woher bekomme ich geburtsurkunde?

hallo,

ich bin nicht sicher ob ich hier richtig bin, habe aber kein anderes forum gefunden das jetzt deutl. besser passt

ich habe d staatsangeh. mein mann die franz. - wir sind grenzgänger (wohnen in fra und arbeiten in d)

ich möchte mein kind in d bekommen - jetzt stellt sich die frage wie läuft das mit der geburtsurkunde? hat jemand eine ahnung... im inet hab ich einiges gefunden jedoch nichts was auf unseren konkreten fall passt...

kann mir jemand helfen??

vielen dank und grüsse
pudeline

p.s. das macht mir schon gedanken wie das laufen soll.....#schwitz

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Huhu,

die Geburtsurkunde stellt grundsätzlich das Standesamt aus, in dessen Ort dein Kind geboren wird. Ganz gleich, wo du wohnst.

LG

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hi,

eeecht - na das wäre ja wahnsinnig toll wenn dem so wäre!!!!!

ganz sicher???

viiiiiielen dank und grüsse
pudeline#winke

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Normalerweise schon. Die Anmeldung an sich machst du dann in dem Ort, wo du wohnst.

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Hallo,
also wie das mit Grenzgebiet ist weiß ich nicht. kann dir nur sagen wie das in Deutschland ist.
im Krankenhaus bekommst du einen Zettel den du ausfüllen musst name des kindes etc.). das Krankenhaus gibt den Zettel ans Standesamt des Ortes wo das Krankenhaus gehört. dort kannst du einige Zeit später die geburturkunden abholen. der erste Vorname ist umsonst für jeden weiteren musst du 10 € bezahlen.

hoffe ich konnte dir weiter helfen.
LG
belinda 89 mit Johanna und Krümmel (18+3)

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''der erste Vorname ist umsonst für jeden weiteren musst du 10 € bezahlen.''

Also das kenne ich so nicht. Unsere Kinder haben alle mindestens 2 Vornamen und wir haben nie was extra zahlen müssen. Ist das neu?

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Bei uns muss man auch nichts bezahlen, wenn das Kind mehr als einen Vornamen hat.

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Also wir sind auch deutsche und Leben im Ausland, bei uns ist es die Schweiz.

Hier ist es so das die Geburtsurkunde ganz normal wie überall üblich die Gemeinde ausstellt in der das Kind geboren wird, in unserem Fall also die Schweizer Gemeinde.

Da hier aber, wie wohl in Frankreich auch, das Geburtsrecht des Blutes gilt, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Muss also zusätzlich dann mit der Geburtsurkunde von hier noch auf dem deutschen Konsulat oder Botschaft angemeldet werden.

Wie das in eurem Fall ist, wenn ein Elternteil ja Französisch ist müsstest du dort mit den Behörden nochmal klären. Würde auf jeden Fall mal auf der Deutschen Botschaft nachfragen, denn für das Anmelden in Deutschland sind Fristen einzuhalten nach denen man eine Geldstrafe zahlt wenn man es zu spät macht. Ausserdem braucht das Kind ja einen detuschen Pass wenn es die deutsche oder in eurem Fall evtl die doppelte Staatsbürgerschaft bekommt. Und den deutschen Pass kann eben nur eine deutsche Behörde ausstellen.

lg
Butterfly

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hallo

da du deutsche bist und in Deutschland entbindest wird dein kind ebenfalls die deutsche staatsbürgerschaft bekommen, und es wird in der gemeinde beurkundet in dem es geboren wird. ihr könnt dann nachher auch die französische staatsbürgerschaft beantragen.

zumindest war es bei uns so.

lg Wiecky Lana(7 deutsche) Leonora (2 Ungarin ) ;)