Nachtarbeit in der Schwangerschaft? Freiwillig?

Guten Morgen :-)

lt. Mutterschutzgesetz ist eine Arbeit von 20-6Uhr ja verboten, allerdings würde ich gerne meine bisherige Arbeit fortsetzen.

Ich übe einen Bürojob aus, seit 3 Jahren fest in der Nachtschicht (21:00-05:30). Mein kompletter Tagesrhythmus / Schlafrhythmus ist darauf eingestellt, ich habe auch keinerlei Probleme mit dem "verschobenen" Tagesablauf.

Ich bin damals in die Nacht gewechselt weil mir der Stress in der Tagschicht zu viel geworden ist.

Genau diesen Stress will ich jetzt umgehen. Ich bin auch weder gewillt mir den Stress zu machen das ich meinen kompletten Tagesablauf wieder umstellen muss, noch das ich mich in die Arbeiten der Tagschicht neu einarbeiten muss.

Meine speziellen Aufgaben der Nacht gibt es so nicht im Tagesdienst, daher müsste ich mich komplett neu anlernen lassen (auch wenn es sich ebenfalls um Büroarbeit handelt).

Einen weiteren Stressfaktor gibt es bei mir leider im Privatleben: bald ist das Trennungsjahr von meinen Noch-Ehemann vorbei, dann steht die Scheidung ins Haus. Ich fürchte das es hier zu einer Schlammschlacht kommen wird, da mein Ex bisher nur der Meinung war mir Steine in den Weg zu legen und gemachte Zusagen nicht einzuhalten.

Auch deshalb möchte ich den zusätzlichen Stress der Arbeitsänderung / Zeitumstellung umgehen.

Mein Arbeitgeber ist sich selbst nicht sicher ob ich auf freiwilliger Basis in meinem bisherigen Job weiterarbeiten kann, auch er muss sich da erst erkundigen.

Daher die Frage an euch: hat jemand Erfahrungen damit?

Grüße
kleinraya

1

Huhu! Leider darfst du auch nicht auf eigenen Wunsch in Nachtschicht arbeiten. Sobald die Schwangerschaft offiziell bekannt ist, fällt das leider weg. Alles Gute!

2

Nein, einfach so weiterarbeiten kann man nicht.
Es ist aber wohl in Einzelfällen möglich eine Ausnahmegenehmigung bei der Aufsichtsbehörde zu erhalten.
Dies könnte man natürlich versuchen.

18

Danke :-)

3

Meine Kollegin hat in der Pflege weiter Nachts, gearbeitet. Ging aber nur weil sie bis zum Mutterschutz keine Bescheinigung über die SS abgegeben hat, und der Arbeitgeber somit nichts offiziell wustevon der SS.

11

Das ist Unsinn, denn eine Bescheinigung ist nicht nötig und er hat sich damit trotzdem strafbar gemacht, da er vorsätzlich gegen das MuSchG verstoßen hat, hätte das bis zur Freiheitsstrafe gehen können!

4

Ich weiß ja nicht, wo du arbeitest, aber es gibt eine Ausnahme.

Da kannst du Sonn-und Feiertags arbeiten auch bis nach 20 uhr. Du darfst 90 Stunden in einer Doppel Woche nicht überschreiten.

Aber wie das genau in der Nacht aussieht, weiß ich nicht.

Meine eine Freundin war 2010 in einer sicherheitsfirma angestellt und sie hat dauer nachtschichten gemacht. Mußte was unterschreiben, dass wenn was passiert, die firma keine Verantwortung trägt usw. Und sie brauchte das Geld.
Aber in 5 jahren kann sich ja was geändert haben.

Aber wie willst du das machen wenn das baby da ist? Da hast du deinen Rhythmus nicht mehr und mußt dich umgewöhnen.

13

"Und sie brauchte das Geld."
Das hätte sie ja trotzdem weiter bekommen, inklusive der Zuschläge!

15

Das hab selbst ich nicht bekommen.
Ich wurde aus meiner Schicht genommen und habe weiterhin nur mein normales Gehalt bekommen die schichtzulagen für Nacht und Sonntags viele bei mir weg.

Und fürs EG wars eh für die Katz gewesen bei mir die haben ja die besagten 65% gezahlt. Die Schichtzulagen werden ja wieder abgezogen.

Bei mir wars ja nicht tragisch. Aber wenn es so gewesen wäre, hatte ich gerne 200-300€ mehr gehabt.
Und wenn dann stellt sich meine Firma da eh dumm und weis von nix, so wie alles andere auch!

Danke dir für die Info!

weitere Kommentare laden
5

Guten Morgen,

ich muss dich leider enttäuschen.

Ich war genau in der gleichen Situation wie du.
Und ich habe wirklich alles versucht, mit jedem Hintertürchen über das Gewerbeaufsichtsamt. Inklusive Bescheinigung des Arztes, dass eine Umsetzung in die Tagschicht mehr Übel mit sich bringen würde, als die eigentlich Nachtschicht.
Deshalb habe ich bis fast zum 4. Monat nichts gesagt. Mir war nämlich immer genau dann richtig schlecht usw, wenn ich morgens zu Hause war und somit schlafen konnte. Ich musste mich nicht früh morgens aus dem Bett quälen, sondern dann, wenn es mir gut ging. Nach dem Wechsel war ich bis zur 22.-23. Woche immer noch halb krank. Dann ging es langsam.

Für Ausnahmen- also einzelne Nächte bzw Tage - können Dienste genehmigt werden über das Amt, aber was bringen schon Ausnahmen.
Und dann wollte es im Endeffekt mein Arbeitgeber nicht. Denn wenn etwas passiert wäre in der Nachtschicht, dann wären die trotzdem zur Verantwortung gezogen worden. Das wiederum wollte dann meine Chefin nicht. Also ihren Kopf hinhalten.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, inwiefern sie da nochmal Druck vom BR und der oberen Etage bekommen hat.
Bei und kommen SS mal alle paar Jahre vor und der BR wollte sich was das angeht mal wieder ein Stück aus dem Fenster lehnen. Im Endeffekt habe die sich nur wichtig gemacht und mir nicht geholfen.

Natürlich kann man mit dem Chef mauschel, von wegen keine Bescheinigung abgeben usw, aber dann kannst du alle anderen Rechte in deiner SS nicht einfordern, den dein Chef weiß ja eigentlich nichts.

6

Also ich habe damals von Anfang an gesagt, dass ich weiter so viele Sonntag wie möglich arbeiten möchte und auch weiterhin spätschicht machen möchte (ging bei uns bis 0:00). Ich wollte einfach die Zuschläge mitnehmen und bin auch überhaupt nicht der Frühaufsteher gewesen.

Hab das mit meinem Chef abgesprochen und auch meine Fä hat mich damals nach meinen Arbeitszeiten gefragt und meinte, wenn ich das schaffe dann ist das ok und ich soll ruhig so weiterarbeiten, wenn ich das will...

12

" Ich wollte einfach die Zuschläge mitnehmen und bin auch überhaupt nicht der Frühaufsteher gewesen."
Die Zuschläge hättest du auch si gezahlt bekommen!

Dein AG hat sich damit trotzdem strafbar gemacht, da er vorsätzlich gegen das MuSchG verstoßen hat, hätte das bis zur Freiheitsstrafe gehen können!

7

Hallo,

es gibt wohl die Möglichkeit einer Ausnahme Regelung, die die zuständige Aufsichtsbehörde ausstellen kann. Erkundige dich da einfach mal.
Vielleicht folgen die ja deiner Argumentation, wenn die Umstellung für dich mehr Stress bedeutet...

Und noch zwei andere Sachen zu zwei posts hier:
1. Die mündliche Mitteilung an den AG über die ss reicht aus, damit das Gesetz greift. Eine Bescheinigung ist nur auf verlangen des AG vorzulegen.( und muss von diesem dann auch bezahlt werden;-))
2. Es dürfen keine finanziellen Nachteile durch die ss entstehen, d.h. das der AG muss die durchschnittlichen Zulagen für Nachtarbeit zahlen, wenn man nachts nicht mehr arbeiten darf.
Steht auch so im MuSchG...

Liebe Grüße

8

Wo ich grade das Wort: Zuschläge lese.

Die bekommst man TROTZDEM !!!!

Lasst euch da nix anderes erzählen. Durch die SS dürfen KEINE finanziellen Nachteile entstehen.
Sprich, wenn ihr durch Gesetz dadurch gezwungen werdet anders zu arbeiten, dann bekommt ihr genau wie alle anderen bei Beschäftigungsverbot den Zuschlag angerechnet.

Unserer Personalabteilung hat sich da zwar extrem gesperrt, Aber sobald die das Wort Anwalt hören kuschen die dann doch recht schnell. Gesetz ist halt Gesetz.
Da freut sich jeder Anwalt. Ich habe mich dann zusätzlich mit unserem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung gesetzt. Von denen ging dann dazu noch ein offizielles Schreiben mit Ultimatum raus. Nun gut, meine Firma hatte auch so nebenbei vergessen mich beim Amt zu melden. Auch das ist Pflicht für den AG.

Es ist ja auch so, dass dem AG nicht mal ein Schaden entsteht, da die 120% vom ausgezahlten Gehalt durch die Kassen und Umlageverfahren wieder bekommen. Meine Personalbearbeiterin war schlichtweg zu faul sich damit auseinander zu setzten..

9

Hallo!

Erst mußt Du das mit Deiner Firma klären ob die das erlauben würden.Dann muß Deine Firma einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt(oder halt Eure zuständige Stelle in der Regierung) stellen.
Es gibt da schon Ausnahmegenehmigungen.
Ich wollte in dieser SS unbedingt an den Feiertagen Arbeiten da ich die Zulagen dringend gebraucht hätte,aber meine Firma wollte auf Nummer sicher gehen und hat es nicht befürwortet....#schmoll

Aber versuch es ruhig,vielleicht klappts ja bei Dir...

Viel Erfolg!LG,Hilde.

10

Wenn du regelmässig an den Feiertagen arbeitest und aufgrund der SS dies nicht mehr darfst muss dein AG dir diese aus dem Durchschnitt der letzen 3 Monate vor Eintritt der SS trotzdem berechnen und zahlen! Da diese dann im Rahmen eines Teil-BVs steuerpflichtig sind werden diese dann sogar zur Elterngeldberechnung mit berücksichtigt. Dein AG bekommt diese Zahlungen über die KK wieder zurück.

14

"Ich wollte in dieser SS unbedingt an den Feiertagen Arbeiten da ich die Zulagen dringend gebraucht hätte,aber meine Firma wollte auf Nummer sicher gehen und hat es nicht befürwortet....#schmoll"
Die hättest du doch auch weiterhin bekommen, so wie vor der SS.