Elterngeld / Elternzeit / Mutterschaftsbezüge ... total verwirrt :-/

Hallo liebe Urbiagemeinde,

ich beschäftige mich gerade mit den ganzen Bezügen und blicke langsam wirklich nicht mehr durch. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen?

Zu uns: Das ist unser erstes Kind. ET ist der 26.02.2015. Ich würde gerne für 12 Monate das Elterngeld beziehen ( diese dann auf 24 Monate aufteilen). Mein Mann möchte auch die Partnermonate nehmen, wenn es beruflich klappt. So und jetzt zu meinen Fragen:

1. Wie oben schon erwähnt, möchte ich das Elterngeld auf 24 Monate aufteilen, ab wann beantrage ich dann die Auszahlung des Elterngeldes, wenn Mutterschaftsgeld mit einberechnet wird? Wäre das für uns nicht ein Verlust? Ich würde ja in den ersten 2 Monaten (Mutterschaftsgeld+Arbeitgeberzuschuss) normal mehr erhalten, oder?
-> 2 Monate - Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
-> 22 Monate - Eltergeld (beginnt hier die Aufteilung des Geldes?)

2. Ab wann kann ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen? Und beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz? So, dass ich sozusagen nach 26 Monaten wieder anfange zu arbeiten?

3. Was wäre eigentlich besser zu beantragen, 2 oder 3 Jahre? Und warum?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und danke schon mal für die Antworten :)

LG

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Hallo,
ich Versuchs mal ;-)

Also Elterngeld wird ab Geburt bezahlt. D.h. es wird mit deinem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da das i.d.R. höher ist als das EG "fällt es quasi weg" und du hast theoretisch nur 10 Monate EG Auszahlung.
Wenn du es dir splitten lässt, beginnt die Splittung nach dem MuSchu-Geld Bezug und endet mit dem 22 Lebensmonat.

Achtung: Manche EG-Stellen zahlen jeweils im Vorraus vom Monat!
Beantragen kannst du es dann nach der Geburt.
Mit den Partnermonaten kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Die Elternzeit musst du nicht beantragen sondern nur anmelden. Auch das machst du erst nach der Geburt. Sieben Wochen vor Beginn. D.h. innerhalb der ersten Woche nach der Geburt, weil die EZ erst nach dem MuSchu anfängt.
Nimmst du ganze Jahre endet sie jedoch immer einen Tag vorm Geburtstag des Kindes.

Ich persönlich werde 3 Jahre fürs zweite Kind nehmen, weil wir das 3. Jahr finanziell abgedeckt haben.
Wenn du jetzt schon weißt, dass das bei euch der Fall ist, würde ich auch 3 nehmen.
Ansonsten erstmal nur zwei. Das dritte kannst du immernoch nehmen, ich glaube bis zum 6. oder 8. Lebensjahr.

LG bellis #winke

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Hallo Bellis,

danke für deine Antwort.

Verstehe ich dich richtig, ich erhalte dann Elterngeld nur bis zum 22ten Lebensmonat meines Kindes? Also nicht bis zu seinem 2ten Geburtstag? Hmm, wohin verschwinden denn die restlichen 2 Monate?

#kratz

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Das hat was mit dem MuSchugeld zu tun, glaub ich.
Bei uns ist es so:
Mini ist am 28.8.13 geboren.
Auf dem EG Bescheid steht:
Letzte Auszahlung 28.5. - 28.6.15
Bei uns wird es die letzte Zahlung dann Ende Mai geben, weil sie bei uns im Vorraus zahlen.

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Zu 1.:

Du kreuzt auf dem Elterngeldantrag an: monat 1.-12. bei doppelter Auszahlungszeitraum (oder so ähnlich)

Verlust machst du keinen. Du bekommst ja die ersten 8 Wochen mehr geld als das Elterngeld. Wie aber schon geschrieben, werden nur die Elterngeldmonate gesprlittet, nicht das Mutterschaftsgeld. Also 8 Wochen Muschaftsgeld + 20 Monate und paar tage Elterngeld. Also bekommst du NICHT bis zum 2. Lebensjahr Elterngeld.

2. und 3.: Du meldest Elternzeit (keine Antrag!) innerhalb 1 Woche nach der Geburt an (bei termingerechter Geburt), da die Elternzeit erst nach dem Muttershcutz beginnt. Diesser wird jedoch in der LÄnge mit einbezogen, sodass, wenn du ganze Jahre nimmst, du immer am Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten musst.

Ich würde ersteinmal 2 Jahre Elternzeit anmelden, denn das 3. Jahr kannst du problemlos hintendranhängen falls du möchtest oder dir aufsparen für später.

lg, verena