Schweigepflicht (Chef)?

Hallo,
ich habe am Freitag meinem Abteilungsleiter gesagt, dass ich in der 12 SSW bin.
Er hat mir gesagt, dass ich bis Montag Zeit habe, es im Personalbüro zu melden und unserem Chef zu sagen.
Als ich ihm gesagt habe, dass ich noch nicht möchte, dass es weitere Kollegen mitbekommen, dass ich schwanger bin hat er gemeint, dass er sich um Ersatz für mich kümmern muss und es sich da nicht vermeiden lässt.
Darf er das? Oder unterliegt er der Schweigepflicht?
Liebe Grüße
Bunny

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Hallo!

Welche Schweigepflicht denn? Gibt es nicht.

Deine Chefs haben Sorgfaltspflicht. Also müssen sie dafür sorgen, dass die Bestimmungen für eine SS eingehalten werden. Aber dafür müssen sie es erst mal wissen.
lg

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Ich dachte, dass Personalangelegenheiten nicht weitergesagt werden dürfen. Aber wahrscheinlich habe ich micht getäuscht.
Da ich in 3 Wochen 2 Wochen Urlaub habe wollte ich, dass er es noch 5 diese 5 Wochen für sich behält. Dass ich die Schwangerschaft im Personalbüro schnell melden muss weiß ich und will ich eigentlich auch.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass nur die Eltern und die engsten Freunde wissen dass ich schwanger bin und ich nicht will, dass meine anderen Freunde oder z. B. die Oma`s es erfahren wenn wir im Urlaub sind.
Ich wollte die Oma`s noch bis nach dem Urlaub warten lassen, da sie sich so schon immer Sorgen machen wenn wir weg fahren.

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soweit ich weiss solltest du es schon melden ,da er nicht Unrecht hat
auch wegen der Bedingungen am Arbeitsplatz da du ja jetzt tatsächlich andere Bedingungen haben musst.
Und ich würde im Personalbüro erwähnen ,das du nicht möchttest ,das es allgemein bekannt wird,wobei dann natürlich die Kollegen evtl . nicht verstehen warum du nicht schwer hebn darfst oder nicht mehr kopieren etc.

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Ich dachte, dass Personalangelegenheiten nicht weitergesagt werden dürfen. Aber wahrscheinlich habe ich micht getäuscht.
Da ich in 3 Wochen 2 Wochen Urlaub habe wollte ich, dass er es noch 5 diese 5 Wochen für sich behält. Dass ich die Schwangerschaft im Personalbüro schnell melden muss weiß ich und will ich eigentlich auch.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass nur die Eltern und die engsten Freunde wissen dass ich schwanger bin und ich nicht will, dass meine anderen Freunde oder z. B. die Oma`s es erfahren wenn wir im Urlaub sind.
Ich wollte die Oma`s noch bis nach dem Urlaub warten lassen, da sie sich so schon immer Sorgen machen wenn wir weg fahren.

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hallo bunny, ich glaube nicht das er der schweigepflicht unterliegt..er hat nicht so unrecht wenn er sagt er muss sich um ersatz kümmern...er kann aber versuchen eine nicht zu große welle zu schlagen.

viele grüße hummelpurz 19 ssw#blume

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Der Chef darf mit Sicherheit deinen Kollgegen nix sagen. Ich hab ein Buch von Baby Care und da steht das 100%ig drinnen. Die haben absolute Schweigepflicht gegenüber deinen Kollegen.


Sabse 12+5

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Denkst du dass ich ihm sagen kann, dass ich möchte, dass er sich an die Schweigepflicht hält, zumindest noch 5 Wochen?
Was steht denn in deinem Buch?
LG Carina 12+0

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Hallo,

der Chef darf zwar nicht mit den Kollegen darüber "tratschen", aber der Abteilungsleiter ist ein Vorgesetzter und der hat nunmal eine Sorgfaltspflicht. Ich bin mir da zwar nicht sicher, aber meine schon, dass er, da er über die Schwangerschaft informiert ist, für Dich verantwortlich ist. Wenn er jetzt die Vorschriften nicht einhält und Dir passiert etwas, dann kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen, da er ja bescheid wusste.

Es ist jedenfalls eine ganz andere Situation, als wenn es sich lediglich um gleichgestellte Kollegen handelt.

LG
Saskia

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da kann ich nur zustimmen, er unterliegt der schweigepflicht!!!du bist nicht verpflichtet es dem arbeitgeber sofort zu sagen wenn du bereit dazu bist dann erst. wenn er es dennoch weiterplappert kannst du dagegen angehen und der bekommt einen dran. wenn du willst schreibe ich dir das gesetzt kurzt . dann sag nur kurz bescheid.

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Vielen Dank für Deine Hilfe!
Wäre echt nett, wenn du mir schnell den Test aufschreiben würdest, da das Thema wohl morgen in der Firma auf mich zukommt!

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kommt gleich noch mehr mom.Die rechtliche Situation ist klar: Sobald Sie dem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben, muss er Ihnen einige Sonderrechte einräumen. Dazu ist er nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet. Hier die wichtigsten Klauseln:
• Kündigungsschutz: Nur in extremen Ausnahmefällen ist die Kündigung Schwangerer möglich. Grundsätzlich darf Ihnen nicht gekündigt werden. Das gilt bis vier Monate nach der Geburt bzw. bis Ende des Erziehungsurlaubs. Der Schutz greift auch dann noch, wenn Sie Ihren Chef erst binnen zwei Wochen nach der Kündigung über Ihre Schwangerschaft informieren. Befristete Arbeitsverträge laufen aber immer zum vorgesehenen Termin aus.

• Gesundheitsschutz: Tätigkeiten, die Ihre Gesundheit oder die des Babys gefährden könnten, sind untersagt. Dazu zählen schwere körperliche Arbeit, Akkord-, Fließbandarbeit, Tätigkeiten, die Sie giftigen Stoffen, Strahlen, Staub, Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen aussetzen. Ab dem vierten Monat ist Arbeit in Beförderungsmitteln, z.B. als Busfahrerin, verboten. Ihnen steht ein nikotinfreier Arbeitsplatz zu. Notfalls kann der Arzt ein "individuelles Beschäftigungsverbot" anordnen.

• Stundenlimit: Arbeit über 8,5 Stunden täglich bzw. 90 Stunden binnen zwei Wochen, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) ist tabu. Ausnahmen gelten für die Gastronomie, für Krankenpflege und Theater.
• Pausen: Müssen Sie ständig stehen oder sitzen, haben Sie das Recht auf Pausen, in denen Sie sich hinsetzen beziehungsweise umhergehen können.
• Vorsorgetermine: Außerhalb der Arbeitszeit planen. Geht das nicht, muss Ihr Chef Ihnen bei vollem Gehalt freigeben.

• Mutterschutzfristen: Beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mehr beschäftigen; es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich auf die Freistellung. Das können Sie aber widerrufen. Den Beginn der Schutzfrist muss ein Attest von Arzt oder Hebamme belegen, das nicht älter als eine Woche sein darf. Nach der Geburt stehen Ihnen acht freie Wochen zu, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen (als Frühgeburten gelten Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2500 Gramm). In dieser Zeit dürfen Sie keinesfalls arbeiten. Übrigens: Kommt Ihr Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, können Sie die vorher verlorenen Tage an die Frist nach der Entbindung anhängen.
• Leider haben Schwangere mitunter Probleme am Arbeitsplatz. Hilfe gibt es beim Betriebsrat, dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und dem Gewerbeaufsichtsamt. Die "Mutterschützer" vom Amt kommen auch zur Arbeitsplatzbesichtigung.



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