Wie läuft das wenn Arbeitsvertrag in Elternzeit ausläuft?

Hallo,

ich hoffe hier kann mr jemand weiter helfen.

Ich bin jetzt in der 22.ssw. Geburtstermin ist der 24.3.15. Mein Vertrag läuft am 14.08.15 aus und wird auch nicht verlängert.

Wie läuft das dann weiter? Melde ich mich dann am Arbeitsamt?Wie lange habe ich anspruch auf Elternzeit?

L.G. Lisa +boy 22.ssw

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Du kannst Elterngeld bis zum 24.3.16 beziehen. Danach meldest Du Dich arbeitslos, wenn Du noch keinen neuen Job hast und kannst ALG I beziehen.

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Ah okay, da ich aber danach den kleinen noch nirgendwo unterbringen kann, kann ich mich ja auch dem Arbeitsamt nicht zur Verfügungstellen wie ist es wenn ich das Elterngeld splitte? Wie würde das ablaufen und aud welche Zeit kann ich das splitten?

Danke für deine Antwort

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ÁLGI könnte sie auch früher beziehen, aber alles nur mit nachgewiesener Kinderbetreuung. Melden muss sie sich spätestens 3 Monate bevor sie ALGI beziehen will!

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Elternzeit endet damit am 14.8.2015, Elterngeld kannst du normal beziehen, splittest du es bist du auch die doppelte Zeit darüber beitragsfrei versichert. Die 3 Jahre zu Hause stehen dir natürlich trotzdem zu, heißen dann eben nicht Elternzeit und deshalb gibt es darüber keine beitragsfreie KK!

Beim Arbeitsamt solltest du dich vorsichtshalber 3 Monate vor Vertragsende melden.

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Ok danke schön, dann werde ich es auf zweieinhalb bis drei Jahre splitten und anschließend wieder arbeiten gehen. Muss ich direkt den genauen Zeitraum angeben oder kann ich es auch nach zwei Jahren verlängern?

Beim Arbeitsamt werde ich mich definitiv rechtzeitig melden.

Danke und L. G.

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Auf 23 Monate splitten meine ich :-[

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Hi!

Du kannst zunächst ganz normal Elternzeit bei deinem Arbeitgeber anmelden. Deine Elternzeit endet dann mit deinem Vertrag am 14.08.2015. Elternzeit hat man nämlich nur dann, wenn man auch einen Arbeitgeber hat.

Du musst dich nicht dem Arbeitsamt als arbeitsuchend melden, da du ja vermutlich dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen möchtest. Du kannst nach Ablauf deines Vertrages dann einfach weiter zuhause bleiben.

Solltest du wieder arbeiten wollen bzw. deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, dann meldest du dich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt.

Elterngeldanspruch hast du auch ganz normal im 1. Lebensjahr (Berechnungszeitraum), egal ob du dann noch einen Arbeitgeber hast oder nicht. In der Zeit bist du auch noch versichert.

Solltest du über das erste Jahr hinaus noch zuhause bleiben wollen, kannst du das natürlich auch tun, musst dich dann aber versichern (z.B. Familienvrrsicherung).

LG

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Achso, du kannst das Elterngeld natürlich auch auf 2 Jahre (23 Monate) splitten lassen.

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Elternteil kannst du, glaub ich, trotzdem drei Jahre beantragen.Da sich das Elternheld ja anhand des Gehaltes vor der Geburt errechnet dürftest du auch hier keine Nachteile haben.
Du müßtest dich dann wahrscheinlich arbeitssuchend melden bevor deine Elternzeit ausläuft.
Ich würde da vorher mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen....

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Elternzeit kann man ohne AG nicht nehmen, also endet sie mit Vertragsende ;)

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Okay, das wußte ich nicht :)