Elternzeit beim vater wenn man getrennt ist

Hallo

Ich bin vom Vater meinem Kind getrennt und leben auch nicht zusammen. Jetzt will er vaterzeit beantragen, geht das da wir ja nicht zusammen wohnen ? Ich bleibe die nächsten 2-3 Jahre daheim und kümmere mich um mein kind.

Danke

lg mummy

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Hallo

Wen ihr nicht zusammen wohnt und auch nicht mehr zusammen seid.... kann der Vater keine Eltern Zeit nehmen.

Das geht nicht .......

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Moin,

das sollte kein problem sein

wenn er auch elterngeld haben möchte kannst entweder du es gleich mit in deinem Antrag ausfüllen oder er schickt seperat einen ans Amt.

die reine Elternzeit kann er paralell zu dir auch bis zu 3 Jahren bei seinem AG beantragen die stehen jedem Elternteil zu. Er muss halt wie du auch 7 Wochen vor antritt den Antrag abgeben

LG

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Womit erfüllt er denn deiner Meinung nach die Voraussetzung des Kindes in seinem Haushalt nach BEEG?

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wenn er die vaterschaft anerkennt und sie sich das sorgerecht teilen dann erfüllt er auch die vorraussetzungen für die elternzeit

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Mh, also du beantragst ja dann 14 Monate Elterngeld, oder? Weil er müsste Baby ja in der Elternzeit betreuen. Und da du ja aber Alleinerziehende bist, geht das ja nicht, oder?

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Hallo, also eine Art "Vaterzeit" kann er sich ja gerne nehmen, wenn sein AG zustimmt, nur bekommt er in der Zeit kein Elterngeld, denn dazu muesste er mit dem Kind zusammenleben und es rund-um-die-Uhr betreuen. Ich gehe davon aus, das Kind wird bei Dir gemeldet sein und Du wirst sicher auch das alleinige Sorgerecht haben? LG, Summer.

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Auch Elternzeit setzt einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind voraus!

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Daher bin ich ja auch bei dem Begriff "Vaterzeit" geblieben. Dem Mann steht ja frei, seinen AG nach kuerzerer Arbeitszeit, oder unbezahltem Urlaub zu fragen, um mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen (sofern er sich weiterhin UZ leisten kann). Ich habe nicht behauptet, er hat ein Recht darauf, noch habe ich Elternzeit erwaehnt. LG, Summer.

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Er hat keinen Anspruch auf Elternzeit, da dieser nach BEEG nur besteht, wenn das Kind in seinem Haushalt lebt!

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"Die Berechtigten müssen mit einem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen."

So heißt es hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Wenn das Kind also zeitweise auch bei ihm lebt, ist das eventuell möglich. Da Du aber schreibst, Du nimmst 3 Jahre Elternzeit, klingt es so als ob das Kind ausschließlich bei Dir leben wird. Also müsste er kein Anrecht auf Elternzeit haben.

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so für mich nochmal um das Thema gedanklich abzuschließen.

Ihr (du und dein Ex) habt einige optionen, es kommt darauf an in welchem Verhältnis ihr jetzt noch zueinander steht.

Wenn du eigentlich nichts mehr mit ihm zu tun haben möchtest und euch nur das gemeinsame Kind verbindet dann lass das mit der "Vater oder Elternzeit" ganz sein problem sein
Elternzeit kann er dann nicht beantragen nur sich vom AG freistellen lassen.

wenn ihr in einem guten Verhältnis steht und du seine absicht der miterziehung gerne umsetzten möchtest gibt es die möglichkeit das er seinen zweitwohnsitz zu dir verlegt (auf dem Papier) damit er beim Amt angeben kann das er sich ums kind kümmert (versorgt) oder das Kind bekommt einen Zweitwohnsitz bei Ihm (gleiches prinzip)
da könnt ihr euch aber bei der Familienstelle beraten lassen die sind meist sehr hilfsbereit

so oder so dir wird nichts abgezogen von deiner Elternzeit und du hast in dem fall auch die volle Hoheitegewalt.

so ich wünsch dir eine schöne Restkugelzeit und eine tolle Entbindung

LG