Antrag auf Elterngeld ab 01.07. - 2 Jahre Auszahlung

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Huhu ihr Lieben #winke

Ich befasse mich gerade mit dem Elterngeldantrag, obwohl ich zum Glück noch etwas Zeit habe (ET 01.09.15) - zum verzweifeln #gruebel#schwitz#heul

Ich wollte 2 Jahre in Elternzeit gehen u damit 2 Jahre Elterngeld beantragen. Vor dem 1.7. war es ja so, dass man einfach das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen konnte (also z.B. statt 1000€/Monat für 1 Jahr = 500€/Monat für 2 Jahre).

So hätte ich es gerne - wie beantrage ich das jetzt?

Müsste ich dann unter Punkt 3 mein Kreuzchen bei ElterngeldPlus statt Basiselterngeld setzten u. bei Lebensmonate 1-24 eingeben statt 1-12 eintragen?

(Oder eventuell 1-22 oder 3-24 wg. 8 Wochen Muschugeld nach Geburt)?

P.s.: Mein Mann nimmt KEINE Elternzeit und ich werde NICHT teilzeit arbeiten gehen während Elternzeit...so, hoffentlich konnt ich mich einigermaßen verständlich ausdrücken #schein

Ich danke euch schonmal von #herzlich für eure Antworten !!!

Liebe Grüße #danke

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Hallo, ich würde einen Termin bei der Elterngeldstelle machen um sicher zu gehen, dass es richtig ist und du nicht weniger Geld bekommst als dir zusteht. Ich glaube nämlich das Elterngeld plus ist generell weniger, weil man ja Teilzeit arbeiten geht. Bin mir aber nicht sicher. Ich werde nächste Woche einen Termin holen und dort mit der Bearbeiterin den Antrag soweit ausfüllen wie es geht, damit das eine Richtigkeit hat.

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Das Elterngeld Plus ist nicht weniger!!! Es wird einfach halbiert und hat den Vorteil dass wenn man zusätzlich arbeiten geht mehr hat als mit dem Basiselterngeld!

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Es ist weniger als das ElterngeldPlus oder BasisElterngeld ohne Teilzeitarbeit, aber wenn beides ohne Teilzeit ist, dann ist es genauso hoch!

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Huhu:) Also ich sag von vornherein ich bin keine grosse Hilfe :D Weil wir selber da gerade versuchen durchzusteigen :) das einzige was ich ganz sicher weiss ist elterngeld plus ist dass du nebenbei teilzeit arbeiten gehen darfst und zusätzlich den mindestsatz elterngeld bekommst! Elterngeld plus hat nichts mit der Zeit zu tun wie lange du beziehen möchtest :) ich hoffe das hilft dir trotzdem ein klein wenig :)

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"das einzige was ich ganz sicher weiss ist elterngeld plus ist dass du nebenbei teilzeit arbeiten gehen darfst und zusätzlich den mindestsatz elterngeld bekommst! Elterngeld plus hat nichts mit der Zeit zu tun wie lange du beziehen möchtest :) ich hoffe das hilft dir trotzdem ein klein wenig :) "
Da informiere dich noch mal, da hast du so gut wie alles falsch verstanden.

ElterngeldPlus ist ganz klar die gesplittete Variante, also doppelt so lange und nein, Mindestbetrag gibt's nirgends automatisch nur, wenn man Teilzeit arbeitet.

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Wie ich schon geschrieben habe ist das die Info die wir von unserer elterngeldstelle bekommen haben...elterngeld plus =300 € mindestsatz plus verdienst aus zeilzeitarbeit...Daher habe ich mich darauf verlassen und das jetzt so weiter gesagt...Aber wieso teilen die einem das dann so mit??? Die sind doch dafür da die Verwirrung zu nehmen und nicht solche Aussagen zu treffen

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KOmplett zwei Jahre bekommst du leider eh nicht und hast sie auch nie bekommen, wenn du Mutterschaftsgeld erhalten hast.

Genau, bei 3 bei ElterngeldPlus und dann 2-23 vermutlich und eben Elterngeld aus Erwerbstätigkeit.

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Also,i lasse mir das basiselterngeld
Für ein 1 Jahr auszahlen u splitte es mir selber,werden ein Sparbuch anlegen,wo monatlich dann die Hälfte drauf kommt.da ich noch nicht weiß,ob i im 2. elternzeitjahr wieder arbeiten will.
Ich steige bei dem elterngeldplus Null durch u die Stellen haben leider auch noch nicht wirklich Ahnung.

Lg

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Du kannst einfach 1-24 bei ElterngeldPlus eintragen, und bekommst du für die Zeit bewilligt, für die es dir zusteht (abzüglich MuSchu-Geld). Das berechnet die Elterngeldstelle selber und du machst nichts falsch.
Du kannst aber für ein Jahr Elterngeld komplett nehmen und im zweiten Jahr das Betreuungsgeld. Muss du zwar dann dir selber konsequent das EG splitten (was nicht immer einfach ist), hättest du aber unterm Strich mehr.

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Vorausgesetzt natürlich das Kind geht nicht im zweiten Lebensjahr in die Betreuung.

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Du kannst Elterngeld plus beziehen UND ab dem 15. Lebensmonat die 150€ Betreuungsgeld kassieren!

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Zum verstehen des neuen Elterngeldes habe ich mit dem Elterngeldrechner einige Beispiele eingegeben, wie ich/wir Elterngeld und Elternzeit nehmen würden. Da stellt sich dann schnell raus was möglich ist und wie man es richtig angeben muss.
Wobei ich dazu sagen muss, dass man mit diesem Rechner viel Geduld braucht... Er stürzt ständig ab und so!

https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

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Hallo,

Ich hab letzte Woche genau wegen dem Thema bei der L Bank angerufen.

Also zu mir hieß es Monat 1&2 Kreuz bei Basis Elterngeld machen.

Und wenn ichs auf 2 Jahre gesplittet haben möchte bei Monat 3-24 Kreuz bei Elterngeld Plus machen.

Es sei denn das KInd kommt früher auf die Welt...also in meinem Fall ET 1.10.

Dann soll ich bei Monat 1-3 Basis Elterngeld ankreuzen und die Moate 4-24 Elterngeldplus.

Wegen dem Mutterschaftsgeld ist das am Anfang das Basis Elterngeld.

Das Elterngeld Plus ist also jetzt die Variante Splitten.

Du kannst nebenher musst aber nicht nebenher bis 30 Std arbeiten.

Falls du vorher normal gearbeitet hast machst du dein Kreuz bei "ich möchte das Geld individuell nach meinem letzten Verdienst berechnet haben"

Und schon bist du über dem Grundbetrag von 300 Euro im Normalfall.

Alles ziemlich easy.

Lg

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ah ok, super, vielen Dank #danke

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Problem ist ja aber, dass ihr Antrag gar nichts zum Ankreuzen hat ;)

Sie muss da selber ausrechnen, welche Monate die ElterngeldPlus bezieht.

"Dann soll ich bei Monat 1-3 Basis Elterngeld ankreuzen und die Monate 4-24 Elterngeldplus."
Zumal das ja nun echter Unsinn ist, denn wenn 1-3 BasisElterngeld ist, dann hast du nur noch 9 Basiselterngeld oder 18 ElterngeldPlusMonate, sprich es müsste dann korrekt bei dir heißen 4-21 ElterngeldPlus.

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http://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.html #winke

Viell ist das eine Hilfe ;-)

Glg

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Nein, das ist leider überhaupt keine Hilfe, sondern sorgt nur noch für Verwirrung, da das die Splittung ist, die es für seit dem 1.7. geborene Kinder nicht mehr gibt!

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Unten im blauen Kästchen ist doch die Änderung aufgeführt :-) ich hab den " neuen Antrag " hier liegen und da ich beabsichtige 2 Jahre Zuhause zu bleiben ( somit entfällt das Basis Elterngeld)
ohne zusätzliches Einkommen u mein Partner Def keine elternzeit nimmt (somit entfällt der partnerschaftsbonus ) , werde ich Elterngeld Plus auf 2 Jahre bzw da muschu angerechnet wird 21 Monate beantragen.

Aaaaaber ich erkundige mich lieber zur Vorsicht bei der elterngeldstelle ;-)

Lg

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Hey ihr Lieben, danke für eure zahlreichen Antworten :-)

Mein Fall ist gelöst u.a. durch eure Antworten u. der Internetseite familien-wegweiser (die anscheinend zum 1.7. angepasst wurde, denn vor ein paar Wochen konnte man noch nicht eigene Beispiele ausprobieren).

Für meinen Fall (Hessen, 2 Jahre Elternzeit OHNE Teilzeitarbeit u. Erhalt Muschugeld, Partner nimmt keine Elternzeit) ist folgendes richtig:

- Kreuzchen bei Basiselterngeld + Kreuzchen bei "aus Erwebseinkommen vor der Geburt" u. bei Lebensmonate eintragen 1-2 (wg. Muschugeld) UND DANN

-Kreuzchen bei ElterngeldPlus + Kreuzchen bei "aus Erwebseinkommen vor der Geburt" u. bei Lebensmonate eintragen 3-22

Man kann auf der Seite familien-wegweiser quasi nix falsch machen, da sonst rote Fehlermeldungen kommen u. kein Elterngeld berechnet wird (wenn man z.B. zu viele Lebensmonate oder falsche Kombi anklickt) - find ich klasse #freu

Schönen Tag euch allen,

eine erleichterte Sunshiine2014 mit Muckelchen 34 SSW #winke