Elternzeit Vater beantragen beim Arbeitgeber

Guten Morgen zusammen,

Ich brauche bitte eure kompetente Hilfe.

Unser ET ist am 1.10 mein Mann möchte Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragen, jetzt die Frage:

Er möchte im Januar 2015 ( die ersten vier Wochen nehmen ) und dann nochmal im Sommer 2015 ( die letzen vier Wochen )

Ich habe etwas gelesen dass es zum anmelden eine Frist von 7 Wochen gibt, jetzt sind bereits die 7 Wochen schon angefangen.

Kann er jetzt beim AG ein Schreiben einreichen wo draufsteht dass er in diesen beschrieben Zeiten EZ nehmen möchte?

Ich bin aktuell voll verunsichert. Könnt Ihr mir bitte helfen?

Dankeschön Marina

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Es gilt soweit ich weiß nicht der ET als Fristbeginn, sondern der Zeitpunkt, wann dein Mann die EZ nehmen möchte.

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Hallo, nicht 7 vor Et, sondern 7wochrn bevor er in EZ gehen möchte. Aber auch nicht unbedingt früher anmelden, da der Kündigungsschutz erst 8wochen vorher der geplanten EZ greift, also am besten in der 1 Wochen einreichen und zwar gleich beide Termine. Zwischendurch besteht allerdings leider kein Kündigungsschutz mehr.

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Hallo,

Ja es sind 7 Wochen vor Beginn der EZ.

UND man kann sich den Zeitraum nicht selbst aussuchen, sondern hier gelten Lebensmonate! Also Geburtstermin 13.10. d.h. Immer vom 13. eines Monats bis zum 12, des darauffolgenden Monats!

LG engel485

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Soweit ich weiß, kann man sich die Zeiten selbst raussuchen. Dies hat nur unter Umständen negative Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes. Das Elterngeld wird immer für Lebensmonate berechnet. Wenn man davon abweicht, wird das Geld vom Arbeitgeber mit eingerechnet und man erhält weniger Elterngeld. Von daher ist zu empfehlen, die Lebensmonate anzugeben.

Weiterer Vorteil ist bei einer untermonatlichen Inanspruchnahme, dass der Urlaubsanspruch teilweise weniger gekürzt wird (wird nur gekürzt für die Abwesenheit von vollen Kalendermonaten)....

LG
Aviva

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nein, ElternGELD monatsweise,

ElternZEIT wie du lustig bist.

Das sind 2 verschied.Dinge.

Und "beantragen" muss man auch nichts, sondern einfach sich festlegen und dem AG mitteilen, er muss es hinnehmen und kann nicht ablehnen oder genehmigen.

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Dein Mann muss erst 7 Wochen vor dem Termin, wo er Elternzeit nehmen will (das erste mal) beide Abschnitte anmelden!

DA habt ihr also noch etwas Zeit!