Mutterschaftsgeld bei TZ-Job und Minijob

Hallo Zusammen,

habe zwei Arbeitgeber, einmal bei AG1 in Teilzeit 20 Std. und zusätzlich einen Minijob bei AG2 auf 400,00 EUR

Nun bin ich seit Ende Mrz in Mutterschutz, von AG1 + Krankenkasse habe ich bereits Mutterschutzgeld erhalten, von meinem Minijob-Arbeitgeber habe ich jetzt die Auskunft erhalten dass ich nichts bekomme???

Habe ein bisschen gegoogelt und auf der Homepage der Minijobzentrale sowie bei der Knappschaft steht dass man schon Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.

Hat jemand Erfahrung damit? Da fehlen ja dann für den kpl. Mutterschutz je 400 EUR im Monat, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet...

Vielen Dank und liebe Grüße
Ginaya

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Er muss zahlen und kriegt das Geld von der Knappschaft erstattet.

Deine Kasse braucht Angaben von AG1 und AG2 um zu berechnen, wer wie viel zu zahlen hat.

Ruf Deine GKV an und bitte sie, AG2 wegen der Meldung anzuschreiben.

Jules

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Laut Minijobzentrale-Website muss er nur zahlen wenn das Netteoentgeld über 390Euro liegt.

Siehe hier:

Für die Zeit der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. Diesen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber nur dann, wenn das monatliche Nettoarbeitsentgelt der Minijobberin 390,00 Euro überschreitet.

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Nein, das ist anders weil es zwei AG gibt, da muss er dann deutlich früher zahlen.
Hier zählt dann nämlich das Gesamtnettoeinkommen und das liegt ja deutlich über 390 Euro!

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Hallo!

Das habe ich auf der Seite der Minijobzentrale gefunden:

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur für die freiwillig- und pflichtversicherten Mitglieder während der oben genannten Schutzfristen gezahlt. Ist die Minijobberin privat- oder familienversichert, erhält Sie auf Antrag ein Mutterschaftsgeld von höchstens 210,00 Euro für diese Zeit vom Bundesversicherungsamt. Entsprechende Informationen sowie Antragsformulare sind beim Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,Telefon: 0228 619-1888, Internet: www.mutterschaftsgeld.de erhältlich.

Bist du denn freiwillig-oder pflichtversichert als Minijobberin?

Ich dachte außerdem immer das die Krankenkasse nur 1x den Betrag von 13Euro am Tag zahlt und nicht für 2. Jobs.

Bin auch auf Antworten gespannt.

Alles Gute dir.

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Die Kasse zahlt auch nur einmal 13 Euro.

Beispiel:

AG1 Gehalt 1000
AG2 Gehalt 400
zusammen 1400

AG1 71,43% des monatlichen Einkommens
AG2 28,57% des monatlichen Einkommens

Das kalendertägliche Einkommen wird um die 13 EUR der GKV reduziert und den noch zu zahlenden Betrag entrichten die AG nach ihrem prozentualen Anteil.

Vermutlich ist die TE durch ihre TZ-Tätigkeit pflichtversichert.

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Das liest sich logisch und hört sich logisch an.

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Das ist falsch, aber hast du auch AG 1 gesagt, dass es noch einen AG 2 gibt?

Ruf die Minijobzentrale an und die KK und bitte sie AG2 zu sagen, was er zahlen muss!

Du müsstest nämlich jetzt von der KK 13 Euro bekommen und von dem AG soviel, dass du mehr als deinen kompletten Lohn beim AG 1 hast, da AG 2 auch einen Anteil von den 13 Euro vom Gesamtgehalt bei sich abziehen darf.

Aber die KK berechnet das genau anteilig, wer was zahlen muss, wenn du beide angegeben hast.

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Ja so hab ich das lt. Homepage der knappschaft auch verstanden, beide AG wissen voneinander, der KK hab ich das auch schon vor Wochen mitgeteilt... naja dann werd ich wohl leider ein bisschen weiterbohren müssen um an mein Geld zu kommen :-(

LG Ginaya