Antrag Elternzeit Arbeitgeber

Hallo Mädels, #winke

ich scheitere an dem Antrag auf Elterzeit für meinen Arbeitgeber #augen

Ich möchte den Antrag gerne schon vorab schreiben, um nach der Geburt unseres Kleinen nur noch das Geburtsdatum und die Daten richtig hinzufügen zumüssen.

Nun steig ich mit den Daten aber echt nicht mehr durch^^

Voraussichtlicher ET ist der 03.04.2014
Mutterschutz = 8 Wochen

geplante Elternzeit 12 Monate (mit Mutterschutz 14 Monate)

1. wann beginnt meine Elternzeit, die ich in dem Antrag angeben muss? am 1. Tages des Mutterschutzes oder nach Ablauf der 8 Wochen also am 30.05.2014

2. wenn ich insgesamt mit Mutterschutz 14 Monate daheim bleiben möchte, wann endet meine Elternzeit? 28.05.2015??? Also erster Arbeitstag am 29.05.2015???????

Ich hoffe, das irgendjemand versteht, worauf ich hinaus will???!!!

Liebe Grüße,

Mimi

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Die Elternzeit beginnt am Tag nach dem Mutterschutz. Und du weißt, dass der MuSchu beim Elterngeld mitgerechnet wird und du von den 14 Monaten "nur" für 12 Geld bekommst?

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Ja, das weiß ich!

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Hallo,

du beantragst EZ ab Geburt des Kindes. Das "ab" entfällt also komplett.

Du beantragst lediglich EZ BIS - mit deinem ET als Beispiel - 2.6.15. Am 3.6.15 wäre dann dein erster Arbeitstag.

Überleg dir aber jetzt schon wieviele Stunden du dann wieder arbeiten willst. Bis 30 Wochenstunden kannst du während der EZ arbeiten. In dem Fall ist es besser zwei Jahre EZ zu beantragen und im Antrag anzugeben, dass du ab 3.6.15 während der EZ mit x Stunden arbeiten wirst. Dann hast du Kündigungsschutz. Vergiss auch nicht die restlichen Jahre Elternzeit für später anzukündigen. Sonst verfällt das. Ob du die dann nimmst sei dahingestellt.

LG
Ina #winke

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Das stimmt nicht!!! Die EZ beginnt erst NACH dem MuSchu und der muss ja nicht extra beantragt werden. So steht es auch im EG-Antrag.

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Das war verwirrend geschrieben #sorry

Was ich sagen wollte ist, dass du überhaupt kein AB angeben musst.

Formulierung also etwa:
Hiermit beantrage ich Elternzeit für meine Tochter/meinen Sohn xy, geb. 03,04.14, bis zum 02.06.2015.

Das war jetzt besser #hicks

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Hä? Muss man den EZ-ANtrag beim AG nicht 7 Wochen VOR der Geburt einreichen?

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Nein. Das geht ja auch gar nicht weil man keine fixen Daten hat.

EZ muss immer sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Also bis eine Woche nach der Geburt.

LG
Ina #winke

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Nein, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Also in der Regel 1 Woche nach Geburt deines Kindes.

LG

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1. ist es kein Antrag sonder eine Anmeldung.

2. Wenndu 14 MOnate Elternzeit einreichen möchtest ist der 3.6. 2015 dein erster Arbeitstag. ich würde allerdings volle 2 Jahre anmeldung und ggfs. teilziet in Elternzeit arbeiten.

3. Schreib doch einfach: im Anschluss an die gesetzliche Muttershcuztfrist nehme ich Elternzeit bis zzum ....

lg, verena

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Hallo,

also ich kann dir mal sagen, wie ich EZ beantragt habe.

Der Geburtstermin für meinen Sohn war der 14.02.2012 (ET gerechnet der 13.02.).

Ich habe dann bei meinem AG die Elternzeit bis 13.02.2013 beantragt.
Gleichlautend mit dem Zeitraum des Elterngeldbezugs.

Wenn du wirklich 14 Monate zu Hause bleiben willst, dann ist dein erster Arbeitstag, je nach tatsächlichem Geburtstermin Anfang Juni 2015.

LG
Netti

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Du brauchst gar nicht lange rechnen. Schreibe einfach:

Hiermit melde ich Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz bis zum (Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes).

Elternzeit für ein Jahr bedeutet dann ein Jahr inklusive Mutterschutz, länger gibt es kein Elterngeld wenn du nicht alleinerziehend bist!

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Da aber meine angemeldete Elternzeit 14 Monate beträgt und nicht 10 Monate, also dein regulär gemeintes Jahr, muss ich sehr wohl rechnen ;-)

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Du willst wie viele Monate insgesamt zu Hause bleiben?
Inklusive Mutterschutz?

Und nein rechnen brauchst du dann auch nicht, dann änderst du einfach nur den Monat!

Aber wie gesagt würde ich auch 2 Jahre Elternzeit anmelden und dann Teilzeit in Elternzeit, wenn du nicht mehr als 30h/Woche arbeiten willst.

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