Dienstunfähigkeit als Lehrerin und rechtliche Folgen

Hallo!
Ich bin Lehrerin in NRW und noch Beamtin auf Probe.
Ich war heute bei meinem Frauenarzt und dieser hat festgestellt, dass ich Zwillinge erwarte. Da ich bereits vorher zwei Kinder verloren habe und unter Hyperemesis gravidarum leide, wollte er mich wegen einer Risikoschwangerschaft dienstunfähig schreiben.

Ich war sehr überrascht das zu hören und habe erst mal darum gebeten, es nicht zu tun. Er hat mich dann krank geschrieben, was er aber nicht gut fand.
Kennt sich jemand von Euch mit der Dienstunfähigkeit aus? Welche rechtlichen Konsequenzen würde das für mich bedeuten?
Im Internet werde ich auch nicht schlau und meine Schulleitung möchte ich da erst mal raushalten.

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Das hat für dich keine Konsequenzen. Du fällst ja nur für die ss und Elternzeit aus. Dein Schulleiter bekommt für dich eine Vertretung und du bekommst dein Gehalt von der Krankenkasse.

Es ist für deine Schule besser wenn du ein Berufsverbot bekommst statt eine Krankmeldung. Dann bekommen die die vertretungsstunden zugesprochen.

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Gesetzlich dürfen sich keine Nachteile für dich daraus ergeben. Du musst das gleiche Gehalt bekommen und nach der Elternzeit gehts ganz regulär weiter.

LG und alles Gute

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Hallo Natma,
erst mal- Berufsunfähig hört sich echt hart an. Meinst du vielleicht Beschäftigungsverbot? Wenn das so ist dann hast du nichts zu befürchten. Bin auch im Beschäftigungsverbot und bekomme normales Gehalt und der Vertrag läuft weiter. Du kannst dich ja auch nicht ewig krank schreiben lassen, zumal es ja um deine und den Kinderns Gesundheit geht. Sprech doch noch mal ganz offen mit deinem Frauenarzt ob es das Beschäftigungsverbot ist.
Lass dich drücken und liebe Grüße

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Ich glaube auch, dass du ein Beschäftigungsverbot meinst.
Ich bin ebenfalls Lehrerin, verbeamtet auf Probe und hatte schon recht früh ein Beschäftigungsverot bekommen. Das hat für dich keine Konsequenzen. Du bekommst ganz normal dein Gehalt, Elterngeld usw. Allerdings kann es sein, dass die Probezeit sich um die paar Monate verlängert. Aber mit Hyperemesis kannst du wahrscheinlich ja eh nicht arbeiten. Und ein Risiko für das Baby würde ich wegen der paar Monate auch nicht eingegen.
Alles Liebe!

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Hallo erstmal.

Ich bin auch Beamtin in NRW.
Dein Arzt möchte dich bestimmt in ein Beschäftigungsverbot schicken. Ich selbst bin auch in einem BV.

Du bekommst als Beamtin deine Besoldung weiterhin vom Dienstherrn gezahlt und nicht von der Krankenkasse wie es bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft der Fall ist.
Dir entstehen keinerlei Nachteile hierdurch.

Du brauchst auch kein Mutterschutzgeld beantragen zu Beginn des Mutterschutz.

Läuft alles wie gewohnt weiter.
Solltest du in Elternzeit gehen musst du beachten, dass dein Beihilfeanspruch von 50 auf 70 % steigt und du entsprechend deine Krankenversicherung änderst.

Falls du noch Fragen hast, kannst du mir gerne eine Nachricht schreiben.

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......ich kann mich pink-jay nur anschliessen! Besser hätte ich es auch nicht schreiben können. :-)
Ich bin auch beamtin,allerdings in rlp und ich habe die "lebzeit" schon.........ich bekomme übrigens auch zwillinge ;-)

Aber selbst du als beamtin auf probe brauchst dir keinen kopf zu machen........dein dienstherr kann und will dir garnichts!
Wenn dein arzt also befindet du solltest nicht mehr arbeiten gehen u möchte dir beschäftigungsverbot verordnen dann nehm es bitte an und hör auf deinen arzt. Eine zwillingsschwangerschaft ist anstrengend und nicht ohne! Ich bin mittlerweile in der 21. Ssw und bei mir fangen so langsam die beschwerden an und meine ärztin erteilt bei zwillingsschwangerschaften generell ein BV ab der 28.ssw........das finde ich auch angemessen!

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Danke für Eure tollen Antworten. Ich werde das dem Arzt auch nächste Woche sagen, denn dann kann die Schule besser planen.

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