Was passiert mit Resturlaub und Überstunden im Beschäftigungsverbot??

Hallo ihr lieben,
ich bin Krankenschwester in einem ambulanten Pflegedienst. Bin im Beschäftigungsverbot.
Jetzt habe ich von diesem Jahr noch 26 Tage Resturlaub, da kommen ja für das kommende Jahr noch ein paar Tage dabei.
Außerdem habe ich auch noch 30 Überstunden.

Kann ich drauf bestehen das mir diese ausbezahlt werden?
Da ich mich mittlerweile sehr über meinen Arbeitgeber ärgere werde ich dort auch nicht mehr zurück gehen. Hatten z.B. gestern Weihnachtsfeier, dort war ich eingeladen, das Weihnachtsgeld gibt es immer bar im Umschlag. Ich hab dann mal gar keinen bekommen, obwohl ich noch bis Mitte Juli dort gearbeitet habe. Fühle mich sehr verarscht...

Könnt ihr mir Tips geben?
Dankeschön

LG

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Nach dem BEEG §17 bleiben Urlaub und Überstunden bis nach der Elternzeit erhalten. Du kannst es dann in dem Jahr in dem Du zurückkommst oder sogar bis Ende des nächsten Jahres nehmen. Habe mich auch vom Anwalt deshalb beraten lassen. Falls du nicht mehr zurück gehst, lässt du es dir danach ausbezahlen.

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Wie schon geschrieben hast bleiben dir die Urlaubs- und Überstundentage erhalten und du darfst sie dir nehmen wenn du aus der Elternzeit kommst. Ist bei mir auch so, ich war auch im BV. Mein AG will am liebsten, dass ich meinen Resturlaub an die Elternzeit dran hänge, damit ich nicht mit soo ewig viel Urlaub wieder in die Arbeit starte. Mal schauen wie ich es machen werde.

Du sammelst ja während des BV weiter Urlaubstage, weiß nicht ob du das mitgerechnet hattest? Also auch während du jetzt nicht arbeitest stehen dir die normalen Urlaubstage zu.

Anspruch auf Weihnachtsgeld hat man nicht wenn man im BV ist. Ich hab es kulanterweiße bekommen letztes Jahr aber kenne einige die es nicht bekommen hatten im BV.

Wenn du nicht mehr zum alten AG zurück möchtest nach deiner Elternzeit gibt es sicherlich eine Möglichkeit, dass er dir den Urlaub ausbezahlen muss. Aber solange du nicht gekündigt hast und das nicht fest ist muss er dir das soweit ich weiß nicht gewähren.

LG

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Vielen Dank für die Infos. Werde trotzdem mal versuchen mir wenigstens die überstunden ausbezahlen zu lassen...vielleicht habe ich ja Glück..

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Ist das Weihnachtsgeld bei dir im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt?
Dann würde es dir auch im BV zu stehen.