Rechtslage: BV und Urlaub verfällt nach Elternzeit? (Lt.AG)

Hallo ihr lieben Kugelbäuche,

ich bin in der 15.ssw (14+1) und seit 15.10.13 im BV. Das BV geht bis zum Mutterschutz.

Habe für 2013 noch 9 Tage Resturlaub und für 2014 Urlaubsanspruch auf 18 Tage.

Nun habe ich vorhin in der Personalabteilung gefragt,wie das ist,wenn ich 2 oder 2 1/2 Jahre Elternzeit nehme...
Da wurde mir gesagt,am 31.03.15 verfällt der Urlaub von 2013 und am 31.03.16 verfallt der Urlaub von 2014....

Habe dann gefragt,ob sie mir den Urlaub auszahlen könnten und da hieß es dann,dass das leider nicht geht. Sowas machen sie nur bei Kündigung des beschäftigungsverhältnisses.

Komme mir nun irgendwie verarscht vor. Ich meine wir reden hier immerhin über 27 Tage Urlaub...das ist fast ein ganzer Jahresurlaub (30 tage). Ich werde mir wohl in der Elternzeit eh was neues suchen für danach,aber mir geht's ums Prinzip. Ob Auszahlung oder hintendranhängen (zb kündigen und dann resturlaub nehmen),ist mir da egal,auch wenn auszahlen sich bestimmt nicht wirklich lohnt. Aber ganz verfallen finde ich schon der Hammer :-(

Habt ihr Erfahrungen bei sowas?

Lg

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Hallo,

ist der Urlaubsanspruch für 2014 schon inkl. der Zeit des Muttershcutzes?

Und: Nein, der Urlaub verfällt nicht. Wenn du z. B. bis 2016 in Elternzeit bist, dann hast du Zeit bis 31.12.2017 um deinen Urlaub zu nehmen!

Glaub das steht im Mutterschutzgesetz oder im Bundeselterngeld- und zeitgesetz.

lg, verena

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Ja,ist schon inkl der zeit des muschu in 2014.
Ok,das hört sich doch schon anders an. Da les ich mal im muschug. Danke :-)
Lg

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Danke! Genauso ist es. Habe eben nochmal einen Anruf von der Personalabteilung bekommen. Die Dame war falsch informiert vorhin und hat es genauso gesagt,wie du geschrieben hast. Steht wohl in paragraph 17 des bundestelternzeitgesetz meinte sie.

Lg

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Mhmmm...mir wurde gesagt dass ich für 2014 garkeinen Urlaubsanspruch habe weil ich ja auch nicht arbeite. Muschu beginnt ab Mitte März. Bis dahin hab ich BV....also ich bekomme nur meine Resttage von 2013

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Das ist auf jedenfall eine falsche Info,die du da bekommen hast. BV zählt wie Arbeitszeit und du hast natürlich auch einen Urlaubsanspruch. Sogar bis Ende der Mutterschutzfrist (sprich bis 8 Wochen nach geburt!). Das steht ihm muschug!
Erkundige dich nochmal,sonst gehen dir Urlaubstage verloren,wenn du dich da drauf einlässt.

Und habe eben einen Anruf bekommen von der Personalabteilung. Es ist genauso wie oben schon beschrieben wurde. Nach der Elternzeit darf man in dem gleichen oder dem darauffolgenden Arbeitsjahr den Urlaub nehmen. Die Dame hat sich nochmal auf höherer Ebene informiert und hat die Info bekommen. In meinem fall kann ich also noch bis 31.12.17 den Urlaub von 2013 und 2014 nehmen. Steht wohl in paragraph 17 des bundestelternzeitgesetz oder so.

Lg

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http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147140.htm

Das ist der Link für das Gesetz.

Wie ist denn das nun? Ganz steige ich nicht durch. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Jahr 2014. Davon nehme ich natürlich vorm Muschu nichts weil ich ein BV habe. Muschu beginnt am 14.03.14...

Da steht doch aber bei §17 Abs. 1 dass dann die Urlaubstage für jeden monat in Elternzeit gekürzt werden. Achso..Elternzeit nehme ich 1 Jahr. Oder greift bei mir Absatz 2 weil ich ja meine Urlaubstage nicht anrühre?

Kann mich bitte jemand aufklären? Steige nicht durch..#schwitz

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Ich hatte das gerade beruflich... Es gibt Urteil (BGA oder so) das besagt, dass der Urlaub 15 Monate nach Anspruchsmonat verfällt.

Ich wäre mir also nicht sooooooo sicher, ob die nicht recht haben.

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Ähm... BGH mein ich...

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Ich habe eben einen Anruf bekommen von der Personalabteilung. Es ist genauso wie oben schon beschrieben wurde. Nach der Elternzeit darf man in dem gleichen oder dem darauffolgenden Arbeitsjahr den Urlaub nehmen. Die Dame hat sich nochmal auf höherer Ebene informiert und hat die Info bekommen. In meinem fall kann ich also noch bis 31.12.17 den Urlaub von 2013 und 2014 nehmen. Steht wohl in paragraph 17 des bundestelternzeitgesetz oder so.

Lg

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Hallo,
Also ich hatte das auch. So würde es bei mir gemacht. Hatte insgesamt 3 Jahre Elternheit. Bv ab der 10.woche.
Also Urlaub,der älter als 3 Jahre ist wir auf den ges.mindesurlaub von 20 Tagen reduziert.genommene Tage werden abgezogen und der dann noch bestehende Rest wird dann angerechnet, wenn du wieder anfängst. Alles andere verfällt nicht!!! Dein Anspruch für 2014 wird dann später aufgerechnet. Bei Mutterschutz und Elternteil gibt's Sonderregelung!

In deinem fall,wenn du schon nach 2 Jahren anfängst, dürfte nichts verfallen.
Sonst schick mir ne pn. Würde sonst noch den Paragraph raussuchen.
Lg

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Also wenn ich drei Jahre Elternzeit nehmen würde,würden aus meinen 27 Tage die ich aus 2013 und 2014 dann habe,nur noch 20 werden?
Lg

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Nein, der darf nicht gekürzt werden, es bleiben 27!

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Hallo,
ich hatte 2012 auch ein BV, ziemlich von Anfang an ... hab mir am Jahresende meinen kompletten Urlaub auszahlen lassen, das war überhaupt kein Problem, wollte ja 3 Jahre in Elternzeit gehen... naja, die wird jetzt nochmal verlängert, da sich erneut und überraschend Nachwuchs angekündigt hat #verliebt

LG und alles Gute #klee

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Hey,also auszahlen geht nicht...das hat die Dame von der Personalabteilung auch nachgefragt. Aber Hauptsache,der Urlaub verfällt nicht und ich kann ihn nach der Elternzeit nehmen. Sollte ich kündigen,muss ich dann nimmer hin oder sie zahlen mir ihn dann aus....

Lg

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Dein AG sollte dringend §17 BEEG und MuSchG lesen!

BEEG: (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

MuSchG:
Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Sprich, wenn du bis 2016 in Elternzeit bist verfällt dein kompletter Resturlaub am 31.12.2017!
Übrigens, wenn du mit Ablauf der Elternzeit kündigst muss der Resturlaub ausgezahlt werden!

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Ja,das haben sie dann auch festgestellt ^^ die Dame mit der ich gesprochen habe,war falsch informiert.
Lg