Lohnfortzahlung wärend dem Mutterschutz?

hallo mädels,

ich hab heute (zum ersten mal) gehört das man wärend den 6 wochen vor der geburt ein lohnfortzahlung vom arbeitgeber als zuschuss zum mutterschaftsgeld bekommt. so das man am ende auf sein übliches netto kommt....
ich bekomme das 3. kind und hab das noch nie gehört.... schön das einen die arbeitgeber darauf hinweisen.... #aerger
ich werde mich jetzt natürlich mit meiner unternehmensleitung in verbindung setzen.

meine frage ist wie lange vor dem mutterschutz man das machen sollte....
und die 2. frage ist ob man das auch rückwirkend (einklagen) bekommen kann wenn man das beim letzten kind und letztem arbeitgeber nicht bekommen hat? oder ist es verloren wenn man das nicht selber weis und rechtzeitig beantragt?

es ist doch immer wieder erstaunlich was es alles gibt und kaum jemand weis das.... ich höre das alles jetzt zum ersten mal....erstaunlich....

lg ivi

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Hello,

hä? Wusste nicht dass sich der AG da aus der Affäre ziehen kann, dachte das wird alles über die Krankenkasse eingetütet, also bei denen beantragt man das MuSCh-Geld und die kümmern sich dann drum dass der AG seinen Beitrag leistet....dachte ich....hab das aber alles noch vor mir. Insgesamt müsste man dann ca. auf das normale Nettoeinkommen kommen.

Oder bist Du selbstständig / Freiberuflerin / in der PKV, dann gibts ja glaube weniger wenn ich das richtig verstanden habe...eben nur ein paar € pro Tag von der PKV...

LG

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anscheinend kann der das machen wenn man es nicht persönlich und schrieftlich beantragt. ich habs jedenfalls damals nicht bekommen. hab eben alle unterlagen von damals durchgewälzt. die KK tut nur ihre pflicht. der der AG macht ist denne wohl egal....

lg ivi

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Ich musste mit dem Arbeitgeber direkt gar nichts klären oder beantragen. Das regelt die Krankenkasse, sobald man den Antrag bei der Krankenkasse stellt (frühestens ab 33+0).

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Moin,

hm zu zweitens kann ich dir leider nichts Sagen

zu erstens

bei mir ging das immer automatisch wenn ich die Bestätigung für die KK abgeschickt habe, haben die sich dann mit dem AG in verbindung gesetzt und ich hab dann die Zuzahlung zum normanlen Lohndatum bekommen.

ich würde auf jeden fall Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen, weil dir im Muschu keine Finanziellen Nachteile entstehen dürfen.
Du bekommst den durchschnitt der letzten 3 Nettoverdienste 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET

LG und viel erfolg

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Arbeitest du? Bist du in Elternzeit? Warst du beim letzten Kind in Elternzeit oder hast du vor dem Mutterschutz normal gearbeitet?

Kann mir nicht vorstellen, dass man es rückwirkend einklagen kann!

lg, verena

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beim ersten kind hab ich vollzeit bis zur 16. woche gearbeitet und wr den rest der zeit krank geschrieben. hab nix vom arbeitgeber gekommen weil ich es ja auch ned wusste.

das 2. kind kam wärend der elternzeit mit der großen. also wars da auch nur 13 € am tag von der KK wärend dem mutterschutz. da hatte ich mit dem arbeitgeber garnix zu tun in der zwischenzeit...

jetzt hab ich nen neuen arbeitgeber. die großen sind schon 6 und 7 und jetzt gehts von vorne los mit allen anträgen.... ich bin in der 24. ssw und arbeite eigentlichlich 30 stunden in der woche. steuerklasse 5 und ca 750 € netto (#aerger)
momentan bin ich mal wieder krank geschrieben aber offiziell arbeite ich noch immer normal.....

lg ivi

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Also ich meine, dass dein AG da richtig gehandelt hat und dir auch nichts zu steht! Wobei ich mir beim Sachverhalt zum ersten Kind unsicher bin...

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http://www.babycenter.de/a8608/der-mutterschutz-in-deutschland

"Wie viel Mutterschutzgeld bekomme ich?
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber gibt Ihnen den Restbetrag dazu. Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub. Bei Privatversicherten könnte es etwas weniger Geld sein. Denn sie bekommen keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber rechnet aber, als würde man den üblichen Kassensatz beziehen. Selbstständige sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob Ihnen Mutterschutzgeld zusteht. 325-Euro-Jobberinnen wenden sich ans Bundesversicherungsamt."

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/mutterschutz-mutterschaftsgeld.html

kommt drauf an, in welchem beschäftigungsverhältnis du gestanden hast- ich z.b. arbeite auf 450€ basis und bin familienversichert- da gibts lediglich um die 300€ von der bundesknappschaft- aber nichts von der kk oder zuschüsse vom AG. ob man das rückwirkend einklagen kann? keine ahnung- da würde ich die kk fragen, die kennen sich damit aus.

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Ganz ehrlich? Um solche Infos hat man sich selbst zu kümmern?!?!?

Im Mutterschutz (auch 8 Wochen nach der Geburt) bekommt man 13€ pro Tag von der KK und den Rest zum Gehalt aufgestockt vom AG und das klären (lt. meiner Kasse) KK und AG unter sich. Sprich die Kasse informiert den AG, dass sie mir was zahlt und entsprechend kürzt mein AG mein Gehalt...
Das ist soooo alt! Klar vertraut man auch dem AG, die Frage ist aber: wusste er das? Ich arbeite in einem
Konzern, da hab ich es sicher einfacher, bei einem 3 Mann Betrieb weiß ich nicht, ob man davon ausgehen kann, dass die alles wissen...
Ob du das einklagen kannst weiß ich nicht! Vor dem Klagen sucht man das Gespräch!

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HEllo,

d.h. das sind wirklich 2 Teilbeträge, was man montalich überwiesen bekommt, einmal vond er KV und einmal vom AG, nicht beides zusammen in einem Betrag?
Danke und LG

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Ja genau!
Die KK zahlt das auch in 2 Beträgen (einmal für die 6 Wochen und einmal für die 8 Wochen) der AG i.d.R. normal monatlich weiter, aber reduziert...
Vorausgesetzt man hat Anspruch. Beim näheren Nachfragen hat sich bei der TE ja heraus gestellt, dass sie keinen hatte, weil sie gar nicht arbeiten war...

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Da kann sich kein AG rausschleichen.

Man bekommt ja 7 wochen vor ET die Bescheinigung vom FA für den Mutterschutz. Die füllt man aus und gibt sie bei der KK ab. DIE setzten sich dann mit dem AG in Verbindung. Von der KK erhält man 13€/Tag und den Rest zum monatlichen Netto vom AG....

Kannst mir nicht erzählen, dass du davon nix weißt! Mein erstes Kind kam vor 8 Jahren zur Welt und da war das auch schon so.

LG Martina

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Ich kann gar nicht glauben, dass Du das bisher noch nicht gehört hast. Hast Du Dich denn in den ersten beiden Schwangerschaften überhaupt nicht auseinandergesetzt mit dem Thema?

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Dein AG das nicht bezahlt hat, denn er bekommt es komplett wieder erstattet, hätte also keinen Vorteil daraus gezogen.

Es gilt die normale 3-Jahres-Verjährung, d.h. ab dem Ende des Jahres, in dem Du das MuSchu-Geld hättest bekommen müssen, hast Du drei Jahre Zeit, es einzuklagen.

VG corny