HILFE!!! ELTERNZEIT,NEUE STELLE UND WIEDER SCHWANGER-WAS MACHEN??

Hallo,
Ich bräuchte SEHR Eurere Hilfe.

Mein Sohn ist vor 1 Monat, am 27.09.2013 1Jahr geworden und ich bin noch 1 Jahr in Elternzeit (2 Jahre insgesamt) -bis 27.09.2014. Und jetzt habe ich erfahren dass ich erneut Schwanger bin. Ich bin total im Schock, bin gerade in 16 Woche schon und ich habe gar nichts gemerkt. Nach der 1.Schwangerschaft habe ich lange gestillt und 2x 3-Monats-Spritze bekommen. Klar,ich habe keine Periode gehabt aber beim Stillen ist das nicht so ungewöhnlich und ich habe gar nicht gedacht dass ich nach der Spritze seit über 3 Monaten wieder Schwanger sein kann:/

Weil ich jetzt im 2.EZ-Jahr kein Elterngeld mehr bekomme, habe ich am 7.10.2013 eine 25 Std.wöchentlich-Stelle bei anderem Arbeitgeber eingetreten. Ich habe damals noch nichts gewusst,aber ich war schon Schwanger als ich den Arbeitsvertrag unterschriebenen habe, neue Entbindungstermin ist am 07.04.2014. Bitte raten Sie mir was ich in diese Situation jetzt machen soll. Ich wollte wenn es möglich wird Mutterschaftsgeld und Elterngeld beantragen können, ich weiß nur nicht ob es jetzt überhaupt möglich wird und wenn ja, beim welchen AG.Soll ich die jetzige Elternzeit kündigen und nur beim neuen AG bleiben?? Beim neuen AG verdiene ich 3 mal mehr (früher war es nur 450€, jetzt beim neuen 1200€). Ich habe keine Ahnung was ich machen soll? Beim welchen Arbeitgeber Mutterschaftsgeld und Elternzeit beantragen? Bitte um Hilfe
Liebe Grüsse!!!

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Hallo

vielleicht liegt es an mir, aber ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz...Du bist bei einem neuen AG seit 7. Oktober.

Dann nimmst Du doch keine Elternzeit? Bzw Elterngeld bekommst Du dann doch sowieso wenn nur das Minimum, da Dir ja Dein Verdienst abgezogen wird?

Und wieso bei welchem AG? Was hat der alte AG damit zu tun? Oder bist Du bei beiden gleichzeitig??

Ich würde sagen, sowas kann eben passieren und Dein neuer AG wird vermutlich nicht superhappy sein, aber das ist definitiv nicht Dein Problem.

Ich hoffe, Du kannst Dich trotz des Schocks über die SS freuen, herzlichen Glückwunsch jedenfalls!

Mutterschaftsgeld und Elternzeit würde ich in jedem Fall bei Deinem "Haupt"-AG beantragen, wer auch immer das ist.

LG

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Ist das dein Ernst, dass du bei deinem alten Arbeitgeber in Elternzeit gegangen bist, du hast deine bestehende Stelle nicht gekündigt und dann gleichzeitig eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angetreten? Ich weiß nicht einmal, ob so etwas überhaupt zulässig ist... #kratz

Elterngeld kannst du ja auch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ich meine du musst 12 Monate durchgehend gearbeitet haben, ansonsten bekommst du den Mindestsatz von 300,- €.

Erkundige dich doch bei einer Beratungsstelle (z.B. Caritas), ob sie dich unterstützen und dir eine Beratung anbieten können.

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Natürlich kann man auch während der Elternzeit arbeiten. Ich habe im 2. EZ-Jahr mit 15 Stunden bei meinem derzeitigen AG gearbeitet. Mit Zustimmung des AGs kann man aber auch woanders arbeiten. Das ist absolut kein Problem.

Und klar, Elterngeld steht ihr auch zu. Erstens arbeitet sie ja jetzt und zweitens wird das eine Jahr Elterngeld einfach nicht mitgerechnet.
Da ich während den ss sogar noch im BV war, wird mein Gehalt von 2010 sogar noch angerechnet.

lg mondlicht

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Hallo,

also so ganz stimmt das jetzt nicht. Elterngeld steht jedem zu egal ob du 12 Monate durchgehend gearbeitet hast oder nicht. Die 12 Monate zählen jediglich nur dafür was für einen Anspruch du hast. Es wird berechnet die letzten 12 Monate vom Gt des kindes zurück und von dem Lohn (wenn man natürlich gearbeitet hat) die 65% es kann aber auch sogar mehr sein. Genauere Info kann man sich im Netz nachlesen oder nachfragen bei der Elterngeldstelle :)..

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Hallo!

Also so wie ich das sehe läuft dein derzeitiger Vertrag beim neuen AG ganz normal weiter. Du sagst, dass du ss bin und hast Kündigungsschutz. Ich gehe mal davon aus, dass dein Vertrag befristet ist. Liegt dein MuSchu innerhalb des Vertrages, kannst du ganz normal 13 Euro von der KK plus den AG-Anteil bekommen. Danach gehst du in Elternzeit, bis dein Vertrag endet. Letztendlich müsstest du beim alten AG auch wieder Elternzeit einreichen (wenn du dir die Möglichkeit einer Rückkehr offenhalten möchtest).
Elterngeld steht dir dann das der letzten Monate (also dein Einkommen seit den Großer 1 Jahr alt geworden ist) plus die Monate VOR der Geburt deines Kindes im Durchschnitt zu. Da du vermutlich so unter die 1000 Euro kommen wirst, wird es prozentual mehr Elterngeld sein, als die 65%

Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an, die beraten einen super.

wünsche dir alles Gute,
mondlicht

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Ja,ich bin in Elternzeit für den "großen" und habe (als ich noch nicht wusste dass ich erneut Schwanger bin) eine neue Stelle bei einem anderen AG eingetreten- das ist in Elternzeit zulässig, wenn mann nicht mehr als 30 Std.wöchentlich arbeitet und wenn der alte Arbeitgeber nichts dagegen hat.

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Wie viel Stunden hast du beim alten AG gearbeitet? Habe ich das richtig verstanden, dass es nur ein 450-Euro-Job war?

Ist dein neuer Vertrag befristet?

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Hallo,
beim alten AG habe ich nur 8 Str.wöchentlich gearbeitet und 450€ brutto(364,5€ netto) verdient. Ich war aber gesetzlich versichert und alle abgaben hat er auch bezahlt (19% bei 3.Lohnsteuerkarte). Jetzt arbeite ich 25 Std.wöchentlich und verdiene 1200€ brutto(972€ bleibt mir netto). Jetzt verdiene ich fast 4x mehr das ist aber viel mehr Stunden und auch schwere, körperliche Arbeit.Der neue Vertrag ist unbefristet aber ich habe 6-Monaten-Probezeit drin.

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