Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,
ich hatte den ersten FA Termin nachdem ich letzten Dienstag endlich positiv testen durfte.
Mein FA hat mir eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt mit einem Beschäftigungsverbot.
Dieses habe ich auch gleich meinem Arbeitgeber abgegeben. Schön und gut. Das Problem, welches ich nun habe ist das ich auf einer Kläranlage arbeite und dort für die Wartung und Instandhaltung der Maschinen zuständig bin. Auch arbeiten an Schaltschränken, also mit Strom. Ebenso bin ich auch im Labor tätig und habe mit Chemikalien und Abwasserproben zutun. Deswegen das Beschäftigungsverbot.

Mein Arbeitgeber wollte jetzt von mir wissen ob er mich denn nicht in dieser Zeit im Büro auf der Kläranlage beschäftigen kann. Also rief ich nochmal beim Frauenarzt an und fragte nach. Da der Arzt nicht zu sprechen war sagte die Sprechstundenhilfe das eine Beschäftigungsverbot ja heißt das mein Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen darf, egal ob jetzt bei meiner alten Tätigkeit oder im Büro. Dies sagte ich dann auch so meinem Arbeitgeber. Der jedoch will das nicht glauben und verlangt jetzt von mir das ich von meinem Arzt etwas schriftliches noch beibringe warum ich nicht im Büro Arbeiten darf.

Meine Frage wäre nun ob jemand schon Erfahrung gemacht hat und mir sagen kann ob mein Arbeitgeber das Recht dazu hat oder muss er sich mit der ärztlichen Beschreibung wo mir das Beschäftigungsverbot bescheinigt wird zufrieden geben muss. Oder muss der Arzt mir jetzt extra noch was schreiben?

Syr. für den langen Text :-)
Bin für eure Antworten dankbar!

LG May #winke

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Du kannst ins Büro versetzt werden. Solange du nicht mit Chemikalien in Berührung kommst oder was das ungeborene schaden könnte.

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Ja er darf dich ins Büro setzen! Ich bin beim Zahnarzt bei uns is es genau so!

Wenn er dich innerhalb des Betriebes versetzen kann von dem keine Gefahr ausgeht dann darf er das !

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Falsch, wen der FA ein generelles BV verhängt hat, darf sie gar nicht arbeiten!
Muss sie also gucken, ob die Tätigkeiten ausgenommen sind oder es ein generelles ist.

Und das muss nicht sie de AG beweisen!

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Hallo :-)
also soweit ich weiß, hat dein Arbeitgeber das Recht dir einen Arbeitsplatz zu geben, welcher die Gefahren (ausschlaggebend für das BV) ausschließt.
Demnach hätte dein Arbeitgeber korrekt gehandelt.

Ich bin Erzieherin. Hätte ich keinen auszureichenden Immunschutz gehabt, hätte man mich ins Amt versetzt. Gesetzlich absolut rechtens.

Liebe Grüße, Claudia

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Huhu,

Also ich hab zwar keine direkt Erfahrung mit BVs, da ich nur im Büro Sitze. Allerdings hab ich hier schon oft gelesen, dass man ruhig weiter arbeiten darf, wenn der AG für eine Alternative, also eine nicht gefährliche Arbeitsstelle für dich sorgen kann. Z.b eine Krankenschwester, die nicht mehr am Patienten arbeiten darf, kann administrative Tätigkeiten im Büro erledigen, da spricht ja nichts dagegen.

Ob dein AG allerdings darauf bestehen kann, dass du nun im Büro arbeitet, weiß ich nicht. Es wird aber bestimmt eine menge Mädels mit Erfahrung hier geben :-)

LG
D

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Ich gehe auch davon aus, dass das BV nur für deine bisherige Tätigkeit gilt. Im Büro darfst du arbeiten und wieso solltest du auch nicht? Es ist doch gut, wenn dein Arbeitgeber eine andere Tätigkeit für dich hat.

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Auf dem Beschäftigungsverbot muss normal stehen, um welche Art von Tätigkeit sich das Verbot bezieht. Wenn nichts konkreteres draufsteht, bezieht es sich erstmal auf alle Tätigkeiten.

Es gibt zwei Arten an Beschäftigungsverboten. Das individuelle (kann nur vom Arzt ausgesprochen werden) und das generelle (spricht der Arbeitgeber aus und gilt für alle Schwangeren; bezieht sich auf die Gefahren, die im Mutterschutzgesetz stehen)

Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist nicht zu vergleichen mit dem des Arbeitgebers. Ich gehe mal davon aus, dass für die normale Tätigkeit im Klärwerk sowieso ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen werden müsste, da Gefahren für werdende Mutter u. Kind nicht ausgeschlossen sind. Er könnte dich jedoch ins Büro umsetzen. Da du aber ein ärztliches Verbot hast, ist der Grund nicht ersichtlich, wenn keine näheren Angaben zu finden sind. Es könnte sich z.B. um eine Risikoschwangerschaft handeln, dann wäre ein vollständiges Verbot für alle Tätigkeiten möglich. Hat denn der Arzt nichts konkreteres gesagt?
Im Zweifelsfall gilt erstmal das Beschäftigungsverbot für alle Bereiche; ich würde aber zur Sicherheit nochmal Rücksprache mit dem Arzt halten.
LG*

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Ohnehin komisch, dass dein FA das BV ausgesprochen hat. Geht eigentlich nur wenn Lebensgefahr für Mutter oder Kind besteht (ständig Wehen, Blutungen, psychische Probleme).
Wenn es um deine Tätigkeit im Werk geht stellt der AG das BV aus VORAUSGESETZT er kann dir keinen SS-tauglichen Büroplatz anbieten. Da er das kann verstehe ich seine Irritation

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DAs kommt darauf an, was dein FA draufgeschrieben hat, hat er ein generelles BV aufgeschrieben, darfst du gar nicht arbeiten, egal wo und in welchem Job.

Hat er dies nur auf den Arbeitsplatz bezogen, dann sieht das anders aus.

Aber erst einmal darfst du danach gar nicht arbeiten. Und auch nicht ins Büro versetzt werden. Solange das also nicht geklärt ist, bist du freigestellt und nicht du musst deinem AG das beweisen.

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DARF ein FA so ein BV, das sich nur auf die Schwangerschaft begründet und nicht auf individuelle Schwangerschaftsprobleme, überhaupt ausstellen?

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Meiner Meinung nach nein, aber es gibt ja immer wieder welche, die es trotzdem tun. Sieht man ja hier auch, wie oft solche BVs auch vom FA ausgestellt werden oder andere User behaupten, das dürfte der FA und ihrer macht es auch usw.

Deshalb bin ich der Meinung, wenn der FA es ausstellt, dann hat sich der AG daran erst einmal zu halten. Er kann es wohl prüfen lassen, aber das die TE erst vom FA was bringen muss und solange arbeiten soll, geht gar nicht.
Damit würde sich der AG strafbar machen.

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Das kommt auf die Art des Beschäftigungsverbotes an und muss in dem Schreiben, was dein Arzt dir ausgestellt hat, stehen! Es gibt BV, die die bisherige Tätigkeit verbieten (dann kann er dich ins Büro setzen) und es gibt generelle BV. Ich arbeite im Büro und habe in der 7. SSW ein generelles BV erhalten (FG letzte SS im 6. Monat, nun wieder mit Zwillingen schwanger) - ich durfte gerade noch meinen Schreibtisch räumen und musste (weil ich ab der Abgabe des Verbotes auch nicht mehr über den AG versichert war) sofort gehen!

Das wird dein Arzt aber notiert haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er so eine wichtige Info vergisst....

Alles Gute!

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Der AG kann das BV aufheben lassen, wenn er dir einen sicheren Arbeitsplatz anbieten kann. Sofern vorausgesetzt, deine Schwangerschaft intakt ist und du damit keine Probleme hast wie Blutung oder ähnliches.

Vicky

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Aber kein vom FA ausgestelltes BV und nicht so einfach in dem er sagt, es ist aufgehoben. Er kann es wohl prüfen lassen, aber so lange gilt es.

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Er kann vom Arzt Auskünfte verlangen, auf welcher Grundlage es ausgesprochen worden ist.

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