Urlaub Schwangerschaft

Hallo, ich geh wenn alles gut geht im August in Mutterschutz. Darf ich meinen ganzen Jahresurlaub bis dahin nutzen oder muss ich die "geplanten Tage pro Monat" Abziehen?

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Hi,
Dein Urlaunsanspruch ergibt sich je nachdem wann du in Mutterschutz gehst und somit dann 8 Wochen nach der Geburt die Elternzeit beginnt. Ich zb. Hab ab 31.05 Mutterschutz und die EZ beginnt laut ET im September. Somit hab ich einen Urlaubsanspruch anteilig für Januar bis September. Diesen nehm ich vollständig vor Beginn des Mutterschutzes.

Ich hoffe, dass ist einigermaßen verständlich.

Lg

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Das versteh ich nicht, kannst du mir das nochmal genauer erklären? Du gehst Ende Mai in Mutterschutz? Wann ist denn ET? Und wieviel Urlaub hast du bis zum Beginn des Mutterschutzes noch?

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Ich habe ET am 11.07.15, mein MZ beginnt am 31.05.15, die EZ beginnt am 03.09 (taggenau weis ich es grad nicht aber so um den Dreh). Anspruch auf Urlaub hat man bis zum Beginn der EZ. D.h. ich habe insgesamt 23 Tage Urlaub (30 Tage / 12 Monate x 9 Monate (Januar bis September). Da ich 2015 def. Nicht mehr arbeiten werde, nehme ich meinen Urlaub komplett vorher.

Ich hoffe so ist es besser erklärt :-)

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Hallo #winke

Du hast Urlaubsanspruch für die Monate, die du arbeitest inkl die, in denen du mutterschutz hast. :-)

Wenn du zb 30 Tage Urlaub im Jahr hast, hast du 2,5 Tage pro Monat. Also musst du es mit den Monaten multiplizieren, die du arbeitest bzw mutterschutz hast (wenn dein Mutterschutz auch nur einen Tag in einen Monat geht, hast du für diesen den gesamten Monats-Anspruch!)

Bei halben Tagen darfst du aufrunden.

Für mich gilt zb

ET 03.07.
Muschu 22.5.-28.8.
Somit habe ich bis August Urlaubsanspruch, dh 20 Tage (8*2,5)

Wenn das Kind 4 Tage später kommt, geht der Mutterschutz (soweit ich verstanden habe bisher) bis in den September und somit würde sich mein Urlaubsanspruch um drei Tage verlängern.

Du kannst dir deinen Urlaub auch für nach der elternzeit aufheben. Der darf nicht verfallen. Nimmst du ihn aber nicht gleich nach der elternzeit, verfällt er.

Ich nehme zb zwei Wochen vor dem MuSchu und zwei Wochen nach meiner geplanten elternzeit. ;-)

Gruß

Elfchen mit krümel (24+4)

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"Du kannst dir deinen Urlaub auch für nach der elternzeit aufheben. Der darf nicht verfallen. Nimmst du ihn aber nicht gleich nach der elternzeit, verfällt er."

Wo hast du diesen Quatsch her?? Der Urlaub verfällt erst Ende des Jahres das auf dein Elternzeitende folgt.

Wenn du also im Jahr 2016 aus deiner Elternzeit wiederkommst verfällt dein Urlaub am 31.12.2017.!! Steht übrigens im BEEG.