Neuer Job-Vertrag endet kurz vor Mutterschutz!?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ich habe bisher in einem Minijob gearbeitet und verstehe mich sehr gut mit meiner Chefin. Bevor ich schwanger wurde, haben wir besprochen, dass ich vom Minijob auf eine Werkstudentenstelle aufsteige. Das bedeutet für mich etwas mehr und vor allem festes Gehalt und da ich aufgrund dessen nicht mehr familienversichert sein kann, sondern mich selber versichern muss, würde ich ja ganz regulär Mutterschaftsgeld bekommen.

Jetzt ist es so, dass ich so fair war und ihr, bevor sie mich umgemeldet hat, von meiner Schwangerschaft erzählt habe. Sie hat glücklicherweise trotzdem zugestimmt, mich auf Werkstudentenbasis einzustellen, jedoch will sie den Vertrag befristen auf den 15.08.14. Mein Mutterschutz würde aber erst am 26.08.14 beginnen. Noch ist das alles verhandelbar, deswegen frage ich. Wenn der Vertrag so aussehen würde, würde das doch bedeuten, dass ich gar kein Mutterschaftsgeld bekommen würde, oder?
Bis wann sollte der Vertrag denn mind. befristet sein, damit ich Mutterschaftsgeld bekomme. Also zumindest das vom Bundesversicherungsamt...

liebe Grüße,
sterchenmami + #ei (11+0)

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Hej,

das ist das blöde bei den befristeten Verträgen, der Vertrag muss mindestens so lange laufen wie der Mutterschaftsanspruch besteht, sonst endet Dein Anspruch in dem Moment gegenüber demArbeitgeber und die KK zahlt nur einen geringen Anteil! Wie handhabst Du es denn nach Ende des Vertrages mit der Krankenversicherung?
Lg

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Naja, 80% des Gehaltes, die die KK dann zahlt, halte ich nicht für gering!

Die Krankenversicherung bleibt während des Mutterschaftsgeldes und Elterngeldes beitragsfrei erhalten.

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Huhuuu,

also ich blicke bei diesem Thema auch noch gar nicht durch. Sollte mich aber mal so langsam damit beschäftigen.

Seit Jahren arbeite ich als Sozialpädagogin mit projektgebundenen Jahresverträgen. Im Sommer musste ich dann auch noch den Arbeitgeber wechseln. Mein Vertrag läuft bis Ende Juli. ET ist der 13. September. Mutterschutz beginnt also auch knapp nach Vertragsende.
Da ich ja nun schwanger bin, werde ich diesmal definitiv nicht verlängert. Der Laden läuft eh nicht mehr. Aber Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes, das mir dann ab Geburt zusteht, ist doch das Einkommen der vorherigen 12 Monate...oder nicht?
Also 67 % des Gehaltes?

Wie das übergangsweise laufen wird, weiß ich auch noch nicht. Ich hatte vor mich ganz normal arbeitssuchend zu melden nächsten Monat. Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld für den August? Ich meine gelesen zu haben, dass der Mutterschutz vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden muss.
???

Kompliziertes Thema...#kratz.

LG Vidow

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bei mir war es um ein Haar ähnlich... mein befristeter Vertrag endet zum 31.3. und der MuSchu beginnt erst am 12.4. - ich hatte mich auch bereits im Dezember beim A-Amt vorgestellt und arbeitsuchend gemeldet. Für die Berechnung des Elterngeldes macht das wohl keinen allzu großen Einfluss, aber für den MuSchu. Ich hätte dann ab 1.4. Arbeitslosengeld bezogen und ab 12.4. Mutterschutzgeld von der KK - mehr hätte es dann wohl nicht gegeben (also nicht die Aufstockung des Arbeitgebers bis zum regulären Gehalt). Nun hatte ich aber nochmal Glück und habe eine Verlängerung - um 6 Monate anstatt der angestrebten 3 Jahre (!) - erhalten, na immerhin.... Für mich steht damit fest, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr wirklich in meinen alten Beruf zurückkehre, aber Hauptsache ist, dass ich nun bis zur Elternzeit hin abgesichert bin und das Vertragsende wird sogar schon ab Beginn des MuSchu nach hinten aufgeschoben, also habe ich nach Beendigung der Elternzeit nochmals so etwa 5 1/2 Monate Zeit... aber ist schon alles echt zum Haareraufen.... #kratz

LG Ulrike

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Das ist falsch, die KK hätte dir dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI gezahlt!

Also auch nicht ganz so schlimm

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#danke gut zu wissen ;-)

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Dein Vertrag darf frühestens im Mutterschutz enden, dann bekommst du immerhin Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Also sollte er bis mindestens 27.8. laufen. Dien AG hat aber keinen Nachteil, wenn der Vertrag erst nach deinem Mutterschutz endet, denn er bekommt das Geld, was er dir da zahlt zu 100% wieder.
Du hättest aber den Vorteil, dass du nicht nur 80% deines Gehaltes, sondern 100% bekommen würdest.

Das vom Bundesversicherungsamt bekommst du gar nicht!