Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld... ?!

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Urlaubsanspruch! Bin zwar erst in der 9. SSW, aber man kann sich ja nie früh genug Gedanken machen!

Mein Krümel soll am 20.12. kommen, somit würde mein Mutterschutz am 08.11. beginnen!

Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und gesetzlich krankenversichert.

Erhalte ich dann für November und Dezember und für 1 1/2 Monate nach Entbindung Mutterschaftsgeld, welches insgesamt genauso ausfällt wie mein Gehalt? Und weiß jemand ob mir dann Ende November Weihnachtsgeld zusteht?

Bekomme ich dann zusätzlich ab Entbindung Elterngeld oder erst nach dem Mutterschaftsgeld? Und stimmt es das ich das auf 24 Monate splitten kann?

Die letzte Frage: ihr schreibt immer von dem anteiligen Urlaub. Ich hab 30 Tage im Jahr. Heißt das mir steht dann durch den Mutterschutz für 11 Monate Urlaub zu? So richtig kapiere ich die Aussagen im Internet noch nicht.

Danke vorab.

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Huhu!
Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes, sprich 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt.
Mit dem Weihnachtsgeld ist das so eine Sache... Was arbeitest du den genau? Ich weiß nur wie es im TVöD geregelt ist....
Anspruch auf Elterngeld hast du ab Geburt, da du aber die 8 Wochen Mutterschaftsgeld beziehst und das dass Elterngeld übersteigt erhälst du erst nach dem Mutterschutz Elterngeld. Du kannst dir das Geld auf 24 Monate ausbezahlen lassen. Dein Urlaubsanspruch bezieht den Mutterschutz mit ein und deshalb hast du auch den kompletten Anspruch von 30 Tagen. Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

Liebe Grüße!#winke

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Also laut TVöD hat man nur Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn man am 01.12. beschäftigt wurde... Wie das in anderen Tarifverträgen aussieht weiß ich leider nicht...

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Elternzeit ist aber eine vorliegende Beschäftigung und Mutterschutz erst recht.

Laut TVöD bekommt sie sogar das Weihnachtsgeld nicht mal gekürzt in dem Jahr, wo das Kind geboren wurde, sondern voll!

Also laut TVöD würde ihr Weihnachtsgeld zustehen!

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Was das Splitten anbelangt: theoretisch 24 Monate. Da du aber effektiv im 1. Jahr nur 10 Monate Elterngeld bekommst, da Monat 1-2 durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt sind, hast du im 2. Jahr auch 2 Monate weniger!

Du kannst aber auch erst Splittung beantragen, es dann aber noch mal ändern und erhältst das einbehaltene gesplittete Geld in einer Summe ausbezahlt.

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Also bekommt man nur 10 Monate Elterngeld? Das ist ja blöd #schock

Und beim splitten dann 20 Monate?! Hm...

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Naja 10 Monate und einige Tage in der Regel und dann eben 22 Monate gesplittet, wobei da auch ein Monat mit sehr wenig Geld dabei sein wird.

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Für 2014 steht dir dein voller Urlaub von 30 Tagen zu und auch für Januar und Februar 2015 hast du Urlaubsanspruch, da dein Muterschutz ja bis mitte Februar geht, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Ab der Entbindung, also 1-2 Lebensmonat des Kindes bekommst du Mutterschutzgeld, genauso wie 6 Wochen vor der Geburt.
Elterngeld bekommt man dann ab dem 3. Lebensmonat des Kindes, dies kann man auch splitten.

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Hi, super ich stand die Tage vor genau der gleichen Frage. Habe auch am 20.12. meinen ET. Das ist ja interessant zu wissen auch das man dann noch für Januar und Februar 2015 Urlaubsanspruch hat.
Alles Gute und viele Grüße ;-)

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Das ist ja schön! :) dann dir auch alles Gute! :-D

Wie fühlst du dich?

Lg

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Ich kämpfe ganz doll mit Übelkeit und Erbrechen und du?

Liebe Grüße

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Du erhältst bis 14.2. (mindestens) dann Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich von der KK und vom AG einen Zuschuss, so dass du in dieser Zeit auf dein volles Gehalt kommst.
Elterngeld gibt es nicht zusätzlich, höchstens als Aufstockung, wenn das höher ist als dein Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss.

Weihnachtsgeld steht dir zu, wenn die anderen es auch erhalten.

Nein, auf 24 Monate kannst du es nicht splitten, es gibt höchstens bis zum 23. Monat Geld, weil du ja Mutterschaftsgeld erhältst und dies selbstständig zu splitten ist!

Die steht für 2014 der komplette Jahresurlaub zu und für 2015 noch 5 Tage Urlaub!

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Vielen Dank für eure Antworten! Ich meine immer etwas über anteiligen Urlaub gelesen zu haben. Und was bringt mir der Urlaubsanspruch für 2015 wenn ich dann 2 Jahre in Elternzeit gehe? Kann ich den Urlaub dann noch in 2014 dazu nehmen oder bekomme ich den in 2016 oder 2017 oben drauf? :-D

Und Elterngeld wird erst nach der Geburt beantragt ne? Wie sieht es mit dem Kindergeld aus?

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Wenn du bis 2016 in Elternzeit gehst (weil ja Kind 2014 geboren wird), dann verfällt dein Urlaubsanspruch erst am 31.12.2017!

Kindergeld und Elterngeld kann erst mit Geburtsurkunde beantragt werden! Elternzeit in der Regel auch (angemeldet werden).

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...oder Du nimmst ihn vorher (wenn Dein Arbeitgeber da zustimmt, ich weiss nicht, wie das wegen des Jahreswechsels ist).
Ich gehe im Juni in den Mutterschutz und nehme, weil ich nach der Elternzeit nicht mehr dort arbeiten werde, meinen gesamten Urlaub bis 8 Wochen nach ET auch schon vor der Geburt ;-) War für meinen Arbeitgeber okay.