Schwanger und arbeitssuchend?

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten meine Ausbildung beendet und bin nun bei der Agentur... als arbeitssuchend gemeldet. Da ich in der Ausbildung Beamtin auf Probezeit war habe ich keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen, muss mich aber bewerben. (Finanziell kann ich mir eine Auszeit gönnen.)

Nun bin ich (nach jahrelangen Versuchen) schwanger geworden und die Familie steht bei mir an der ersten Stelle. Heute bekam ich einen Brief von der Agentur mit einer Vollzeitstelle ab Februar. Da werde ich im 7. Monat sein #kratz Da lohnt es sich doch nicht mich für die Stelle zu bewerben. Mich würde bereits jetzt keiner einstellen.

Das Arbeitsamt weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, weil ich die ersten Monate erst abwarten wollte.

Kurz zur angebotenen Stelle: ich müsste mich einarbeiten, weil ich von dem Bereich keine Ahnung habe; außerdem kämen Überstunden dazu, die als solche nicht gelten und nicht bezahlt werden; Stress und min. 30 Min. Hinfahrt.

Kennt jemand die Rechtslage? Muss ich mich in der Schwangerschaft bewerben? Und wie sieht es nach der Geburt des Kindes aus? (Ich würde gerne 1 Jahr mit Kind zu Hause bleiben.)

Gesundheitlich geht es mir derzeit gut. Allerdings habe ich hin und wieder Schwindelanfälle und schon immer einen niedrigen Blutdruck. Meine Sorge ist, dass es mir während der Fahrt schwindellig werden könnte oder ich stürzen könnte. (Meine Mutter wurde davon richtig geplagt.) Kann man vom Arzt einen Berufsverbot bekommen?

Hat jemand Erfahrung oder kennt sich damit aus?

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Wenn du dich bewerben musst, dann musst du dich auch schwanger bewerben. Du bist doch nicht berufsunfähig sondern schwanger und stehst dem Arbeitsmarkt bis zum MuSchu zur Verfügung. Weiß auch gar nicht wo dein Problem dabei ist.
Der AG würde dich wahrscheinlich eh nicht nehmen, wenn du ihm in einem eventuellen Vorstellungsgespräch von der SS erzählst, aber das ist doch was anderes. Du als offiziell arbeitsuchende hast deinen Soll dann erfüllt.
Und ein Beschäftigungsverbot bekommst du, wenn du wirklich was hast. So sollte es zumindest sein...

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Hallo!
Also wenn du beim Arbeitsamt gemeldet bist, musst du dich auf alle Stellen die die dir zuschicken bewerben.
Aber mal unter uns - keiner wird dich einstellen. Und das weiß das Arbeitsamt eig auch. Hast du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der steht wieviel Bewerbungen du schreiben sollst? Wenn ja informier die umgehend über die Schwangerschaft, dann schicken die dir nix mehr zu.

Warum bekommst du keine finanzielle Hilfe, wenn ich fragen darf?
LG

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Nein, in den Unterlagen, die ich unterschreiben MUSSTE (damit ich mich als arbeitssuchend melden konnte) stand nichts von einer Anzahl der Bewerbungen.

Ich habe das Referendariat gemacht (Lehrerin) und war somit für die Zeit der Ausbildung Beamtin auf Probe. Habe nichts in die Kasse einbezahlt und bekomme daher nichts... Das Arbeitsamt kann mich eigentlich auch gar nicht vermitteln, aber melden musste ich mich da trotzdem. Ausserdem arbeitet mein Mann und es reicht zum Leben.

Ich kann mir nicht vorstellen, meinen Beruf aufzugeben und nur noch Hausfrau zu sein. BItte nicht falsch verstehen. Aber ich habe in den letzten Jahren nur funktioniert und für Privatleben blieb keine Zeit. Also ich weiß, was eine Vorzeitstelle bedeutet.

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Naja, dann bewirbst du dich dort und sagst aber gleich 50% reichen dir ;)
Evtl. reicht ihnen das ja auch.

Bei uns sind sie momentan froh über jede Stunde, die sie bekommen! Und das auch für begrenzte Zeit.

Hast du vor dem Ref gearbeitet? Dann hast du nämlich evtl. trotzdem Anspruch auf ALGI, so ist es zumindest bei mir, wenn ich im Februar mit dem Ref fertig bin.

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1. Natürlich gibt es AG die dich einstellen würden, wenn du arbeiten wollen würdest. Mit deiner Einstellung jetzt aber wird das wohl eher nichts.

2. Kommen keine Überstunden dazu, die darfst du nämlich schwanger nicht machen!

3. Nein, ein Berufsverbot wirst du wohl nicht bekommen, wenn ein Beschäftigungsverbot, aber das auch nur bei Vorhandensein einer Beschäftigung und Gefahr für Mutter und Kind.

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1. Welche Einstellung habe ich denn deiner Meinung nach? Wenn ich einen Bürojob hätte wäre das etwas anderes!

2. Konferenzen, Elternsprechstunden, Korrekturen, Vor- und Nachbereitung von Stunden werden offiziell nicht als Überstunden gezählt und auch nicht bezahlt!!!! Materialanschaffung auf eigene Kosten inklusive!

3. Ich meinte eigentlich ein Beschäftigungsverbot. Zum Glück entscheidet ein Arzt darüber, ob ich es bekomme oder nicht.

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Jetzt sage mir bitte nur, dass du auch Lehrerin bist, dann kann ich dir sagen, dass schwanger einstellen gar kein Problem ist, dass aber der Amtsarzt in der Regel nachher über ein BV entscheidet.

Konferenzen, Elternsprechstunden usw. sind ja auch in den 40 Zeitstunden z.T. mit drin und vor allem nicht so viele möglich, weil du ja um 20 Uhr die Schule verlassen musst. Damit fallen Elternabende usw. ja fast komplett weg ;)

Und vielleicht machst du dann einfach etwas weniger, es zwingt dich ja auch niemand zu einer vollen Stelle! Guck doch erst einmal, was die überhaupt von dir wollen usw.

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Erfahrungen nicht, aber ich würde nicht die ersten Monate abwarten, sondern das Arbeitsamt darüber in Kenntnis setzen und fragen, wie es jetzt weiter geht.

Ich finde das auch keine doofe Einstellung zu sagen, dass wenn man erst im 7. Monat anfangen kann und sich dann noch einarbeiten muss und eigentlich eineinhalb Monate später in den Mutterschutz geht, sich der Stress nicht lohnt.
Ich denke jeder Arbeitgeber würde mir da auch recht geben, da eine Einarbeitung immer mit zusätzlichen Personalkosten zu tun hat und das nicht so gerne alle 2 Monate tut.

30 Min. Fahrtweg finde ich aber ehrlich gesagt (mal nebenbei) auf gar keinen Fall zu viel! Da fahren meine Kollgen mitunter echt länger!

Und natürlich ist man als Schwangere immer ne Wackelkanditatin, weil man wenn man krank wird gleich aus dem Verkehr gezogen wird. Beispiel fette Erkältung, wo ich mir sonst ne Ibu und Hustensaft und Schnupfenspray reingezogen hab und brav arbeiten gegangen bin, war jetzt nicht drin.

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Das ist doch eine hilfreiche Antwort! #blume

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Ich wüsste nicht, wo Lehrer wirklich eingearbeitet werden, dadurch entstehen da auch keine zusätzlichen Kosten und in einigen Bundesländern sind sie froh um jede Stunde, die sie besetzt bekommen. Ich habe auch im Oktober angefangen und bin Mitte Dezember (bzw. habe dann bis Weihnachten weiter gearbeitet) in den Mutterschutz gegangen.

Das war gar kein Problem, die Schule hat sich trotzdem gefreut und auch den Vertrag unter der Voraussetzung gemacht!

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Huhu

3 Jahre kannst du in Elternzeit gehen vom Amt aus

In der Zeit geht dir keiner auf den sack zwecks Bewerbungen

Wenn du Lust hast wieder zu arbeiten kannst du das natürlich jederZeit

LG

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Danke für die vielen Antworten. Tut mir leid, wenn sich jemand von mir angegriffen gefühlt hat.

Das Beste wird sein, dass ich mich mit meinem Arzt berate und mit der Agentur für Arbeit spreche.

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Wo bist denn Dein Problem, eine Bewerbung zu schreiben? Versteh ich ehrlich nicht. Das kostet Dich vielleicht 30-60 min Zeit und wenn Du partout nicht diese Stelle antreten möchtest, dann schreib halt ins Anschreiben rein: "Bis zu meinem Mutterschutz, der am xxx beginnt, stehe ich Ihnen voll zur Verfügung. Nach Ende meiner geplanten Elternzeit ab xxx ebenso."
Damit wird Dich wohl (wie von Dir beabsichtigt?) niemand einstellen.
Dass Du den Job als Lehrerin als so stressig und belastend als Schwangere empfindest, finde ich übrigens albern! Was sollen denn Altenpflegerinnen, Krankenschwestern, Produktionsmitarbeiterinnen, usw. sagen, die täglich schwer heben und körperlich hart arbeiten müssen???