Hochzeit während Elternzeit?!

Hallo,

Wir bekommen im Januar unser zweites Kind. Wir haben vor im Februar zu heiraten.

Mir kam jedoch nun der Gedanke ob sich der Steuerklassenwechsel negativ auf das Elterngeld auswirkt?! Und ob mein, dann Ehemann, während meiner Elternzeit die Steuerklasse wechseln kann.

Wir haben jetzt beide 1 und wollen dann auf 3 (er) und 5 (ich)

Mit einer steuernachzahlung muss ich dann wohl rechnen. Aber erstmal geht es darum endlich mal zu heiraten :P

LG

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Hallo,

wenn ihr erst in der Elternzeit heiratet, ändert das am Elterngeld ncihts, wenn ihr dann die Steuerklasse wechselt. Es zählt ja das Gehalt VOR der Geburt des Kindes, von daher :-)
Evtl kann es sich auf dein Mutterschutzgeld auswirken, weil das ja dein Nettogehalt ist (sofern du jetzt arbeiten gehst), und das sinkt ja mit einem WEchsel von 4 auf 5...aber da musst du dich mal bei deinem AG oder der KK informieren, wie das genau ist.

Ansonsten kann dein Mann, bzw ihr beide natürlich die Steuerklasse wechseln. Haben wir immer so gemacht...2 Monate nach der Geburt auf 3/5 und als ich wieder angefangen habe zu arbeiten wieder 4/4

LG

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Genauso haben wir das auch vor. Nach der Hochzeit auf 3 und 5. nach der Elternzeit dann auf 4 und 4. unser Bruttogehalt unterscheidet sich nur um 140€ Die er mehr hat (er Konditor in vollzeit, ich it systemkauffrau in Teilzeit)

Eine Dame weiter unten schreibt dass sich das sehr wohl auf das Elterngeld auswirkt. Habe dazu im Internet jedoch nix gefunden.

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Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss ist Brutto=Netto, daher ändert ein Steuerklassenwechsel nichts daran!

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Man kann einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln was am besten für euch ist kann am besten ein Steuerberater beurteilen!

LG

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Dein Elterngeld ändert sich den es rechenet sich aus ca 76% vom netto Lohn wenn dein mann jetzt die Steuerklasse wechselt sinkt dein Anspruch!
Frag auf Elterngeldkasse nach! Uns hat das VIEL klarheit gebacht!

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Mein Nettolohn ändert sich doch gar nicht?!?! Ich beziehe dann ja elterngeld. Also hab ich auch keinen Nettolohn mehr.

Verstehe deine Antwort nicht so ganz.

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Sie will doch erst NACH der Geburt des Kindes heiraten, udn da für das Elterngeld das Gehalt VOR der geburt ausschlaggebend ist, ändert sich beim Elterngeld absolut garnichts.

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