Urlaubstage vom Urlaubskonto abgezogen werden? Wie alle anderen Kolleginnen auch?

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Nein, ist nicht logisch, denn jemanden, der krank ist werden ja auch keine Urlaubstage dafür abgezogen!

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Definiere wie man bitte auf "Abruf" stehen soll?

Ich habe BV von meinem AG, dort wußte man das ich im März im Urlaub war, lange geplant, jedoch weil bei uns unüblich nicht schriftlich eingereicht. Bekam nichts abgezogen vom Urlaub!

Klar kot*t unsere Personalleitung wenn ich aus der Elternzeit komme und

6 Tage von 2015,

30 Tage von 2016 und
neue Tage von 2018 habe. Aber ist das mein Problem?

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Genau so ist es.

Also bei uns ist es Gang und Gebe ins BV zu gehen als ZFA. Ja der Urlaub sammelt sich an. Ja vielleicht verreisen wir. Warum auch nicht? Ich darf nicht mehr am Patienten arbeiten. Und nein, es geht meinen AG absolut nichts an, wo ich mich aufhalte.

Wenn ich unschwanger regulär im Urlaub bin, kann der Chef mich auch aus betrieblichen Hrpnden theoretisch aus dem Urlaub holen. Aber mal im Ernst ich wäre sich total bescheuert, wenn ich den ganzen Tag am Telefon sitze. Das personelle Problem geht mich nichts an. In einer gut organisierten Praxis ist ein Ausfall gut abzufangen. In meiner ehemaligen Praxis ging das nicht, weil wir chronisch unterbesetzt waren, weil Chef zu geizig war noch jemanden ein zu stellen. Ja mei, das ist dann aber sein Problem.

Und ich finde wenn ich wegen einer Kreuzband-OP ne AU habe spricht nichts dagegen in den Urlaub zu fahren. Hat mein Arzt auch so gesehen.

Also ich halte es nach wie vor für blödsinn, dass man Urlaub beantragen muss im BV.

Übrigens ist das BV auch etwas anderes wie eine Freistellung z.B. Bei AG-Wechsel. Die rechtliche Grundlage ist eine andere.

LG Cunababy

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Ja vielleicht verreisen wir. Warum auch nicht? Ich darf nicht mehr am Patienten arbeiten. Und nein, es geht meinen AG absolut nichts an, wo ich mich aufhalte.

Warum nicht verreisen? Weil du eine Freistelllung auf Abruf hast, keinen Sonderurlaub. Die Freistellung erfordert, dass du deine Arbeitsleistung prinzipiell jederzeit zur Verfügung stellen musst im generellen BV. Wenn die Kollegin an der Rezeption überraschend erkrankt, kann der AG dir überraschend einen Ersatzarbeitsplatz anbieten. Wenn du dann nicht erreichbar bist, weil auf Urlaubsreise, hast du ein Problem. Denn du wirst ja bezahlt dafür deine Arbeitsleistung anzubieten.

Du kannst ja auch verreisen, natürlich ohne Angabe des Urlaubsortes, aber du kannst dann auch wie jede andere Kollegin Urlaubstage dafür nehmen von deinem Urlaubskonto, und diesen Urlaub beim AG beantragen. Warum solltest du durch das BV so sehr besser gestellt werden als deine arbeitenden schwangeren Kolleginnen ohne BV? Das kann ja wohl nicht sein.

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