Elternzeit - Mutterschutz länger, weil Kind eher kommt

Hallo Ihr Lieben,

mein Mutterschutz begann am 20.05., da der errechnete ET der 01.07.14 war.
Nun wird mein Kleiner am 23.06.14 per Kaiserschnitt geholt.

Das heißt, der Mutterschutz wäre vor Geburt nur rund 5 Wochen gewesen.

Ich weiß, die fehlenden 8 Tage sind nicht verloren und werden mit an die kommenden 8 Wochen Mutterschutz drangehängt. Richtig?

Nun aber die Frage zum Elternzeit-Antrag. Ich möchte 12 Monate zu Hause bleiben.
Beginn meiner Elternzeit ist der 23.06.14 (Geburt des Kindes). Ohne die Verlängerung des MuSchu wäre das Ende der 22.06.14, richtig?

Wann ist aber nun das offizielle Ende der Elternzeit durch die Verlängerung des MuSchu?

Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen,

danke, Lila

1

Die Elternzeit bei 12 Monaten endet doch immer 1 Tag vor dem 1.Geburtstag des Kindes. Ich hätte damals am 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen müssen.

Lg Nadine

2

Das Jahr Elternzeit ist dennoch mit dem ersten Geburtstag des Kindes vorbei. Das heißt der 1. Geburtstag ist dann der erste Arbeitstag.

Mein zweites Kind ist z.B. am 06.08.2009 geboren, ET war der 13.08. Mein erster Arbeitstag war am 08.03.2010 (nach 7 Monaten), da der 06.03. ein Samstag war.

#winke

LG erdbeerchen und die 2 Räuber (4Jahre+10Mon. & 5Jahre+10Mon.) und Ü-Ei (16+3)

3

'Also:

deine Elternzeit beginnt NICHT am 23.06. sonder nach der gesetzlichen mutterschutzfrist. (brauchst ja kein Datum in die Anmeldung beim AG reinschreiben). Da allerdings der Mutterschutz auf die Länge der Elternzeit angerechnet wird, endet die Elternzeit, wenn du 1 Jahr nimmst IMMER einen TAg VOR dem ersten GEburtstag des Kindes.

Ach ja, falls du nicht direkt wieder vollzeit einsteigen möchtest würd eich 2 Jahre anmelden und dann im 2. Jahr teilzeit einsteigen;-)

lg, verena

4

Durch die Verlängerung des Mutterschutzes verändert sich lediglich er Beginn der Elternzeit, das Ende bleibt aber gleich, weil der Mutterschutz bei der Länge angerechnet wird.
Sprich dein Jahr Elternzeit ist trotzdem am 22.6.2015! zu Ende .

5

Hmm, aber laut ursprünglichem ET 01.07. wäre der erste Arbeitstag nach 12 Monaten ja der 30.06.15!

Weil das Kind jetzt eher kommt, ist der erste Arbeitstag der 22.06.15?

Also verliere ich doch die Zeit, weil das Kind eher kommt?

6

Naja, nicht wirklich. Aber ja, die Kind wird früher 1! bzw. 3! also ist die Elternzeit auch früher um ;)

weiteren Kommentar laden
8

Elternzeit kannst Du innerhalb der ersten 8 Jahre (glaube ich) bis zu 3 Jahre bei deinem AG beantragen.

Auch in Teilzeit etc...

Das Elterngeld wird aber für 1 Person für max. 12 Lebensmonate des Kindes ausgezahlt. Und dabei wird die MuSchuZeit angerechnet. Wenn du in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bekommst wird kein Elterngeld ausgezahlt weil das Mutterschaftsgeld ja höher ist und angerechnet wird.

Wichtig! Zur Betreuung deines Kindes musst Du oder dein Partner volle Lebensmonate zu Hause bleiben. Angenommen ihr wollt nach einem halben Jahr wechseln und denkt euch: Ach, zwischen Weihnachten und Neujahr liegen so viele Feiertage, da beantrage ich erst zum 02.01. dann fehlt euch dieser Monat in der Auszahlung komplett. Obwohl ihr 6 Monate zu Hause bleibt werden nur 5 gezahlt.

9

"Wichtig! Zur Betreuung deines Kindes musst Du oder dein Partner volle Lebensmonate zu Hause bleiben."
Nein, das müssen sie nicht, es ist nur wichtig für das Elterngeld, wenn man keine finanziellen Verluste haben will!

Und es ist auch Unsinn, dass damit der Monat für das Elterngeld gar nicht berücksichtigt wird. Solange man nicht über ca. 120h/Monat kommt beim Arbeiten (wobei Urlaub und Feiertage mit 8h zählen, wenn es in der Woche ist) gibt es weiterhin Elterngeld!

Mei Mann wird z.B. im 1. Lebensmonat erst ab der. 4. Woche Elternzeit nehmen, damit hat er nämlich die 120h in den ersten 3 Wochen voll und darf dann nicht mehr arbeiten, damit er für den 1. Lebensmonaten noch Elterngeld erhält.

10

Ui, dass ist interessant. Hast Du dazu genauere Infos?

Ich habe meine Recherchen bisher auf die "Informationen zur Elternzeit" vom Familienministerium (Stand März 2014) bezogen. Da steht es so drin wie ich es erklärt habe. Mein Mann war heute noch in seiner Perso und hat es dort auch so gesagt bekommen. Er könnte zwar jetzt Elternzeit anmelden, beantragen solle er aber erst wenn der Geburtstag feststeht um auf jeden Fall volle Lebensmonate nutzen zu können.

Vielen Dank für deine Info.

weitere Kommentare laden
16

Die Elternzeit hat nichts mit dem Mutterschutz zu tun und beginnt mit Geburt des Kindes. Außerdem verlängert sich die Zeit des MuSchutzes meines Wissens nicht, d. h. die 8 Tage werden nicht hinten dran gehängt, es bleibt bei 8 Wochen nach Geburt. Der Mutterschutz verlängert sich nur bei einer Frühgeburt (also entweder Geburt bei ET-22 oder mehr bzw Geburtsgewicht unter 2500 g).

Liebe Grüße
Luthien

17

Also hier steht, dass die die Zeit, welche die Kinder vor dem errechneten ET kommen, mit drangehängt wird:

http://www.tk.de/tk/leistungen-der-tk/mutterschaftsgeld/schutzfrist-und-entbindungstermin/138658

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/wenn-ihr-kind-zu-frueh-oder-spaet-kommt/

18

Sorry, aber du hast ja nun gar keine Ahnung:

"Die Elternzeit hat nichts mit dem Mutterschutz zu tun und beginnt mit Geburt des Kindes. "
Nein, die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, siehe dazu auch BEEG § 16, Absatz 1.

"Außerdem verlängert sich die Zeit des MuSchutzes meines Wissens nicht, d. h. die 8 Tage werden nicht hinten dran gehängt, es bleibt bei 8 Wochen nach Geburt."
Doch, natürlich endet der Mutterschutz an dem Tag, an dem er eh enden sollte, nicht 8 Wochen nach dem wirklichen Entbindungstermin! Siehe dazu MuSchG §6.

Bei Frühgeburten (egal wann, wenn der Arzt fehlende Reife bescheinigt, kann auch nach dem VET sei!) werden die 8 Wochen dann zusätzlich noch auf 12 verlängert und dann eben die fehlenden Tage von vorher dran gehängt!