Baby kommt vor Termin, verlängert sich nun der Mutterschutz um diese Tage?

Hallo, ich lese/höre immer etwas anderes... einerseits heißt es - 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt und manchmal lese ich auch, dass der Mutterschutz sich um die Tage verlängert, die das Baby vor dem errechneten Termin kommt. Also z.B. kommt es 5 Tage früher, ist der Mutterschutz dann 8 Wochen + 5 Tage?

Was genau stimmt denn nun? Mir geht es darum, dass ich nach dem Mutterschutz geringfügig arbeiten gehe und genau wüsste, welches Datum ich dann angeben muss. Im Mutterschutz darf ich ja nicht arbeiten, aber ich muss bei einem Antrag dann ein Datum einfügen, ab wann ich dann in der Elternzeit arbeiten gehe und auch im Vertrag muss ein Datum eingetragen werden. Im Netz lese ich es unterschiedlich...

Wenn das Kind später kommt, bleiben ja trotzdem die 8 Wochen... aber wie ist es, wenn es ein paar Tage früher kommt. Danke im Voraus

1

Entweder steh ich auf dem Schlauch, aber das ergibt doch gar keinen Sinn...oder? Baby kommt etwas früher, dann hat man länger Mutterschutz? Mit welcher Begründung? ;-)
Wenn du 5 Tage vor ET dein Baby bekommen hast, zählt man ab da 8 Wochen. Ganz normal.
Mein Söhne kamen einmal 5 Tage nach und einmal 3 Tage vor ET. Bei beiden zählte der Tag, an dem sie geboren waren und ab da 8 Wochen Mutterschutz.
Nicht kompliziert denken :-)

2

Tja, dann hast du leider zu wenig Mutterschutz gehabt, denn doch, es ist so kompliziert, wie gedacht.

Ende des Mutterschutzes ist immer frühestens 8 Wochen nach dem VEt, egal wann das Kind kommt. Kommt es später sind es 8 Wochen nach dem ET.

Also die TE hat schon Recht, es gibt die vorher weggefallenden Tage dazu, man hat mindestens 14 Wochen und einen Tag und dann eben die Tage, die das Kind nach dem Termin kommt.

Und klar macht es Sinn und steht ja auch so im GEsetz ;)

4

Achso, jetzt versteh ich, weil ich ja quasi von der Schutzfrist VOR der Geburt dann weniger Tage habe #aha und die werden dann hinten dran gehängt...
TE, vergiss mein Geschreibsel #hicks sorry.

Das ich dann 3 Tage weniger Mutterschutz hatte, kann ich gerade so verkraften ;-)

weitere Kommentare laden
3

Ja, man kann das Datum noch nicht genau sagen, es ist bei einer Geburt am oder vor dem VET (wenn es keine Frühgeburt ist) immer 8 Wochen nach dem VET (sprich die Tage die vorher zum VET fehlen gibt es hinten wirklich dazu), kommt das Kind aber nach dem VET, dann gibt's die Tage eben auch noch zusätzlich, dann hat man wieder 8 Wochen.

Steht aber auch alles so im Mutterschutzgesetz:
"Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. "
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html