Anmeldung des Babys beim Standesamt

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine spezielle Frage zur Anmeldung meines Kindes. Vielleicht war jemand in der selben Situation und kann mir helfen.

Ich packe gerade meine Kliniktasche und habe die Unterlagen zusammen gesucht. Bei uns kommt ein Mitarbeiter vom Standesamt direkt in die Klinik.

Die Geburtsurkunde von meinem Freund habe ich. Auch eine Urkunde, wo wir bereits unterschrieben haben, dass die Kleine seinen Namen bekommen soll. Jetzt ist es so, dass ich geschieden bin. Ich habe nur eine Geburtsurkunde mit meinem Mädchennamen, nicht aber mit meinem aktuellen Namen. Reicht das dem Standesbeamten aus oder muss ich noch die Scheidungspapiere mitnehmen, wo drin steht, dass ich den Namen meines Ex behalten habe? Oder reicht evtl. der Perso?

Beim Standesamt erreiche ich niemanden mehr und ich wollte heute gern fertig werden, weil ich noch andere Dinge vor der Geburt erledigen muss.

Danke schon mal. #winke

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Ich würde fast behaupten,dass was du eingepackt hast,reicht,weiß es aber nicht.kannst ja zusätzlich noch die Scheidungspapiere vorsorglich mit einpacken.

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Hallo #winke

Also ich glaube, dass der Standesbeamte trotz das eure Kleine den Namen deines Partners bekommt neben der Geburtsurkunde deines Partners auch noch deine Geburtsurkunde sowie deine Heiratsurkunde und Scheidungsunterlagen mit Rechtskraftvermerk benötigt. Du wirst ja als Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen und der Standesbeamte braucht einen Nachweis darüber warum du welchen Familiennamen führst. Und nimm die Unterlagen im Original mit,manche Standesämter sind da sehr penibel.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Lg Stern mit Babygirl inside 34+2

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Vielen Dank.
Dann pack ich das mal alles ein.

VG #winke

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Wir haben Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht und Nachnamen beim Jugendamt vorher geklaert..soo nehme ich von da alle Urkunden mit ins KK und fertig

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Das haben wir auch. Trotzdem braucht man ja eine Geburtsurkunde der Eltern und meine ist ja mit meinem Geburtsnamen und nicht aktuellen Namen.

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Du brauchst definitiv einen Nachweis darüber, welchen Familiennamen du jetzt führst. Da ich nicht geschieden bin, weiß ich nicht, ob sowas im Scheidungsurteil steht oder du das nach der Scheidung extra erklären musstest.

Wir hatten nach der Geburt unseres ersten Kindes eine Nachricht vom Standesamt bekommen, dass wir diese Namenserklärung nachreichen müssen. Wir hatten im Ausland geheiratet und auf dem Standesamt in Dtl. zwar alle Papiere ändern lassen, aber uns hatte niemand etwas von der Namenserklärung erzählt (trotz Nachfrage, ob wir noch etwas erledigen müssten). Aber selbst das war dann schnell geklärt.

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Danke für deine Antwort.

Ich habe gerade endlich jemanden beim Standesamt erreicht. Die wollen sogar das rechtskräftige Scheidungsurteil und es reicht keine Anmeldung im KH. Wie du schon sagtest, muss der Nachname beim Standesamt nach der Geburt festgestellt werden.

Bei meinem ersten Sohn hatte ich die Eheurkunde dabei, da steht der Familienname drin.

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Der Familienname steht bei uns auch drin, aber weil unsere Ehe im Ausland geschlossen wurde, mussten wir ein Erklärung in Dtl. abgeben, welcher nun unser Familienname sei.

Ist natürlich doof, dass du jetzt einen zusätzlichen Behördengang hast. Vielleicht kann aber dein Partner das allein machen.