Elterngeld- zum 1000. Mal...

Hallo, ich weiß, es wurde schon oft darüber geschrieben und doch weiß ich nicht genau wie das Elterngeld berechnet wird.
Ok, was ich weiß, die letzten 12 Monate werden als Berechnungsgrundlage genommen. Aber brutto oder netto? Und was ist wenn man zwischendurch nur 300€ verdient hat, davor aber viel mehr. Gibt's da Ausnahmen? Und ab wann bis wann werden die 12 Monate genommen?
Hier mal mein "Fall":
Angestellt seit 07/2013, festes Gehalt
Davor April, Mai, Juni Aushilfe 300€
Davor angestellt, festes Gehalt
Mutterschutz 25.04.
ET 6.6.
Sind dann die 12 Monate von Juni bis Juni? Oder April bis April?
Versteht ihr was ich meine? Es würde bei mir sehr viel ausmachen!
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele Grüße, Sarah

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Maßgebend sind die 12 Monats vor Mutterschutz, also April 13 bis März 14. Aus allen Einkünften wir's ein Durchschnitt gebildet und durch 12 geteilt. Maßgeblich ist immer das laufende Steuerbrutto, bei einem Mini-Job eben das pauschalversteuerte Brutto :-)

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Danke für deine Antwort!
Dann hab ich wohl echt Pech :(
Wie sieht es denn mit dem 13 . Monatsgehalt aus, das ich diesen Monat ausgezahlt bekomme? Wird das mit angerechnet?

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hallo,

soweit ich weiß, zählt der april und mai ´13 nicht mit rein.

*lg*

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hi,

dann mußt du von juni 2013 bis einschließlich mai 2014 alles vorlegen. die zeit des muschu zählt auch, dafür bekommst du eine bescheinigung von der kk, die reichst du mit ein. der monat in dem das baby geboren wird, zählt nicht.

das heißt, die 300€ im mai und juni zählen mit rein.

schau mal, hier kannst du es dir ausrechnen:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

lg

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ach nee, der mai 2013 zählt NICHT #klatsch sorry...

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Da wird April und Mai auch mit einberechnet:( Das macht verdammt viel aus!!! :(

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Du kannst die letzten 12 Monate VOR dem Mutterschutz zählen. Gemeint ist das bereinigte Netto. D.h., keine Sonderzahlungen, kein Weihnachtsgeld, nur dein reines Netto. Das ziehst du zusammen und ziehst nochmal 920 Euro Werbungskosten ab. Dann teilst du das durch 12 und hast dein Netto zur Berechnung des Elterngeldes.

Z.B.: 14000 Euro Netto pro Jahr verdient, davon sind aber 2000 Euro Sonderzahlungen = 12000-920=11080 Euro
11080:12= 923.33 Euro, die zur Berechnung rangezogen werden pro Monat.

Das entspräche etwa 653 Euro pro Monat Elterngeld

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Hallo Lakritzschnecke,
wieso denn vor dem Mutterschutz? Ich kenne es so, dass die 12 Monate vor dem Geburtsmonat berücksichtigt werden. War zumindest 2011 bei mir so.
Z.B. Geburt am 02.02.2014, Beginn MuSch am 22.12.2013. Berücksichtigt werden die Monate Februar 2013 bis Januar 2014.

Ich frage nochmal nach, weil ich es nun doch schon häufiger gehört habe, dass die Zeit vor MuSchu herangezogen wird, ich auf den offiziellen Seiten aber nur o.g. Version finde.

Für mich wäre es wegen der Steuerklasse wichtig.
Vielleicht hast du noch eine andere Quelle?

Liebe Grüße

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Das ist richtig! Habe gerade den Elterngeldantrag vor mir liegen und in dem Erklärungsblatt was dabei war steht eindeutig drinne 12 Monate vor Geburt des Kindes und es zählt nicht das Nettoeinkommen sondern das Bruttoeinkommen ! Also wenn ET im Februar , dann zählt Februar des letzten Jahre bis Januar diesen Jahres!

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Es zählt bei dir April 2013 bis März 2014.
DA wird dann einfach alles Einkommen addiert (nimm einfachheitshalber den Nettobetrag, eigentlich ist es der Bruttobetrag abzüglich Pauschale für Steuern, Sozialversicherung usw.), 1000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen und das dann durch 12 geteilt.

Und ja, die Aushilfszeit zählt natürlich auch mit und senkt eben das Durchschnittseinkommen.