Mutterschutz am Ende des Referendariats

Hallo,
Wie verhält es sich mit der Verbeamtung auf Widerruf wenn man am Ende des Referendariats in Mutterschutz geht (Lehramt Baden Württemberg)?
Man ist ja offiziell verbeamtet auf Widerruf bis Ende Juli. Was ist wenn man im Juni in Mutterschutz geht? Hat man dann das Referendariat geschafft weil alle Prüfungen vorbei sind? Und ist bis die Elternzeit vorbei ist weiter verbeamtet?
Geht mir hier insbesondere um die Situation dass man für die Zeit danach noch keine feste Stelle hat.
Hat jemand Erfahrungen?

LG

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Da würde ich direkt beim Studienseminar anfragen, im Zweifelsfall solltest du ja einfach bis zur Entbindung oder dem Ende des Refs weiter arbeiten, aber da Mutterschutz ja wie arbeiten zählt, sollte das eigentlich kein Problem sein. Gibt es bei euch eine Höchstzahl an Tagen, die man krank sein darf?

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Das Referendariat bestanden hast du mit Abschluss aller Prüfungen auf jeden Fall.
Wegen der Verbeamtung auf Widerruf würd ich mich an deiner Stelle mal beim KuMi oder deiner zuständigen Regierung erkundigen. Denn eigentlich endet der Beamtenstatus auf Widerruf mit Beendigung des Referendariats und geht je nach Anstellungssituation entweder in die Verbeamtung auf Probe oder ein Angestelltenverhältnis über. Wie das aber bei dir ist, da du ja dann nach dem Ref erstmal gar nicht arbeitest, weiß ich auch nicht.

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Natürlich hast du dein Ref bestanden, wenn du die Prüfungen bestanden hast. Du bekommst bis zum Ende deines Vertrages, also Ende Juli deine normale Besoldung. Danach bist du keine Beamtin mehr da dein Vertrag zu Ende ist. Wenn bis dahin dein Kind da ist, bekommst du ab Geburt Elterngeld. In manchen Bundesländern gibt es ein Übergangsgeld, dass könnte dir zustehen falls dein Kind erst im August kommt. Das gibt es aber nicht in jedem Bundesland. Du musst dich auch um deine Krankenkasse kümmern, ob du dich familienversichern kannst etc.
Hoffe ich konnte dir ein bissel helfen. Ich bin gerade in der gleichen Situation. Finde es total blöd das wir nach Ablauf des Refs kein anrecht auf Mutterschutzgeld haben.

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Hi,

Dein Beamtenstatus endet mit "Ende Juli". Danach bist Du gar nichts mehr: weder Referedar, noch Beamter, noch Widerufsbeamter.
Dein Beamtenstatus geht nicht in der Elternzeit weiter.

Liebe Grüße,
Pureheart

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Huhu, dass du das ref in der Tasche hast, haben ja andere schon beantwortet. Ich würde mich direkt mit dem Seminarleiter besprechen, da bist du ja kein Einzelfall. An welchem Seminar bist du (falls du das hier schreiben willst)? die Stellenausschreibungen haben ja schon angefangen - hast du was in Aussicht? Ich würde mich auf jeden Fall trotzdem auf der Liste lassen! Eine Kollegin war in einer ähnlichen Situation, hat per Liste eine stelle gefunden und tritt bzw. trat die eben erst nach der Elternzeit an. Dann hättest du schonmal ein fuß in der tür. Übrigens: alles an Elternzeit ab ref kann auf die Probezeit angerechnet werden, das heißt wenn du ein Jahr in Elternzeit gehst hast du nur zwei Jahre regelprobezeit.

Viel Erfolg!

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Ach so ja, die verbeamtung endet ja erstmal automatisch - soweit ich weiß auch im Mutterschutz. Ist blöd wegen der Krankenversicherung dann, da würde ich mich beraten lassen. Aber letztes Jahr sah es ja gut aus mit stellen, von daher drücke ich dir feste die Daumen, und vereidigt werden kannst du auch in Elternzeit, dann wärst du wieder verbeamtet. Beraten kann dich da mit Sicherheit auch die GEW.

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Hallo,
danke für deine (und auch die anderen!) Antworten. Ich bin momentan nicht schwanger, überlege aber es so zu timen, dass es auf das Ende des Refs fällt.

Zu der Sache mit der Elternzeit: Wenn ich 2 Jahre in EZ bin, bleibt dann nur noch ein Jahr Probezeit?

Mein 1.Examen war leider ziemlich bescheiden. Daher rechne ich einfach nicht mit einer Beamtenstelle.

LG

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