Kindergeld-Antrag

Huhu ihr Lieben, weiß nicht, ob ich hier richtig bin... Aber bin ja schließlich schwanger :-)

Ich bin dabei, alle Anträge soweit vorzubereiten und stolpere gerade über das erste:
Beim Antrag für das Kindergeld wollen die den "Ehegatten" der Antragsstellerin. Wir sind nicht verheiratet - gebe ich meinen Freund an oder lasse ich das frei? Weiß wer Bescheid?
Konnte dazu nix finden...

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Drunter steht doch glaub angabe über euren Status verheiratet usw. Oder ruf bei denen an und erfrage was du tun sollst

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Wenn da ausdrücklich "Ehegatte" steht, würde ich das frei lassen.

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Deine Daten reichen, da du das Geld empfängst und ledig bist.

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Hey, ich hab das gleiche Problem ;-)
Schau mal was bei uns dabei steht:

Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage Kind

Füllen Sie bitte den Antragsvordruck und die Anlage Kind sorgfältig und gut leserlich aus und kreuzen Sie das Zutreffende an. Vergessen Sie Ihre Unterschrift
nicht! Sofern Sie minderjährig sind, muss Ihr gesetzlicher Vertreter für Sie
unterschreiben.
Lassen Sie den Antrag auch von dem mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebenden
Ehegatten bzw. Lebenspartner/ anderen Elternteil unterschreiben, wenn er damit einverstanden ist, dass Sie das Kindergeld erhalten. Wenn
kein Einvernehmen besteht, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit. Wurde der Berechtigte gerichtlich bestimmt, fügen Sie bitte den Beschluss bei.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt wurde.
Antrag auf Kindergeld Zu 1 und 2
:
Angaben zur antragstellenden Person und zum
Ehegatten bzw. Lebenspartner
Wenn beide Elternteile eines Kindes die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen, ist als antragstellende Person der Elternteil einzutragen, der nach dem Willen beider Elternteile das Kindergeld erhalten soll. Beim Familienstand ist
nur dann „dauernd getrennt lebend" anzukreuzen, wenn bei Ehepaaren mindestens ein Ehepartner die Absicht hat, die Trennung ständig aufrechtzuerhalten. Sofern Sie nicht verheiratet sind oder Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht zugleich der andere leibliche Elternteil mindestens eines der in der/den „Anlage/n Kind“ aufgeführten Kinder ist, teilen Sie die Angaben zum anderen leiblichen Elternteil (bei Pflege- oder Enkelkindern zu beiden leiblichen Elternteilen) bitte auf der jeweiligen „Anlage Kind“ mit.
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Bin aus Bayern. Keine Ahnung ob die Formulare in den anderen Bundesländern anders aufgebaut sind.

Ich habe auf jeden Fall "ledig" angekreuzt und dahinter das Kästchen "in Lebenspartnerschaft lebend"

Alles gute #klee

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Hmm ist dabei nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint?
Soweit ich weiß ist es so, wenn nicht verheiratet, geschieden,verwitwet oder eben eine eigetragene Lebenspartnerschaft dann Ledig?!
Zumindest hab ich es so angegeben..
Lg

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Danke für deine Antwort! Bei mir ist kein Kästchen, wo ich noch was eintragen könnte. Ich habe ledig angekreuzt und werde vielleicht meinen Freund trotzdem eintragen. Kann nicht schaden, oder?

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