Ab wann Elternteilzeit beantragen

Hallo Zusammen,
ich habe vor 2 Jahre Elternzeit zu beantragen und im zweiten Jahr Elternzeit wieder ein paar Stunden arbeiten zu gehen. Da der Wiedereinstig nach meiner Tochter hier in der Firma eher problematisch war (Konversation nur per Anwaltsbrief), wollte ich es dieses Mal frühzeitig geklärt haben.
Passt auch alles, ist soweit jetzt auch besprochen. Ich werde wenn ich die Elternzeit beantrage auch gleichzeitig die Elternteilzeit beantragen. Nun ist meine Frage: Kann ich die Elternzeit und Elternteilzeit jetzt schon beantragen? Ich habe am 20.10.14 ET. Könnte ich den Antrag mit dem voraussichtlichen Termin abgeben und dann nach der Geburt, also die sieben Wochen vorher den genauen Termin angeben? Ich würde dann jetzt auch gleich die Elternteilzeit beantragen, dh. mein AG müsste ja nach vier Wochen nach Antragstellung der Elternteilzeit schriftlich reagieren und ich hätte dann schon was in der Hand.
Hoffe das war jetzt einigermaßen verständlich.

LG ...sonnenblume...#winke

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Hallo,

genauso mache ich es auch.

Elternzeit zwei Jahre und nach dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen.

Mein AG möchte zwar den Antrag wegen Elternzeit erst bis eine Woche nach Geburt,aber werde es jetzt auch schon abgeben mit vorraussichtlichem ET und dann einfach Geburtsurkunde nachreichen.
Ist bei uns zum Glück alles unkompliziert,aber wie du schon sagst,möchte ich auch schon was in Hand haben :-)

LG

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Also ist es kein Problem. Ich will nur nichts falsch machen, damit mir kein Strick draus gedreht werden kann. Mein direkter Vorgesetzter möchte mich gern wieder haben und von seiner Seite ist es auch kein Thema, aber die Geschäftsleitung ist immer etwas "kompliziert" wenns um Mütter geht. Die hätten am liebsten, dass man sich was anderes sucht. #augen

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Wie gesagt, es kann zum Problem gemacht werden und gerade wenn du Probleme befürchtest, dann solltest du dich nicht darauf verlassen, sondern eben ordnungsgemäß die Elternzeit nach der Geburt anmelden.

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Nein offiziell kannst du das erst nach der Geburt, weil du vorher ja gar keinen Anspruch hast und das würde ich auch erst tun. Hast ja mindestens eine Woche (je nachdem, ob das Kind vor dem Termin oder pünktlich kommt) Zeit.

Denn gibst du es jetzt ab, ist er natürlich nicht unbedingt an die Frist gebunden und das fällt dir dann evtl. auf die Füße. Also mache es lieber wirklich nach der Geburt.