Klausuren im Mutterschutz mitschreiben?

Hallo!

Ich bin zwar noch recht am Anfang meiner Schwangerschaft, weiß aber, dass der Entbindungstermin direkt auf Anfang meiner Klausuren gelegt wurde.

Je nachdem wann das Baby auf die Welt kommen möchte, könnte es ja sein, dass es ein bisschen früher kommt als der Entbindungstermin.

Jetzt habe ich häufig gelesen, dass man die Wochen vor dem Entbindungstermin nicht unbedingt auf seinen Mutterschutz bestehen muss, in den Wochen danach es jedoch Probleme gibt.

Hat da jemand Erfahrung?
Gibt es jemand, der nach seiner Geburt Klausuren an einer Uni schreiben wollte?
Wurde es jemand verboten?

Liebe GRüße

puppiedogeyes

1

Guten Morgen,
bei dem Thema würde ich mich gerne anschließen. Bei mir gehts zwar nicht um Klausuren, aber ich mache nebenberuflich eine schulische Weiterbildung und mein ET fällt genau in die 2. Woche des neuen Schuljahres. Und wenn möglich möchte ich wenigsten stundenweise in die Schule damit ich nicht zu viel verpasse.
Mir wurde gesagt ich kann mir von meiner Frauenärztin irgend eine Bescheinigung ausstellen lassen. Aber wie genau das ist weiß ich leider auch nicht.

LG
Katha

2

Also ob Du dann wirklich mit Baby gleich wieder arbeiten möchtest bzw Klausuren schreiben möchtest...hmmmm. ich glaube es eher nicht.

Mal abgesehen davon, wie die Geburt läuft, bist Du erstmal im Wochenbett, da wirst Du die erste Zeit nicht unbedingt Bock und Kraft dafür haben.
Und das Baby wird Deine Nächte arg verkürzen. Ob es dann sinnvoll ist, unkonzentriert eine Klausur zu schrieben?????

Das muss natürlich jeder selber wissen, aber ich würde mich doch an Deiner Stelle darauf einstellen, dass Du die ersten Wochen nichts machen wirst, so ist die Enttäuschung dann nicht so groß.

Zumal man im Wochenbett auch aufpassen sollte, dass Du nicht zu viel machst, sonst hast Du nämlich ganz flink einen Wochenflussstau, Brustentzündung....

Ich würde erstmal planen, die Klausuren nachzuschreiben und wenn es dann mit dem Baby so gut klappt, Du Dich körperlich und auch vom Kopf her fit genug fühlst, dann kannst Du ja immerhin noch hingehen.

Abgesehen davon kenne ich nur das Gesetz, der 8 Wochen in denen Du nicht arbeiten darfst, Ausnahmen gibt es laut diesem nur bei Todgeburt mit ärztlichem Zeugnis, jedoch sind da auch die ersten 2 Wochen nach Geburt von ausgenommen

3

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html

4

Ach und hier noch eins, vielleicht hilft Dir die Seite ja weiter

http://ausbildung.info/mutterschutz

"Die Mutterschutzfrist – umgangssprachlich der so genannte "Mutterschaftsurlaub" - beginnt sechs Wochen vor und dauert bis acht Wochen nach der Entbindung.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten beträgt die Schutzfrist zwölf Wochen nach der Geburt und verlängert sich um die Tage, die du vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konntest.

Während dieser Zeit bist du von der Arbeit befreit - wenn du willst, darfst du bis zur Geburt weiter arbeiten, nach der Entbindung und während der Schutzfrist allerdings nicht."

weitere Kommentare laden
5

Hi,

Mir wurde damals gesagt, dass sie in der Mutterschutzzeit nach der Geburt niemand mit baby auf dem Campus sehen wollen. Es ist natürlich fraglich, ob sie einen dann vom Campus schmeißen. Ich musste damals auch mit frischgeborenen baby noch einige Hausarbeiten schreiben, konnte dies aber zum Glück von zu Hause aus. Eine Freundin hatte auch während des Semesters ihr Kind bekommen und ist auch zu Seminaren und Referaten gekommen. In der Zeit hat sich die Oma um den Kleinen gekümmert und es war auch im Gespräch, ob sie mit ihm zur Not auf dem Campus spazieren geht. Also es ging auf jeden Fall irgendwie. Und Klausuren dauern dann ja auch nicht den ganzen Tag, wenn man eine kurze Betreuung hat.

6

Ich bin in der selben Situation und kann dir sagen, dass die Uni keine Probleme macht bzgl. der Klausuren (ich mache meinen Master in Teilzeit neben der Arbeit) ich schreibe jedoch nicht mit, weil die Prüfungen 2 Wochen vor ET sind und mir das doch etwas "knapp" ist, da in meiner Familie eigentlich alle (inkl. mir) vier Wochen früher gekommen sind :-)

Wenn die Prüfungen am Anfang des Mutterschutzes gewesen wären hätte ich mitgeschrieben.

Ich habe von meinen AG auch noch Termine während des MuSchu (vor der Geburt) und das ist rechtlich auch ok :-)

7

Vor der Geburt ist es gar kein Problem und wenn die Uni nicht eine spezielle Regelung dazu hat auch nach der Geburt nicht, denn als Studentin hast du keinen Mutterschutz. Der gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Ist wie bei Selbstständigen, die entscheiden auch selber, wann sie wieder arbeiten wollen/müssen.

11

Ich hatte damals einfach mit den betreffenden Dozenten gesprochen, ob ich die Klausur nicht eher oder erst am Anfang des nächsten Semesters schreiben kann. Das ging dann wirklich problemlos.

12

Hallo zusammen
ich hatte so ein ähnliches Problem. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Ausbildung neben der normalen Arbeit gemacht. Mein Sohn kam auch vor den Prüfungen. Es hat ewig gedauert bis ich sicher wusste, dass ich mitschreiben durfte. Bei mir War noch das Problem das ich für die zeit der Prüfung von meinem Arbeitgeber bezahlt wurde, das heißt gleich einer Beschäftigung, deswegen absolutes BeschäftigungsVerbot 8 Wochen nach der Geburt. Jedoch muss es mal ein Gerichtsurteil gegeben haben, das eine Prüfung überhaupt nicht als Beschäftigung ausgelegt werden kann. Ich glaub sogar das muss auch ne Studentin gewesen sein. Also ich würde es sofort wieder machen. Hätte sonst ein jahr später die Prüfung schreiben müssen und das wäre viel anstrengender gewesen, weil die Kinder da nicht mehr den ganzen tag schlafen.
hoffe ich konnte helfen

13

Hey,

befinde mich in der gleichen Situation. Mein Baby soll im Februar kommen, da fangen die Klausuren an.
Ich habe vor rechtzeitig mit den Dozenten zu sprechen. Immerhin machen die die Klausuren. Ich hab von einigen gehört, dass man einfach die Klausur vorziehen kann oder durch Hausarbeiten, Portfolios etc. ersetzen kann, die man dann auch etwas vorzieht.

Ich denke das macht am meisten Sinn.
Ich würde nicht direkt nach der Geburt Klausuren mitschreiben, denke nicht, dass du dafür den Kopf hast.

Wann kommt deins?

LG

14

Der Entbindungstermin ist der 02.02.2015.
Aber wegen verschiedener Sachen kann es sein, dass ich keine normale Geburt probieren kann, aber das muss ich noch abwarten.

Ich bin aber ziemlich sicher, dass die Profs da wenig Rücksicht nehmen auf mich..

Wegen einer Person können die da nichts ändern, das sind so viele Stundenten.

Vielleicht sind es nur 2, 3 klausuren wenn ich dne Rest jetzt schaffe, und wenn das Baby früher kommen sollte wär das ja vielleicht echt noch drin.
Wenn ich anfangs eben Unterstützung von allen Omas und Opas habe.

Liebe Grüße

15

Ich würde trotzdem mit den Profs reden. Einige sind da echt human.

16

Hallo,

bei mir war es so, dass unsere Kleine ein paar Wochen nach der letzten Prüfung hätte kommen sollen. Ich hätte das nächste Semester noch starten können und mich dann mit Säugling nach Hause zurückziehen können.

Aber es kam anders und 3 Tage vor dem besagten Prüfungstermin (mündlich) kam sie zur Welt. Der Professor hat keine Probleme gemacht und ich konnte die Prüfung ein paar Wochen später machen. Die Kleine hat derweil im Tragetuch geschlafen. Allerdings hatte ich in den Wochen nach der Geburt absolut keinen Kopf zum Lernen, es ging rein und irgendwie auch gleich wieder raus. Die Prüfung habe ich 2 Monate später wiederholen müssen und dann auch sehr gut bestanden.

Mein Tipp: wenn du nur eine bestimmte Anzahl "Versuche" hast bei deiner Prüfung, würde ich sie später schreiben und nicht direkt nach der Geburt.

LG und alles Gute,
Logo