Beschäftigungsverbot u. Resturlaub...

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. BV und Verrechnung des noch zustehenden Urlaubs.

Beir mir ist es so, dass ich an und für sich unkompliziert ein BV ab Anfang der Schwangerschaft hätte bekommen können, da ich in einer JVA arbeite (Gefährdungslage...). Ich wollte allerdings gerne weiterarbeiten, und habe daher nicht nachgehakt.

Es ist auch so, dass ich mit Zwillingen schwanger bin, aktuell in der 25. SSW.

Nun hatte ich mir überlegt noch bis Mitte/Ende Juli zu arbeiten, und dann zu Hause zu bleiben. Mein Mutterschutz beginnt Ende August. Urlaubsanspruch habe ich für dieses Jahr noch 28 Tage (hab erst 2 Tage genommen).

Jetzt hab ich mich aber doch etwas über mich selber geärgert, und war der Meinung ich könnte mich ja die letzten 4 Wochen vor Mutterschutz noch ein BV ausstellen lassen, da naja, bei Zwillingen nicht wirklich von Erholungsurlaub gesprochen werden kann...

Jetzt hab ich aber schon öfter gelesen, dass vor BV der Urlaubsanspruch u. Überstunden eingesetzt werden. Wird das mal so, und mal so gemacht, oder ist das immer der Fall?
Weil dann muss ich gar nicht rumtun, dann nehm ich halt doch den Urlaub...

Sorry ein bisserl lang, aber ..

viele Grüße

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Huhu,

ich hatte 2011 auch auch ein BV bekommen und wollte ursprünglich den Urlaub auch vorm MuSchu machen. Mein Urlaub wurde dann einfach auf nach der Elternzeit übertragen, so dass ich letztes Jahr als ich wieder anfing mit arbeiten doppelt so viel Urlaub hatte.

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Guten Moren!

Erst einmal #pro für deine Arbeitmoral...!

Wenn du vom AG ein BV ausgestellt bekommst wird dein Urlaub automatisch auf deinen Arbeitseintritt nach der Elernzeit übertragen. Manche lassen sich den Urlaub auch auszahlen.

Frag einfach mal in der Personalabteilung nach wie das bei Euch gehandhabt wird.

Lg,Tina

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ich habe auch bv bekommen und der urlaub verfällt nicht!!! den kannst du dir auszahlen lassen oder hinten dran hängen an die elterzeit. ohne mit dir das abzusprechen können und düfen die schonmal garnichts

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"Jetzt hab ich aber schon öfter gelesen, dass vor BV der Urlaubsanspruch u. Überstunden eingesetzt werden. Wird das mal so, und mal so gemacht, oder ist das immer der Fall? Weil dann muss ich gar nicht rumtun, dann nehm ich halt doch den Urlaub..."

Nein, genau das darf eben nicht gemacht werden.
Übrigens steht dir auch noch für Januar 2015 Urlaub zu, du wirst also mehr als 28 Tage Urlaub noch haben, die aber nicht verfallen während der Elternzeit, die du also gut aufbewahren solltest.

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Wenn du ein BV bekommst kannst du ja gar nicht mehr den Urlaub und Überstunden nehmen.

Dir stehen dann die Urlaubstage nach der Elternzeit zu.