Schwanger und Filialen schließung / Kündigungsschutz?

Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfe...
Ganz kurz zu mir, ich hatte dieses Jahr schon 2 MA und bin nun tatsächlich zum 3. mal in diesem Jahr schwanger#huepf. Es ist noch ganz früh (6ssw).
So, jetzt habe ich (und meine Arbeitskolleginnen auch) gestern einen Brief erhalten in dem wir uns bitte am 21.11.2013 in der Filiale einfinden sollen. Uns ist allen klar was kommt, das gleiche

Spielchen ist letztes Jahr, zur gleichen Zeit mit der Filiale in Köln passiert...Wir werden schließen!
Jetzt meine Frage: Welche Rechte habe ich da? Gilt trotzdem das Kündigungsverbot#kratz?
Wir haben, wenn wir schließen, keine eigenständige Filiale mehr. Nur noch shop in shop wie z.B. Karstadt, Kaufhof...unser Firmen HAuptsitz ist in Herford, ich wohne in Mülheim an der Ruhr.
Ich will nichts haben was mir nicht zusteht, aber auch nicht über die Leisten gezogen werden. Und in hinsicht auf das Elterngeld mache ich mir natürlich auch Sorgen.
Hat jemand damit erfahrung?
Ich sag schon mal DANKE #winke

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Huhu,

genaueres weiß ich nicht. Aber solange der Arbeitgeber nichts von der SS weiß gilt auch das Muschu Gesetz nicht. Du solltest also, falls du da irgendwelche Ansprüche geltend machen willst, deinen AG über die SS informieren und das am Besten mit dem Mupa oder ner Bescheinigung vom Doc.

LG

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Es reicht, wenn sie ihn nach einer evtl. Kündigung über die SS informiert, Frist glaube ich zwei Wochen.

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Alle Angaben ohne Gewähr... Aber ich glaube in dem Fall kannst du tatsächlich gekündigt werden... Google mal "Wann kann man eine schwangere kündigen". Da kommst du auf Seiten vom MuSchu Gesetz und da steht das ausführlich erklärt.

Alles gute :)

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Hallo Didi,

grundsätzlich gilt, dass eine Schwangere besonderen Kündigungsschutz hat. Hier ist es auch egal, ob Du Deinem AG bereits von der SS erzählt hast, das solltest Du dann direkt tun, sobald die Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn Eure Filiale tatsächlich geschlossen wird und somit jeder von Euch entlassen wird, würde ich mir fachanwaltlichen Rat einholen. Ansonsten gehen im Grunde erstmal alle anderen vor Dir, sollte es anders enden, könntest Du klagen.

Wenn Dein FA Dir Beschäftigungsverbot aussprechen würde, das nur mal so nebenbei, würdest Du bleiben und Dein Geld weiter bekommen (der AG bekommt das größtenteils von der KK zurück) und einer weniger würde entlassen werden.
Das ist ja erstmal uninteressant, weil es Dir ja gut geht. Aber sollte von Dir verlangt werden, z.B. ab sofort in einer anderen Stadt oder unter größerer Belastung zu arbeiten, könntest Du Dich mal informieren, ob das für Dich nicht zu viel verlangt ist und somit eine weitere Beschäftigung unter den neuen Umständen nicht möglich ist... Mach Dich da doch mal schlau, ganz genau bin ich leider auch nicht informiert.

Dir alles Gute! #klee

Liebe Grüße,
Billi

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also bin ich echt kein Experte, aber ich glaube mich daran zu erinnern, dass man in der Schwangerschaft trotzdem gekündigt werden kann unter besonderen Umständen. Und zwar wenn der Kündigungsgrund zum Beispiel auch eine fristlose Entlassung zulassen würde. Hier gab es im Forum zum Beispiel mal eine Schwangere, die sich fürchterlich darüber aufgeregt hat, dass die entlassen wurde trotz Muschu weil sie geklaut hatte. Das ist natürlich zulässig und aus meiner Sicht völlig verständlich.

Sollte deine Filiale geschlossen werden und dein Chef kann dir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten, denke ich (ist aber nur eine Meinung, keine Tatsache!) dass du trotzdem gekündigt werden kannst. Ein Anwalt wird das wohl besser wissen und den würde ich an deiner Stelle zur Sicherheit fragen, aber ich denke, eine Kündigung wäre trotzdem wirksam. Was soll er auch sonst machen? Er kann dir ja keine Arbeit geben wen nun mal keine da ist. Und das ist ja nicht böswillig von ihm.

Also frag mal einen Anwalt.

Gruß

Karin

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In der Schwangerschaft kannst du unter bestimmten Bedingungen trotzdem gekündigt werden. Eine Filialschließung sollte aber kein Grund sein, denn es gibt ja noch den Hauptsitz und Filialen. Nur eine Versetzung kann das dann natürlich für dich bedeuten.

Du bist in der Kette, die gekündigt werden kann so ziemlich die letzte und das eben beim AG und unabhängig davon, wer in welcher Filiale arbeitet.