Haushaltshilfe

Hallo und guten Abend,
Ich hab da mal ne Frage. Und zwar zu meiner Situation. Bin frisch getrennt, schwanger und habe 3 Kinder. Habe heute erzählt bekommen, dass einem ab einer bestimmten Kinderanzahl in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe zusteht. Ist das so, oder mach ich mich lächerlich, wenn ich deswegen mal bei der Krankenkasse Anruf. Muss ich deswegen im BV sein oder wie ist das?
Danke schon mal
Beate

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Also einfach mal so bekommt man keine HH. Ich hab eine aufgrund meiner vorangegangenen Uterusruptur.
Die hab ich jetzt auch noch weil meine kleine noch im Kh ist. Anspruch hast du wenn mind. ein Kind unter 12 im Haushalt hast und eine Diagnose z.B. vorzeitige Wehen.

LG Diana mit Jara 15 Tage alt

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Mich hätte es auch gewundert. Danke für die Antwort

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DAs mit der Diagnose stimmt, das Kind muss nicht vorhanden sein, denn in der Schwangerschaft besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach der RVO und die setzt keine Kinder voraus ;)
Erst nach der Geburt dann wieder weil dann das SGB greift.

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Am besten klärst du das mit der Krankenkasse bzw. fragst mal an.

Bei uns ist es z.B. so, dass ich KEINE Haushaltshilfe bekomme, wenn ich zu Hause bin. Und wenn ich mit vorzeitigen Wehen flach liege und hier ein Baby rumkrabbelt. Solange ich nicht stationär aufgenommen werde, besteht kein Anspruch. Alles mehrmals angefragt und hinterfragt, leider auch schriftlich zu lesen bekommen. Keine Chance.

Daher kann man das nicht verallgemeinern, ich würde da bei der betroffenen Krankenkasse mal nachfragen, wie das wäre. Mehr als nein sagen können sie nicht. ;-)

Viel Glück!

LG erdbeerchen und die 2 Räuber (4Jahre+9Mon. & 5Jahre+10Mon.) und Ü-Ei (14+6)

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"Bei uns ist es z.B. so, dass ich KEINE Haushaltshilfe bekomme, wenn ich zu Hause bin. Und wenn ich mit vorzeitigen Wehen flach liege und hier ein Baby rumkrabbelt. Solange ich nicht stationär aufgenommen werde, besteht kein Anspruch. Alles mehrmals angefragt und hinterfragt, leider auch schriftlich zu lesen bekommen. Keine Chance."

Lies mal in der RVO nach, danach hast du einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung und unbeschränkt lange.

"Während der Schwangerschaft:

Wenn die schwangere Frau auf Grund von Komplikationen in der Schwangerschaft (z.B. vorzeitige Wehen, Frühgeburtsbestrebungen, starkes Schwangerschaftserbrechen usw.) nicht in der Lage ist, ihren Haushalt zu führen, kann Haushaltshilfe/Familienpflege nach § 199 RVO verordnet werden. In diesem Fall muss nicht, wie sonst üblich, ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt leben.

In der Schwangerschaft verlangen manche Krankenkassen immer eine ärztliche Verordnung, andere Krankenkassen akzeptieren eine Hebammenverordnung. Dies ist im Einzelfall zu klären. " Quelle: http://www.hebammen-bw.de/index.php?id=55

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Okay, ich sehe gerade, das scheint seit Anfang 2013 nicht mehr zu gelten. Da ist jedenfalls der Abschnitt in der RVO gestrichen worden, weiß nicht, ob es dafür Ersatz gibt.

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