Elterngeldantrag HILFE!

Huhu,
ich fülle derweil schonmal den Elterngeldantrag (Bayern) aus. Bin gerade bei der Anlage "N" und hänge bei dem Punkt 1 "Beschäftigungsverbot nach paragraph 6, Abs.1 des Mutterschutzgesetzes". Hier steht in Klammern "Schutzfrist nach der Geburt eines älteren Kindes".

Ich bekomme mein 1. Kind und werde ingesamt die 14 Wochen Mutterschutz haben. Muss ich dann bei "Beschäfitungsverbot nach Paragraph 6, Abs. 1 des MuSchu - (Schutzfrist nach der Geburt eines älteren Kindes) ja oder nein ankreuzen?

Irgendwie komm ich da nicht so ganz mit #zitter

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Du hast doch gar kein älteres Kind....

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Hallo,

ich kenne jetzt den Antrag in Bayern nicht im Detail. Aber es geht doch darum, zu schauen, wann Du in den Monaten vor der Geburt gearbeitet und Einkommen bezogen hast. Wenn Du jetzt im Mutterschutz für ein älteres Kind warst, zählt diese Zeit nicht für die Berechnung des Elterngeldes. Daher wird das abgefragt.

Da es Dein erstes Kind ist, hast Du keine vorherigen Mutterschutzzeiten für ein älteres Kind. Also "nein" ankreuzen.

Ich hoffe, das war verständlich!

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"Ich bekomme mein 1. Kind und werde ingesamt die 14 Wochen Mutterschutz haben. Muss ich dann bei "Beschäfitungsverbot nach Paragraph 6, Abs. 1 des MuSchu - (Schutzfrist nach der Geburt eines älteren Kindes) ja oder nein ankreuzen?"
Nein.