Frage bezüglich Geburtstermin nach vorne Datieren!!

Huhu ihr lieben, ich hab mich jetzt schon tapfer durch den Sumpf des Grauens gekämpft sprich MuSchu->befristeter AV....usw...

So durch die Suchfunktion hab ich dazu nen hilfreiches Thema gefunden ...ich muss meinen ET einen Tag vor verlegen lassen oder nach wie mans nimmt ;-)

Macht die FÄ das denn wenn ich ihr erkläre warum ? Ist das schon bei der KK das ich SS bin und wann der ET ist?

Bin bei 7+4 :-D ich weiß voll bescheuert sich damit schon auseinander zu setzen aber ich konnte net anders :-/ ...zum Glück hab ichs gemacht, denn ET ist der 12.06.15 Muschu beginnt am 01.05.15 und mein Vertrags endet 30.04.15.... Dieses Rätsel lässt sich nur lösen wenn ich mich einen Tag vor oder zwei Tage zurück datieren lasse von ET aus...

Was meint ihr zieht das noch?!

Grüsse Mihaukeks und schnegge 7+4 <4

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Ich verstehe nicht was das bringen soll?
Du bist befristet angestellt, also wirst du ja am 30.5. nicht gekündigt sondern dein Vertrag läuft einfach aus....also kein Kündigungsschutz.
Danach Mutterschutz und dann Elternzeit. Dann musst du dir eh einen anderen job suchen.
Wenn es dir nur um den 31.05. geht , dafür würdest du Arbeitslosengeld erhalten.
Oder wirklich dann den FA bitten den ET um einen Tag zu korregieren, weiß aber nicht ob der das macht.
ET kann immer korregiert werden vor und zurück auch wärend der SS.

Lg

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Ich bin dann natürlich DANN Arbeitslos :-D aber wenn das Vertragende und Muschu (erst Das Ende dann Muschu!) einen Tag aufeinander folgen bekomme ich KEIN GELD weder von der KK noch vom AA und das bis zum einsetzen der Elternzeit...sind immerhin drei Monate ohne jegliche Unterstützung ....mit nem Baby und ich wusste das nur kann ich den ET termin ja schlecht planen beim schwanger werden !! Lügen diese beiden Ereignisse zusammen auf einen Tag oder zwei Tage auseinander ist es ne ganz andere Geschichte!... Darum geht's mir... Ich bekomme dann für 2016 einen neuen Vertrag !Also ein Jahr Babypause und dann wieder halbtags ....

?Den Haupt Kern hast du ja schon beantwortet :-) ganz lieben Dank dafür :-D

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Genau aus diesem Grund muss ich jetzt 2,3 Monate pause mit dem "üben" machen. Hätte es diesen monat geklappt, hätte mein muschu am 26.5 angefangen und der Vertrag läuft bis 31.5.. So gott will, hatte ich letzte woche ein gespräch, dass mein AV am 1.1 unbefristet werden soll. Und nicht erst im Mai..

Deine gyn macht das bestimmt, wenn du ihr erklärst, dass du damit einen tag arbeitslos sein umgehst und das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhältst. Einfach mal fragen... ;-) 2 Tage sind ja noch ok. Bei ner Woche würde es schön schwieriger, auch mit späterer Übertragung z.b.

Wünsche dir viel erfolg.

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Öhm wieso bekommst du denn keine Mutterschaftsgeld? Ich war auch Arbeitslos als ich in Muschu gegangen bin und bekam ganz normal mein Geld von der Kk

LG Diana