Mutterschutz bei korrigiertem ET

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da einmal eine Frage. War gestern bei der Vorsorge und es war auch glücklicherweise alles in Odnung. Bin nun in der 12. SSW.Das Kleine ist auch ganz fleißig rumgeturnt. Jetzt war das aber mit der Festsetzung des ETs etwas schwierig. Der wurde vom rechnerischen auf den korrigierten um 9 Tage nach hinten verschoben, was ich zum einen recht seltsam finde, da ich mich sicherlich nicht um 9 Tage mit meinem Zyklus vertan habe. Aber lassen wir das mal so stehen. Die Berechnungsfunktion im Ultraschall hat gestern etwas gesponnen und deswegen vermute ich, dass das so nicht ganz stimmt. Aber da die Kleinen eh kommen, wann sie wollen, ist das zunächs mal egal ;-) Jetzt wurde aber dieser Termin auch in die Bescheinigung für den Arbeitgeber geschrieben #schock Bei mener Tochter wurde damals extra der rechnerische und nicht der korrigierte genommen. Aber der Arzt hat dieses Mal darauf bestanden, den korrigierten zu nehmen. Und dann aber schön in die Bescheinigung reingeschrieben, dass der rechnerische der korrigerte ET wäre. Auf die fehlerhafte Bezeichnung habe ich noch hingewiesen, aber das wurde abgetan mit, so genau würde das keiner nehmen. Naja, ich arbeite mir Juristen zusammen. Die nehmen alles sehr genau ;-) wie berechnet sich denn jetzt der Mutterschutz? Nach dem rechnerischen oder dem korrigierten ET? Mein vorheriger Arbeitgeber hat es bei meiner Tochter nach dem rechnerischen berechnet. Soweit ich das Mutterschutzgesetz nun verstanden habe, wird aber eigenltich der Termin aus der Bestätigung genommen, oder? Kennt sich da jmd aus und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal vorab

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Echt blöd, der Arbeitgeber wird den korrigierten nehmen. Also 9 Tage später in den Mutterschutz.

Bei mir ist es ähnlich lt. ES wäre ET der 29.03. das steht auch im Mutterpass aber auf der Bescheinigung wurde der 31.03. eingetragen (lt. erster Tag Periode)

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Das ist ja doof. Da hast du ja auch Pech gehabt. Die machen es auch gerade wie es ihnen passt. Bei dir der rehnerische und bei mir der korrigierte.....

Wenn ich mir wenigstens sicher wäre, dass der Termin stimmt, dann würde ich es ja hinnehmen. Aber das da dann ein falscher Termin steht, fuchst mich etwas. Denn meine Eternzeit mit Teilzeitbeschäftigug ist da gerade 9 Tage abgelaufen. Beim rechnerischen Termin wäre es nahtlos übergegangen. Jetzt gehe ich dann eben 9 Zag Vollzeit arbeiten oder nehme mir Urlaub ;-)

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Ja echt doof. Bei mir sind es nur 2 Tage aber ich werde mit meinem AG sprechen das er die Eintragung im MuPass nimmt.

Das blöde ist bei dir, wenn das Baby einen Schub macht stimmt es beim nächsten mal wieder nicht.

Ich war bei der NFM bei einen anderen Arzt und der wollte mich 1 ganz Woche vor datieren. Aber ich habe abgelehnt.

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Hallo.#winke

Ich wurde in der 10.SSW um 5 Tage zurück datiert und gehe damit 5 Tage später in den Mutterschutz. Mein AG hat den korrigierten ET genommen.

Dir noch eine schöne SS. :-)

Gruß Nicole mit Maus (3,5 J.) an der Hand und Ü-#ei (23+4 SSW)#verliebt

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Natürlich der korrigierte.

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Huhu,

Mein ET wurde vom 27.12 auf den 5.1 korrigiert. Klar ist,das auch der 5.1 für die Berechnung des MuSchu genommen wird :-)
Ich war mir auch über Zeugungsdatum sicher, aber Us hat klar gesagt, das ich noch nicht soweit bin :-) die Spermien haben einen starken Willen gehabt und durch gehalten :-)

LG Melli

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Wenn der Arzt eine Korrektur beim ET eintragen muss - und das muss er, wenn die Differenz mehr als 5 Tage beträgt - dann gilt das korrigierte Datum. Aber mach dir keine Sorgen. Falls du vor dem korrigierten ET entbindest, müssen die nicht in Anspruch genommenen MuSchu-Tage 'hinten' dran gehängt werden. Wenn du also 10 Tage vor dem ET entbindest, dann kannst du nach der Geburt 10 Tage länger MuSchu für dich beanspruchen. Und MuSchu-Zeit gilt als Arbeitszeit, danach steht dir auch Erholungsurlaub für die Zeit des MuSchu zu. Viele Arbeitgeber nutzen da die Unwissenheit ihrer Mitarbeiterinnnen aus und berechnen für diese Zeit keinen Urlaubsanspruch. Wenn du also aus der EZ zurückkommst, achte drauf, dass du auch für den Zeitraum des MuSchu Urlaubsanspruch erworben hast. ;-)
LG

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Super, das beruhigt mich jetzt dann doch. Vielen lieben Dank.

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Vielen lieben Dank für eure Antworten und die Hilfe