Sauer! Keiner fühlt sich für bv verantwortlich!

Ich muss mal dampf ablassen... Kann es sein dass jeder ein individuelles Beschäftigungsverbot befürwortet, sich aber keiner verantwortlich fühlt mir eines auszustellen? Frauenarzt sagt das ist die Sache vom Betriebsarzt, Betriebsarzt sagt, er kann nur ein allgemeines aussprechen und der Frauenarzt ein individuelles, das müsste der Arzt eigentlich wissen..... Ahhhhhh...... Ich flipp aus.... Warum so kompliziert?

Ich bin voll verwirrt!

Wie seht ihr das? Liebe grüsse

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also bei mir hat das der fa ganz gemacht....

erst nen vorschreiben betreff eventuellen wechsel des Arbeitsplatzes un dann das richtige

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Ich hatte z.b. Nur ein halbes Berufsverbot, durfte nur 4stunden täglich arbeiten!!!

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Hallo hier mal was grundsätzliches:

Ist eine werdende Mutter z.B. in der Arbeit gesundheitsschädlichen Stoffen, Dämpfen oder Strahlen ausgesetzt, muss die Frau vom Arbeitgeber ganz freigestellt werden. Außerdem dürfen werdende Mütter keine schweren körperlichen Arbeiten leisten und nicht in Bereichen beschäftigt werden, bei denen sie Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Im Falle dieser gesetzlichen Beschäftigungsverbote nach § 4 MuSchG (Weitere Beispiele unter 3.2 Generelles/gesetzliches Beschäftigungsverbot) spricht der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aus. Ein ärztliches Zeugnis (Attest) ist hier nicht erforderlich.
Schwangere dürfen zudem nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis, im individuellen Fall, Leben oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind (Näheres siehe unter 3.3 Individuelles/Attestiertes Beschäftigungsverbot).

Die verschiedenen Arten schick ich gleich noch hinterher!

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Generelles Beschäftigungsverbot
Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht, wenn die Tätigkeit am Arbeitsplatz gesundheitliche Risiken birgt. Eine Überprüfung und Beurteilung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen, wobei er fachkundige Personen wie beispielsweise einen Betriebsarzt hinzuziehen kann.

Tätigkeiten, die zu einem generellen Beschäftigungsverbot führen können, sind in §4 Mutterschutzgesetz aufgeführt. Dazu zählen unter anderem Akkord- und Fließbandarbeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo, das regelmäßige Heben von Lasten ab fünf Kilogramm und andere Arbeiten, die bestimmte körperliche Leistungen erfordern.

Der Arbeitgeber hat bei Feststellung einer Gefährdung die Wahl, Sie freizustellen oder Ihnen eine andere Tätigkeit zuzuweisen.

Individuelles Beschäftigungsverbot
Im Gegensatz zum generellen Beschäftigungsverbot, welches aufgrund bestimmter Tätigkeiten oder Gegebenheiten am Arbeitsplatz gilt, bezieht sich das in §3 geregelte individuelle Beschäftigungsverbot auf individuelle Schwangerschaftsprobleme. Es ist nicht mit einer Krankschreibung zu verwechseln.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann beispielsweise bei einer Risikoschwangerschaft, einer Mehrlingsschwangerschaft, der Möglichkeit einer Frühgeburt oder jeglichen zu erwartenden Komplikationen erteilt werden. Voraussetzung ist immer, dass es sich nicht um krankheits-, sondern um schwangerschaftsbedingte Gründe handelt.

Das individuelle Beschäftigungsverbot gilt, sobald das Attest eines niedergelassenen Arztes vorliegt. Darin sollten Art und Gründe des Beschäftigungsverbotes formuliert sein: Es kann jegliche Tätigkeit untersagt werden, aber auch die Zuteilung anderer Arbeiten oder eine Verkürzung der Arbeitszeit ermöglichen.

Der Arbeitgeber ist an das Beschäftigungsverbot gebunden. Bei begründeten Zweifeln kann er jedoch eine Nachuntersuchung verlangen. Diese muss nicht durch den Betriebsarzt erfolgen, die werdende Mutter kann einen anderen Arzt damit beauftragen. Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Vorläufiges Beschäftigungsverbot
Im November 1998 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein niedergelassener Arzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Arzt den begründeten Verdacht hat, eine fachkundige Überprüfung des Arbeitsplatzes habe nicht stattgefunden.

Besteht also die Annahme, dass eigentlich ein generelles Beschäftigungsverbot bestehen würde und der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann der behandelnde Arzt bis zur Klärung das vorläufige Beschäftigungsverbot erteilen. Eine Überprüfung des Sachverhaltes erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten! Es ist der Frauenarzt zuständig. Warum er dann meint dass er dafür nicht zuständig ist weiß a keiner! Krankschreiben würde er mich für die zeit..... Ich werd ihn später einfach nochmal anrufen!!!! Bin mal gespannt wie se sich dann rausreden!

Danke nochmal

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Es kommt drauf an, weshalb du ein BV bekommen sollst.

Ist dein Arbeitsplatz nicht entsprechend der Richtlinien des Mutterschaftsgesetzes ist eindeutig dein AG/Betriebsarzt zuständig.

Wenn es um gesundheitliche Probleme geht, die eine Schwangerschaft gefährden, dann ist der FA zuständig.

Falls in deinem Fall Punkt a zutrifft kannst du dich auch ans zuständige Aufsichtsamt wenden.

lg, verena

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Geht mir genauso. Die Fä schickte mich mit Krankschreibung zum Betriebsarzt. Dieser schickte mich heute wieder zu der.... Klasse. Sowas Inkompetentes

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Wahnsinn sag ich dir!!! Was hast du jetzt vor? Wie wird es bei dir weiter gehen?

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Wir gehen nachher noch zum Hausarzt. Wenn wir da keinen Erfolg haben, macht meine Schwiegermama nen Termin bei ihrer Fä. Ich kann so noch nicht mal bedenkenlos Auto fahren. Müsste ich aber (1h pro Strecke) um auf Arbeit zu kommen... Das wäre, als würde dich jemand dazu drängen, betrunken zu fahren...

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Warum brauchst du denn ein BV?
Was fehlt dir denn?
Bislang habe ich nur gelesen, dass du wie betrunken Auto fährst, das ist aber kein Grund für ein BV, eher für eine Krankschreibung.

Vielleicht weihst du uns ein, dann können wir besser helfen.

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Nein, das mit dem betrunken Autofahren bin nicht ich!

Bei liegt folgendes vor:

2 fg wegen progesteronmangel, sind jetzt im kiwu gewesen u hatten eine inseminisation. Bin schwanger geworden u heute erst bei 5+5! Ich hab zur Unterstützung 3xmetformin 500mg, 1xprednisolon, 3x8 progestan vaginal und 3x2 progestan oral. Der progesteronwert ist wieder gesunken. Heute lag er bei 34 statt zwischen 50 u 60. bin sofort ins kiwu u habe mir eine depotspritze geben lassen, welche ich jetzt alle 3 Tage wiederholen muss, 3x6 progestan vaginal u 3x2 progestan oral muss ich nehmen + die weiteren Medikamente. Ich soll mich schonen! Ich möchte keine fg riskieren! Arbeite in einem Kindergarten!

Liebe grüsse

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Hmm, ich fürchte das ist nur ein Grund für eine Krankschreibung bzw nur ein befristetes BV, nach der 12. Ssw ist das mit dem Progesterom ja nicht mehr soo wild und man setzt die Kapseln oft ab.

Was für dich am besten wäre: fehlende Immunität gegen CMV und Ringelröteln! Damit bist du als Kindergärtnerin raus. Lass das doch gleich morgen testen!

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