Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben.
Bis vor einer Woche bin ich noch fest davon ausgegangen das ich im Beschäftigungsverbot mein Grundgehalt bekomme, so wurde es mir von meinem Arbeitgeber erklärt.
( Da ich ja nicht arbeite kann man mir ja auch keine Zuschläge bezahlen)
War für mich auch logisch.

Jetzt bin ich aber dank euch einen besseren belehrt worden und hab mich heute den tag intensiv damit beschäftigt.
Ich hab den bei uns die Mitarbeitervertretung angerufen um mich zu erkundigen, diese sagten mir das mir zu dem Grundgehalt eine Art Urlaubsaufschlag zu steht( wir bekommen diesen Aufschlag wenn wir im Urlaub sind und keine Nacht/Sonderzulagen verdienen können)
und das dieser Zuschlag auch überwiesen wird.
Ich hab den auf meine Gehaltsabrechnung geguckt und festgestellt das mir das natürlich nicht überwiesen wurde...
Daraufhin habe ich meine Sachbearbeiterin angerufen um mich deswegen zu erkundigen und diese sagte mir, davon habe sie noch nie etwas gehört und ich bekommen mein Grundgehalt( ohne Zulagen)
Ich hab sie den darauf hingewiesen das ich gelesen hätte das ich keine Einschränkungen bezüglich meines Gehaltes im Beschäftigungsverbot haben darf und ihr auch den Link dazu gegeben.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Sie war auch wirklich sehr nett und hat mir versprochen sich darum zu kümmern und sich bei mir zu melden,
das ist jetzt jedoch schon 3 Stunden her...
Ich geh nicht davon aus das sie sich heute nochmal melden wird und werde sie morgen wieder anrufen.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich den jetzt vor?!
Ich befürchte das sie selber keine Ahnung hat und mir das erzählt was der Chef ihr sagen wird und das ich nicht mehr Geld bekommen werde.

Es geht ja auch nachher ums Elterngeld.
Ich bin echt ein bisschen planlos.
Oder sollte ich ein persönliches Gespräch bei meinem Chef suchen? Bringt das etwas?

Liebe Grüße.

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oh Mist noch etwas vergessen,
wenn ich den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen berechne, Nehm ich den das Weihnachtsgeld mit darein?

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Also meines Wissens nach gibt es auch nur das im Vertrag geregelte Grundgehalt... Zuschüsse wie "Urlaubsgeld" oder sowas ähnliches fällt nicht darunter :-(

Welche 13 Wochen meinst du??!?!

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Genau das hab ich auch gedacht, ist aber nicht so.
Du darfst keine Finanziellen Nachteil im Beschäftigungsverbot haben.
Ich Kopier das mal raus..

Einkommenssicherung während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen
Setzt eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aus oder setzt das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumut-baren Arbeitsplatz um, sodass sie ihre Tätigkeit wechseln muss, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie behält mindestens ihren Durchschnitts verdienst (Mutterschutzlohn). Der Mutterschutzlohn stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Er entspricht in der Regel wenigstens der Höhe des Durchschnittsv erdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Einbußen durch das Verbot der Akkord- und Fließbanda rbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf die Berechnung aus.

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#winke

also ich bin seid November im BV und bekomme auch nur mein Grundgehalt! #kratz

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Also ich bin der Meinung und so steht es auch in dem Link beschrieben, das der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Grundlage genommen wird! Dir dürfen ja keine finanziellen Nachteile entstehen! Ich denk Weihnachtsgeld wird nicht mit berechnet! Aber genau weiß ich es auch nicht! Bin erst seit ner Woche im BV und bin gespannt was am Ende des Monats auf meinen Konto landet!

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ja genau nur was mach ich wenn mein Arbeitgeber sagt das gibt's nicht ?!
Soll es ja alles geben.
Wer ist wirklich bereit seinen Arbeitgeber zu verklagen?!
Das wäre ja die einzige Konsequenz....

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Also ich bin ja von Anfang an der SS im BV und ich habe nicht nur mein Grundgehalt, sonder auch bestimmte Zuschläge bekommen. Z.Bsp. meine Schichtzulage. Die ist normalerweise steuerfrei, aber im BV musste ich sie versteuern.

Zusätzlich habe ich jeden Monat im BV einen Überstundendurchschnitt von den letzten 3 Monaten VOR dem Eintreten der SS (und somit vor dem BV) bekommen.

Gestern habe ich mich mal an den Antrag fürs Elterngeld gemacht. Nach dem Einhacken aller Daten (in München geht das online) wurde ich aufgefordert, den Lohnnachweis der letzten 12 Monate VOR dem BV ihnen zukommen zu lassen. Anscheinend geht die Berechnung des Elterngeldes anhand dieser Werte.

Mach Dich also gut schlau, ich denke schon, dass Dir auch Eure Zuschläge zustehen.

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Hallo,
Auf jeden Fall stehen dir auch die Zuschläge zu. Du darfst keinen Nachteil haben! Ich arbeite auf der Sozialstation mit WE Diensten sowie Rufbereitschaft und bekomm im BV volles Gehalt wie zu zuvor auch. Habe kein Cent weniger. Es wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet. Ich würde an Deiner Stelle persönlich mit dem Chef reden das Gesetz dazu ausdrucken und ihm vorlegen. Auf gar keinen Fall solltest du auf die Zuschläge verzichten. Das ist Geld dass dir zu steht vorallem wirst du später auch mit elterngeld benachteiligt. Sag deinem Chef dass wenn er sich nicht daran hält du das dem Anwalt überreichen wirst denn es steht dir zu. Ich finde dass kann man ja freundlich sagen. Ich weiss es ist schwer, aber bitte verzichte nicht darauf.

Wenn du noch Fragen hast, gerne. Würde mich freuen wenn du mir mal schreibst wie es gelaufen ist...

Viel Glück

Glg Tamara

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Vielen Dank für die Antworten.
Ich wird morgen früh gleich zur Krankenkasse gehen und mich da nochmal beraten lassen und im Anschluss werde ich zu meinem Chef fahren.( so kann ich gleich sagen das ich schon mit der Krankenkasse gesprochen habe)
Meinst du der link ( den ich hier reingesetzt hab) reicht da aus oder hast du noch etwas spezielleres.
Denn kann ich ja auch eine Nachzahlung fordern oder? Das Weihnachtsgeld wird aus der durchschnittlichen Berechnung mit reingezählt? Bei mir wären es nämlich die Monate Oktober,November,Dezember bevor ich schwanger wurde.
oder geht das um die reinen Wochen?
Festgestellt wurde die Schwangerschaft am 23.12.2013, nach Feststellung war ich aber noch einen Monat Arbeiten bevor das BV kam.

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Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen nicht mit rein. Auch Fahrtkosten und Verpflegungsgeld.

Dafür zählen: Schichtzulage, Zuschläge für Mehr-, Akkord-, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit.

Nachzahlung für die vergangenen Monate steht dir natürlich auch zu.

Bei mir hat auch nochmal die Krankenkasse mit meinem Chef gesprochen, das hat Wunder gewirkt, denn schließlich bekommt dein Chef das Geld von der Krankenkasse wieder.

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Du teilst ihr dann einfach mit, dass du die Zuschläge im Durchschnitt bekommst, die du in den letzten 3 Monaten vor dem Eintreten der Schwangerschaft bekommen hast und das du ansonsten ihnen das auch gerne vom Anwalt erklären lässt.
Aber sie sicherlich selber in §11 MuSchG http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html nachlesen kann, das das dort ja eindeutig erklärt ist.

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Vielen dank.
Das wird ja sicher ein schöner Tag morgen.
:(

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"Es geht ja auch nachher ums Elterngeld."

das berechnet sich dann nochmal anders.

*lg*

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Nein, das wird genau von dem Einkommen im BV berechnet, da ja da keine Einkommensverluste vorliegen dürfen.