Schwanger mit dem 2ten Kind in Elternzeit

Habe heute leicht positiv getestet#huepf

Der ET liegt bei Ende März und meine Maus ist im Juni 1 Jahr geworden,d.h. Der 2 Krümel kommt vor dem 2 Lebensjahr meiner Tochter & bevor meine Elternzeit zu Ende ist...wie ist das wenn das 2te Kind vor Ablauf EZ zur Welt kommt,muss ich etwas besonderes beachten?

Wieviel Elterngeld steht mir zu? Da ich ja in Elternzeit bin...Geschwisterbonus?

Muss ich vorzeitig die Elternzeit beenden? Und muss ich es meinem AG mitteilen,oder hat das noch Zeit?

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Erstmal herzlichen Glückwunsch!

Ich kann dir leider mit der Elternzeit nicht helfen, wollte aber kurz sagen: das Baby kommt nicht vor dem 2. Lebensjahr deiner Tochter, in dem ist sie nämlich schon seit Juni. Es kommt kurz vor Beginn des 3. Lebensjahres ;-)

Ich wünsch dir eine schöne SS!

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Danke :)

???wie jetzt, sie ist 13 Monate und bis März wäre sie dann 22 Monate

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Genaugenommen hat deine Tochter gerade ihren 2. Geburtstag gefeiert, der erste ist der tatsächliche Tag ihrer Geburt gewesen. Dann begann ihr erstes Lebensjahr welches sie nun beendet hat, jetzt ist sie ein Jahr alt und beginnt das 2. Lebensjahr - nach Beendigung dieses Jahres feiert sie ihren 3. Geburtstag, ist 2 Jahre alt und beginnt ihr drittes Lebensjahr...

Zur Zeit steckt sie in ihrem 2. Lebensjahr und ihr habt gefeiert, dass sie ein Jahr alt ist, NICHT aber ihren ersten Geburtstag. Der war am Tag ihrer Geburt...

LG. #winke

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Also! Da ich genau das was bei dir eingetreten ist, für mich als wünschenswert in Zukunft betrachtet ist, habe ich darüber jetzt schon informiert (bin gerade mit meinem 1. Glück schwanger).

Elternzeit hast du je Kind Anspruch auf 3 Jahre! Sprich, wenn die Zwei Jahre noch nicht abgelaufen sind (das ist ja aber auch nur drei Monate wo es sich überscheidet), fängt der Anspruch wieder bei 0 an. Du kannst dir sozusagen das Elternjahr von Kind 1 auch noch aufheben, bis es 8 Jahre alt ist, solltest aber vorher mit dem Chef abklären! Du beantragst ganz normal bei deinem Chef eine Verlängerung. Da kann er muhen und meckern wie er lustig ist!

Elterngeld berechnet sich total easy! Denn, da du dich noch in Eltenrzeit befindest, gilt der Satz vom 1. Kind! Anders wäre es, wenn du ein halbes Jahr wieder arbeitest, dann würde das Halbe Jahr neu Arbeiten und das halbe Jahr vor deiner Tochter zusammen gerechnet werden! Also kommst du so sehr sicher besser bei weg! Auch dein Arbeitgeber muss dir während der Zeit im Mutterschutz 6+8 Wochen selbigen Betrag wie damals zahlen, soviel ich jedenfalls gelesen habe!

Geschwisterbonus gilt glaube ich nur bei Mehrlingen, das wären dann 300 Euro mehr, kann mich in dem Punkt aber auch irren!

Ich würde die ersten 12 SSW abwarten und es dann deinem Arbeitgeber sagen! Denn auch er muss sich darauf einstellen, dass er weiterhin eine Vertretung benötigt!

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Super danke,mir fällt gerade ein das ich in der SS im Beschäftigungsverbot war und sein werde. Arbeite in der Psychiatrie,da muss jeder der schwanger ist ins BV.

Weißt du zufällig wie es dann aussieht?hab im BV ganz normal Lohn erhalten.

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Ach und ich dachte EZ bedeutet wie "nicht arbeiten" und man bekommt dann nur 300€ mindestsatz vom Elterngeld !?!?!#zitter

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Bei mir Ähnlicher Fall. Meine sind 21 Monate auseinander.

Elterngeld bekomsmt du den Mindestsatz + Geschwisterboni. Elternzeit kündigt man bis 1. Tag vor Mutterschutz. Während der 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der GEburt bekommst du wieder das Mutterschutzgeld (von KK + aufstockung vom Arbeitgeber). Daher ist es wichtig die Elternzeit dafür zu kündigen (sonst bekommste nix).

Ich habe meinem Chef in der 22. SSW die SS mitgeteilt. Also erst als alles wirklcih in trockenen Tüchern war.

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Hex, meine werden den gleichen Abstand haben wie deine. Frage mich nur ob der ag der Kündigung und sofortigen neubeantragung der et zustimmen muss oder ob der einem auch mein strich durch die Rechnung machen kann?

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Soweit ihc weiss kann dein AG dir deine Elternzeit nicht verweigern. Du kannst deine Elternzeit eh nur aus wichtigem Grund kündigen wie zb. schweren Krankheiten, Behinderungen, dem Tod eines Elternteils oder einer weiteren Schwangerschaft.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/arbeitsrecht-elternzeit-zeitpunkt lies dir den Artikel mal durch - geht zwar um Ehemänner aber trotzdem.

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Dann werden die Monate nach deinem 1. Jahr Elterngeldbezug (bei alleinerziehenden 14 Monate) wieder zur Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen der Rest von vor dem letzten Elterngeld/Mutterschaftsgeldbezug. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeldbezug und mit Elterngeldbezug (wenn du das Elterngeld geplittet hattest ist der Bezug aber trotzdem nur 1 Jahr bzw 14 Monate bei Alleinerziehenden da das nur die Auszahlungsvariante betrifft). Je eher du damit nach dem Jahr Elternzeit in den Mutterschutz gehst um so mehr Monate müssen von vor dem ersten Kind herangezogen werden. Durch den Geschwisterbonus (10% des Elterngeldes mindestens aber 75€ bis das ältere Kind 3 wird gibt es bei kurzer Geburtsfolge nochmal etwas mehr. Bedenke bei den Berechnungen dass nur volle Kalendermonate ohne Elterngeldbezug und Mutterschaftsgeldbezug zur Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen werden... Wenn die Daten günstig liegen macht das dann auch noch etwas aus.

Bist du zum Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit musst und darfst du diese zum Beginn des Mutterschutzes beenden, dann bekommst du neben den 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch wieder den vollen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber wie im Mutterschutz des ersten Kindes, da dein Arbeitsvertrag wieder voll gültig ist.

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Bin auch grad in der gleichen Situation. Mein Sohn wird 19 Monate sein bei der Geburt von Nr. 2... War anfangs echt alles verwirrend, aber langsam blick ichs einigermaßen (glaub ich mal). Ich muss meine Elternzeit beim AG kündigen damit ich die Aufstockung bekomme. Allerdinge VERFÄLLT dir die Zeit bis zum 2. Geburtstag. Die kriegst du nicht mehr hinten dran. Nur das 3. Jahr Elternzeit kannst du schieben.

Zur Berechnung mit dem Elterngeld... Ich finde es mit Beispiel immer besser. Bei mir sieht das so aus.
1. Monat = Lohn (November)
2. Monat = Lohn (Dezember)
3. Monat = Lohn (Januar)
4. Monat = Lohn (Februar)
5. Monat = Lohn (März)
6. Monat = 0 (April)
7. Monat = 0 (Mai)
8. Monat = 0 (Juni)
9. Monat = 0 (Juli)
10. Monat = 0 (August)
11. Monat = 0 (September)
12. Monat = 0 (Oktober)
Man nimmt ja immer den Verdienst der letzten 12 Monate und da man EG ja nur bis zum 1. Geburstag bekommt, sind bei mir die Monate April-Oktober/November mit 0 drin.
Jetzt stellt sich mir grad beim schreiben nur die Frage, ob die 6 Wochen Mutterschutzleistungen vor der Geburt da auch mit rein zählen? #schock
Geschwisterbonus siond 10% oder 75 Euro. Wie schon geschrieben wurde

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Bei mir sieht es genauso aus,habe heute mit einer von der elterngeldstelle telefoniert :) auch leider nur 5 Monate Lohn & der Rest 0.

Mutterschaft wird glaub nicht mit dazu berechnet soweit ich mich an das Gespräche erinnern kann....dann kriegst du wahrscheinlich 2 Monate mehr als Lohn ausbezahlt.

Weißt du wie ich das berechnen kann was es dann wird & von welchem Betrag berechne ich jetzt den Geschwisterbonus? Von dem EG was ich dann beim 2ten bekomme,oder von meinem EG was ich hätte oder ganz normal vom Lohn?

Boah is das wieder kompliziert,vor allem jetzt gibt es das EG Plus,auch wieder was neues...

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Ich hab das mal bei dem Elterngeldrechner auf der Elterngeldseite durchgerechnet und da eben bei 5 Monaten meinen alten Lohn eingegeben und der Rest 0. Aber wenn die bei dir sagen 5 Monate, wären das ja fast die 6 Wochen Mutterschutz.

Der Geschwisterbonus errechnet sich aus dem EG, soweit ich jetzt weiß.

Ich muss da nachher eh noch wegen was anderem Anrufen, vielleicht kann dir mir ja auch mehr sagen.
Glaub das Elterngeld Plus ist nur relevant, wenn man Teilzeit wieder arbeiten will. So hab ich das verstanden

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Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt, Elternzeitmonate mit Bezug von Elterngeld (!) werden dabei ausgeklammert. Würdest du dein 2. Kind direkt anschließend an den Elterngeldbezug von Kind 1 bekommen, würdest du genau das gleiche Elterngeld bekommen wie bei Kind 1 - plus Geschwisterbonus (max.75 Euro). Da du aber 2 Jahre in Elternzeit bist, zählen die Elternzeitmonate NACH dem Elterngeldbezug mit jeweils 0 Euro Einkommen. Deshalb ist es das günstigste, entweder sehr schnell wieder schwanger zu werden oder nach einem Jahr wieder zu arbeiten.

Die Elternzeit solltest du rechtzeitig vor dem Mutterschutz für Kind 2 beenden, damit du das Mutterschaftsgeld (heißt das so??) bekommst. Ich weiß gar nicht, ob´s da eine Frist gibt, aber das hat auf jeden Fall noch ein bisschen Zeit.

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Halli, hallo,

ich würde dann jetzt auch gerne mal meinen Senf dazugeben. Wir befinden uns nämlich in einer ähnlichen Situation. Ich bin momentan mit dem 3. schwanger und der 2. ist zur Geburt des 3. gerade 18 Monate alt.

Ich denke ich habe das alles richtig verstanden und mich da auch anwaltlich beraten lassen, da wir eh wegen einer anderen Sache meinen AG betreffend beim Anwalt waren. Da dachte ich, dass ich ja da gleich mal nachfragen kann.
Also, ich habe auch für Kind 2 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese werde ich dann zum 3.12.2015 vorzeitig beenden, da mein neuer Mutterschutz am 4.12.2015 beginnt und mir ja dann wieder Mutterschaftsgeld zusteht. Dies muss dem AG nur mitgeteilt werden, einverstanden muss er damit nicht sein, er muss es einfach hinnehmen. Falls du dir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt, kannst du die noch verbleibenden Monate aus der 1. SS einfach an die 2.SS anhängen. Ich habe mir das Geld jedoch auf 1 Jahr auszahlen lassen und so "verschenke" ich die verbleibenden Monate einfach, da ich auch für das 3. Kind wieder 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen werde und es dann einfach Zeit ist mal wieder arbeiten zu gehen. Dein Elterngeld wird genau dem entsprechen, was du beim ersten Kind bekommen hast, da du ja in der Zwischenzeit nicht arbeiten warst und somit keine neuen Lohnzettel hast, die du zur Berechnung vorlegen könntest. Hinzu kommt jedoch noch ein Geschwisterbonus. Den bekommst du so lange, bis das ältere Kind 3 Jahre alt ist. Meine Große war bei der Geburt des Bruders gerade 2J 5M und somit bekam ich noch für 7 Monate den Geschwisterbonus. Ich meine er beträgt 10% deines Elterngeldes, mindestens jedoch 80€.

Deinem AG musst du es natürlich mitteilen, immerhin zahlt er dir ja den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld und außerdem muss er ja die Möglichkeit haben sich nach einem Ersatz für dich umzusehen, da du ja nun länger ausfällst als geplant. Ich bin jetzt in der 15. SSW und werde die Tage mal meinen AG anschreiben. Ob er es nun 1 Woche eher oder später erfährt spielt sicher nicht die Rolle. Etwas anderes wäre es bei einem BV, aber bis März ist ja auch noch viel Zeit.

So, ich hoffe es war verständlich und ich habe nichts vergessen.
Nun noch kurz zum BV, die Frage stand ja auch im Raum. Also auch ich war vom Bekanntwerden der SS an im BV. Man bekommt sein normales Gehalt jedoch ohne Schichtzuschläge wie Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagszuschläge etc.. Wäre ja auch etwas vermessen, sich Schichtzuschläge auszahlen zu lassen, wenn man gemütlich zu Hause auf der Couch sitzt.

LG Suse

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Zitat: "Dein Elterngeld wird genau dem entsprechen, was du beim ersten Kind bekommen hast, da du ja in der Zwischenzeit nicht arbeiten warst und somit keine neuen Lohnzettel hast, die du zur Berechnung vorlegen könntest."

Das stimmt so leider nicht! Die Monate nach dem 1. Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug werden mit 0 Euro angerechnet - das gilt übrigens auch, wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gestreckt hat.
Angenommen Kind 2 kommt 19 Monate nach Kind 1: In dem Fall zählen die letzten 7 Monate mit 0 Euro Einkommen und dazu kommen die letzten 5 vor Mutterschutz mit Kind1.

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Ich hatte auch bei der ersten SS sofort ein BV,ich wollte zwar nach 1 Jahr EZ wieder Teilzeit bei uns arbeiten,aber schwanger hat sich das ja jetzt erledigt da ich ja nicht arbeiten darf wegen BV.

Is echt kompliziert :( hab schon beim ersten Kind ewig gebraucht bis ich kapiert hab & jetzt ist wieder alles anders :(

Aber vielen Dank für die ausführliche Info????