Fragen zur Mutterschafts- und Elterngeldberechnung im BV

Hallo #winke

Habe seit dem 15.10.2013 ein BV. Das wurde heute bis zum muschu (12.04.14) verlängert (Grund Arbeitsbedingungen und Mobbing am Arbeitsplatz).

Da ich versicherungsfachfrau bin und dementsprechend im angestelltenverhältnis auf Provision arbeite,schwankt mein Gehalt.
Im muschug steht,dass die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen werden,um das Gehalt im BV zu berechnen...lese hier aber immer wieder,dass es die letzten drei Monate vor BV sind...das wäre bei mir weniger als die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Wisst ihr,was richtig ist?

Die Monate in denen ich im BV bin,werden doch ganz normal zur Berechnung des Mutterschafts-(letzte drei Monate vorm muschu) und elterngeldes herangezogen,oder? Habe nämlich eben von einer Freundin gehört,dass ihr Monat im BV nicht mit zur Berechnung des elterngeldes gezählt wurde und sie somit einen Monat vor der ss mehr einreichen musste,da es als lohnersatzleistung gesehen wird #schock
Ist das wirklich so?? Habe letztes Jahr wenigere verdient und hätte dann weniger Elterngeld...

Und noch eine letzte Frage:

Welche Monate zählen zur Berechnung des elterngeldes? (ET 25.05.14 und Beginn muschu 13.04.14).

Bin auf eure Antworten gespannt.

Lg

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Also, erst mal ist es für mich sehr verwirrend dein Geschreibsel.

Warum bekommst du im BV weniger Lohn?

Ich habe von der 5. SSW das BV und bekomme das gleiche Gehalt, mittlerweile sogar Gehaltserhöhung, wie vor meiner Schwangerschaft.

Soweit ich weiss, bekommst du 13,-€ Mutterschaftsgeld von der KK und der REst stockt der Arbeitgeber auf die 13,-€ bis zu deinem Gehalt auf.
Elterngeld wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Beginn Mutterschutz genommen zur Berechnung.

Korrigiert mich wenn ich daneben liege.

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Ich würde im BV weniger bekommen,wenn die drei Monate vor Ausstellung des BV (Sept,Aug,Juli)zur Berechnung genommen würden statt der Durchschnitt der drei Monate vor SS (Mai,Juni,Juli).

Sollten dann die Monate des BV zur Elterngeldberechnung nicht dazugezählt werden,sondern stattdessen auf die entsprechenden Monate vor Beginn des BV's zurückgegriffen werden,würde die zur Berechnung zählenden ja zu 2012 gehören und da hab ich weniger verdient...also wäre auch das Elterngeld geringer,als wenn das BV ganz normal als Gehalt zur eg-Berechnung zählen würde...

Hoffe das war einigermaßen verständlich....ist gar nicht so einfach,das aufzuschreiben.

Lg

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Also verstehen tu ich zwar immer noch nicht warum du weniger Geld im BV bekommst, aber soweit ich weiss, wird zur EG Berechnung auch die Zeiten im BV gezählt, weil das ja wie "normal" gearbeitet zählt und du nicht krankgeschrieben bist.

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Es gelten die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft für die Berechnung des Gehaltes im Beschäftigungsverbot.

Das Gehalt im Beschäftigungsverbot wird dann auch ganz normal zur Elterngeldberechnung mit herangezogen. Also bleibt es bei den 12 Monaten.

Alles Gute!

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Danke :-) das hat mir sehr weitergeholfen! :) und im muschu bekomme ich dann auch das gleiche gezahlt wie im bv? Also AG stockt dann die 13€ der KK bis zur Höhe des Gehaltes im BV auf?
Lg

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Ganz genau.

LG