Betreuungsgeld

Hallo,

mir stellte sich gerade die Frage, ob ich Anspruch auf Betreuungsgeld hätte und ich weiß, dass hier ja immer ein paar Mitglieder sind, die sich mit solchen Themen gut auskennen :-)

Meine Eckdaten wären folgende:

ET: 21.01.2015
Elternzeit: 36 Monate
Elterngeld: Auszahlung über 24 Monate (bei Verlängerung des Auszahlungszeitraumes hat man wohl auch einen Anspruch)
Das Kind soll mit 19 Monaten in eine Kita gehen.
Ich gehe nach 21 Monaten wieder arbeiten (ich glaube das ist nicht ausschlaggebend)

Nun weiß ich, dass es keinen Anspruch gibt, wenn das Kind in eine öffentliche Betreuung geht, das ist klar, aber was ist mit dem Zeitraum zwischen dem 15. und dem 19. Lebensmonat? Könnte ich für diesen Zeitraum Betreuungsgeld beantragen, auch wenn ich vorher schon weiß, dass das Kind irgendwann in eine Kita geht?

Lieben Dank für eure Antworten #winke

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Das interessiert mich auch.
Ich möchte gern 24 Monate Elternzeit beantragen und das EG auch splitten lassen.

Steht einem auch bei Elterngeldsplittung von Monat 13-24 das Betreuungsgeld zu?

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"Entscheiden sich die Eltern für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag Elterngeld halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden."

Das habe ich dazu gefunden, also ich verstehe es so, dass man Anspruch hat, wenn man 24 Monate lang Elterngeld bekommt.

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Das gibt es wohl erst ab dem 15. Lm.
Soll dein Kind mit 25. Mo betreut werden?

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Soweit ich weiss, ja!

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Auf der anderen Seite denke ich, dass man es ja mal beantragen kann und wenn ich keinen Anspruch hätte, würde es ja eh abgelehnt werden ...

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Huhu,

ich kann Dir aus eigener Erfahrung bzw. der meiner Schwester berichten.

Du bekommst ab dem 15. LM Betreuungsgeld, egal wie lange Du Elterngeld beziehst. Du bekommst es so lange wie Du Dein Kind nicht fremd betreuen lässt, also KiTa oder Tagesmutter. Sobald dein Kind betreut wird musst Du bei der Stelle Bescheid geben und die Zahlung wird eingestellt.

Man bekommt es erst ab dem 15. LM, da man theoretisch ja einen Anspruch auf 14. Monate Elterngeld hat, wenn der Partner auch in Elternzeit geht!

Meine Nichte ist im Mai 1 Jahr geworden und meine Schwester bekommt ab Ende Juli 100 Euro Betreuungsgeld, ab August 150 Euro, da dieses erhöht worden ist.

Gruß Stephanie

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Danke für deine Antwort.

Also ich glaub immer mehr, dass ich Anspruch habe, bis das Kind in die Kita geht :-)

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Nimmt dein Partner auch Elterngeld in Anspruch?

Wenn ja und wenn er dieses in den ersten 12 Monaten macht, dann bekommt ihr das Betreuungsgeld schon mit 13 Monaten und nicht erst mit 15 Monaten. Und dann so lange wie das Kind nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung geht.

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Danke für deine Antwort.
Nein, er nimmt kein Eltengeld in Anspruch.

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Ok, dann bekommt ihr es ab dem 15. Lebensmonat

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