Elternzeit kündigen wegen neuem Mutterschutz....?!

Hallo zusammen :-)

Ich hoffe jemand hier kann mir vielleicht weiter helfen...
Ich bin in Elternzeit (bis Juni 2015) und arbeite seit letzen September wieder in unserer Firma 30 Std./Woche in Teilzeit.
Jetzt bin ich wieder schwanger, Termin ist im Oktober. Demnach würde mein Mutterschutz etwa Anfang September beginnen.

Jetzt habe ich gehört, dass ich meine Elternzeit kündigen muss, um in den Mutterschutz zu gehen und nach der Geburt erneut Elternzeit, dann für das Neugeborene, beantragen kann.

Ist das so korrekt? Bis wann muss ich meine jetzige Elternzeit gekündigt haben? Und bekomme ich dann normal Mutterschutzgeld? Habe dann ja wieder komplett ein volles Jahr gearbeitet und Gehalt bekommen.

Danke schon mal für die Antworten :-)

LG

1

DAs ist nicht korrekt, du kannst sie kündigen, dann erhältst du Mutterschaftsgeld von der KK und der AG stockt zu deinem Vollzeitgehalt auf, nicht nur zu deinem Gehalt jetzt bei 30h. Nachteil, du verlierst die restliche schon angemeldete Elternzeit.

(wären bei dir immerhin 10 Monate!)

Du kannst auch alles so lassen, wie es jetzt ist, dann musst du erst 7 Wochen vor dem Ende der jetzigen Elternzeit neue Elternzeit anmelden, aber dann gibt's eben auch den AG-Zuschuss nur bis zu deinem 30h Gehalt.

Es gibt keine Frist bis wann du die Elternzeit gekündigt haben musst, nur vor dem Beginn des Mutterschutzes.

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Danke für deine Antwort!

Weißt du denn wie es sich dann mit dem Elterngeld verhält? Wenn ich die jetzige Elternzeit kündige bzw. wenn ich die weiter laufen lasse? Welches Gehalt wird für die Berechnung genommen? Das volle oder die 30 Std?

Wo kann ich mich denn in solchen Fragen beraten lassen?

Danke nochmals :-)

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Dazu findest du eigentlich das meiste gut erklärt in einer Broschüre vom MInisterium:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Aber ja, ich kann dir auch sagen, wie sich das mit der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verhält. Dabei ist es nämlich egal, was mit der Elternzeit ist. Es interessiert nur ob Elterngeld bezogen wurde (maximal 12/14 Monate).

Ansonsten zählen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.

Also wann wurde das 1. Kind geboren?

Eigentlich wäre Berechnungsgrundlage ja September 2013 bis August 2014, wenn im September der Mutterschutz beginnt. Dabei ist egal, ob du in der Zeit Elternzeit hattest oder nicht!

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Huhuuu #winke

mein Fall ist ein bisschen anders, ich weiß nicht in wie weit das dann bei Teilzeit vllt. genauso ist #kratz

Ich bin bis Juni diesen Jahres in Elternzeit und arbeite ein paar Stunden die Woche für 400 €. Damit ich überhaupt einen Anspruch habe auf Mutterschaftsgeld, muss ich lt. Aussage meiner Krankenkasse die Elternzeit frühzeitig auflösen. Das sollte man bis einen Tag vor dem erneuten Mutterschutz tun! Also am besten gleich schon anmelden! Die KK zahlt dann wie gewohnt die 13 € pro Tag und der AG muss auf dein Gehalt aufstocken, kann sich das dann in meinem Fall über die Umlageversicherung U2 aber zurückholen, also entsteht dem AG kein Nachteil!

Ich würde dir raten dich einfach mal bei deiner Krankenkasse zu informieren, die können dir im Normalfall weiterhelfen ansonsten verweisen sie dich an die Mutterschaftsgeldstelle!

Alles Liebe!

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Danke für die Antwort und den Tipp!

Ich werde auf jeden Fall bei der Krankenkasse nachfragen!

LG

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Da hat deine KK dir Unsinn erzählt, so lange du selber versichert bist hast du auch beim Minijob Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss!

Und da du in Elternzeit bist, bist du ja selber versichert.
Aber natürlich ist der AG-Zuschuss deutlich höher, wenn der Vollzeitvertrag wieder greift.

Und wie du siehst rate ich davon ab, die KK zu befragen, weil sie dann solchen Unsinn erzählen, wie bei dir ;)

Lieber selber in der Broschüre vom Ministerium z.B. nachlesen.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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