wer kennt sich aus? schwanger in der probezeit in der altenpflege

so.. ich habe ja so viele fragen...

also ich bin ja jetzt in der 5. ssw..

wie läuft das jetzt mit der arbeit ab ?? ich bin in der probezeit... noch 3 monate ..

ich arbeite im altersheim in der pflege...

haben zur zeit viele MRSA patienten -.-

ich arbeite seit september dort aber nur auf 450 eurobasis.. jetzt habe ich im april angefangen auf vollzeit dort zu arbeiten und deswegen noch mal probezeit bekommen =(

wie ist das denn jetzt mit dem geld und alles ?? ich gehe stark davon aus das ich beschäftigungsverbot bekomme... was bekomme ich denn dann da ich ja keine 12 monate gearbeitet habe.. ich hatte vorher eine schulische ausbildung gemacht wo ich kein geld bekommen hatte.,

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Hi!

Erst einmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Allerdings bringst du ein paar Sachen durcheinander...

Ja, du wirst vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Das Gehalt berechnet sich (soweit ich weiß) aus den letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft. Wenn du jetzt erst Vollzeit arbeitest, hast du ja auch einen neuen Vertrag bekommen. Und mit Vollzeit wirst du vermutlich ein festes Gehalt bekommen, oder? Dann bekommst du das auch weiter. Das Geld für das BV wird nicht aus 400-€-Job und Vollzeit zusammen gerechnet, sondern dann nur dem Vollzeit-Gehalt entsprechen.

Die 12 Monate spielen später bei der Berechnung des Elterngeldes eine Rolle. Das Elterngeld wird aus den letzten 12 Verdienstmonaten vor dem Mutterschutz berechnet. Bei dir fließen da noch 2-3 Monate aus dem 400-€-Job mit ein, je nachdem, wann dein MuSchu beginnt.

LG

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ok ja so hatte ich das ja gemeint mit dem vollzeihgehalt.. also bekomme ich das weiterhin bezahlt auch wenn ich erst seit dem 01.04.2014 dort vollzeit arbeite ?? =)

und vielen dank für die antwort =)

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Soweit ich weiß und es auch selbst kenne, Ja!

Ich hab bspw. im Januar 2012 einen neuen Job angefangen und hatte 3 Tage vorher erfahren, dass ich schwanger bin. Nach 4 Wochen habe ich es gesagt, ein BV bekommen und mein normales Gehalt weiter bekommen.

Bei dir müsste es genauso sein, auch wenn du beim gleichen Arbeitgeber bist. Der 400-€-Job hatte ja schließlich einen ganz anderen Vertrag als der jetzige Vollzeitjob. Demnach beträgt dei Gehalt im BV auch dem normalen Gehalt aus dem Vollzeitverdienst.

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Du bekommst den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor der SS.

Aber wahrscheinlich nur für die Zeit wo du noch da beschäftigt bist wenn du im BV bist.

Sie können dich auch weiter arbeiten lassen und die arbeiten dem MuSchuG anpassen.

Ich gehe aber wahrscheinlich mal davon aus dass der AG dich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigen wird.

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Ähm, bitte? Sie hat besonderen Kü-Schutz als Schwangere. Nur befristete Verträge können auslaufen und nicht verlängert werden. Während eines unbefristeten Vertrages kann eine Schwangere nicht gekündigt werden, egal ob sie in der Probezeit ist oder nicht.

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"Ich gehe aber wahrscheinlich mal davon aus dass der AG dich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigen wird."

Das pauschal zu sagen ist nicht sinnvoll! Das kommt nämlich auf den Vertrag an.

Es gibt Verträge, die müssen nach der Probezeit verlängert werden (neue Unterschrift usw.). Das steht aber explizit im Vertrag drin, dass er befristet ist und verlängert werden muss. In dem Fall kann der Arbeitgeber den Vertrag nach der Probezeit auslaufen lassen.

Es gibt aber auch Verträge, die sind entweder gar nicht befristet oder gelten für einen bestimmten Zeitraum. Diese Verträge beinhalten eine Probezeit, die einfach in bspw. einen unbefristeten Vertrag übergehen, ohne verlängert werden zu müssen. Auch das steht im Vertrag. In dem Fall endet quasi mit Bekanntgabe der Schwangerschaft auch die Probezeit und das Arbeitsverhältnis bleibt solange bestehen, wie es im Vertrag steht.

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Du wirst SOFORT Berufsverbot bekommen! Montag direkt zur pdl!
Lg

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Erstmal ist eh fraglich, ob du eine neue Probezeit hättest bekommen dürfen.

Aber mit BV bekommst du dein Gehalt laut Vertrag weiter, inklusiver aller Zulagen, die du im April bekommen hast.