Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Wenn man den Vater nicht in die Geburtsurkunde einträgt...

...kann der Vater vor Gericht anklagen, dass er doch eingetragen wird?

...hat der Vater dann kein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er nicht als Vater drinsteht?

...bekommt man keine Hilfe vom Staat, wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht?

Würde mich mal interessieren, eine Freundin meinte, sie möchte ihn nicht eintragen lassen, aber das ist dann eher ein Nachteil oder?

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Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht ...

Was mir aber zu denken gibt:
Bei dem ganzen wird das Kind vergessen, das ein Leben lang mit einer Urkunde lebt, in der der Vater fehlt! Ob Hochzeit oder so ... die Spalte ist leer. Das finde ich schlimm!

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Hallo,

soweit ich weiß hat dann aber auch die Mutter/ das Kind kein Recht auf Unterhalt. Aber genau weiß ich es nicht.

Und das Kind hat eigentlich auch ein Recht darauf zu erfahren wer sein Vater ist.

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Wenn Deine Freundin den Namen des Vaters kennt, muss sie ihn auch angeben.

Der Vater ist unterhaltspflichtig. Wenn kein Vater bekannt ist, springt der Staat für den fehlenden Unterhalt ein. Kennt sie den Vater und will ihn nur nicht nennen, begeht sie Leistungsbetrug. Die Allgemeinheit muss dann für das Kind aufkommen, nur weil sie den Vater nicht nennen möchte.

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1. Die Mutter hat keinerlei Anspruch auf Unterhalt
2. Ein Vater hat IMMER ein Umgangsrecht, denn Sorgerecht hat nichts mit Umgangsrecht zu tun
3. Kann der Vater es gerichtlich einklagen, dass er einen Vaterschaftstest verlangt und er nachgetragen wird bzw er kann auch das Sorgerecht einklagen zumindest das geteilte

Sag deiner Freundin, im Interesse von ihrem Kind soll sie den Vater eintragen lassen, den JEDES KIND HAT EIN RECHT SEINEN VATER ZU KENNEN!!! Den Umgang kann deine Freundin nicht verbieten...

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Also bei meinem großen steht sein Erzeuger auch nicht in der Geburtsurkunde und ich hatte keinerlei Probleme deswegen.
Allerdings muss ich dazu sagen das dass Jugebdamt über seinen "Vater" bescheid weiß.
Ich verbiete dem Erzeuger sehr wohl den Umgang zu meinem Sohn aber da der eh kein Interesse zeigt brauch ich mir da auch keine Gedanken machen.
Von dem wird eh nie was kommen.

Wenn er dann mal in dem Alter ist wo er alles versteht und verarbeiten kann werde ich ihm alles zu seinem "Vater" sagen was er wissen möchte.

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Also der Vater hat die ersten zwei jahre das recht sich einfach eintragen zu lassen ab dann muss er vor den Bundesgerichtshof.

Anspruch auf unterhält oder unterhaltsvorschuss hast du nicht wenn du weißt wer der Vater ist.
Sollteat du es trotzdem beantragen undes kommt raus können sie dich wegen Betrug ran kriegen.

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Umgangsrecht besteht erst wenn er eingetragen ist.

Quelle: beratungsgespräch beim Anwalt

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Die Mutter muss der Eintragung aber zustimmen

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Wenn man den Vater nicht eintragen lässt fragt das Jugendamt nach möglichen vätern da wird dann falls notwendig ein vaterschaftstest gemacht. Also ich würde deiner Freundin davon abraten.

Aber wenn er nicht auffindbar wäre, wäre es egal ob er drin steht da er ja dann die vaterschaft auch nicht anerkennen will