FA's in BB beschneiden Patientenrechte (lang, alternativ...)

Nun, es hat sich folgenedes zugetragen:

Ich bin jetzt 4 Wochen vor dem Termin, die Hausgeburt (meine 2. , keine Risisken - selbe fähige Hebamme) ist lange und gründlich geplant. Und dann gerate ich in eine Situation in der die freie Wahl des Geburtsortes erschwert, bzw. ich würde mal sagen boykottiert wird.

Ich bin Rhesus-negativ, mein Partner positiv - d.h. spätestens 72h nach der Entbindung muss die Anti-D-Prophylaxe erfolgen, wenn unsere Tocher auch positiv ist (Wahrscheinlichkeit 50-100%).

Bei meinem Sohn vor 10 Jahren war das kein Problem, der FA damals war zwar ein wehementerer Gegner von Hausgeburten als die FA jetzt, aber das Rezept für die Spritze bekam ich reibungslos und die Apotheke hielt sie dann bereit.

Und diesmal? Meine FA teilt mir mit, dass kürzlich vom Berufsverband der FA beschlossen wurde,dass keine Rezepte mehr "für Hebammen" ausgestellt würden, da man so ein haftungsrechtliches Problem bekäme. Außerdem unterstütze das ja Haus- und Geburtshausgeburten, Ärzte aber hätten Klinikgeburten zu bevorzugen. Das beste: ich habe nicht einmal das Gefühl, dass das ihre eigene Meinung ist, sie will nur nicht vom Beschluss abweichen...

Haftung. Aha. Die Anti-D-Prophylaxe ist seit Jahrzehnten gängige Praxis und wird ohnehin von Krankenschwestern bzw. Sprechstundenhilfen routinemäßig gespritzt. Warum sollte meine Hebamme das so plötzlich verlernen bzw. weniger qualifiziert sein?

Stattdessen soll ich mir die Spritze in der Praxis geben lassen. Gerne, wenns denn sein muss. Nur angenommen, meine Tochter kommt z.B. an einem Donnerstag Abend/ Nacht. Die Praxis schließt Freitag um 12. Wenn bis dahin entweder kein Laborergebnis schriftlich vorliegt, dass ich ja mitbringen muss bzw. ich nicht sofort nach der Geburt fit bin um da hin zu gehen, ist erstmal Wochenende und die 72h verstreichen.

Das mit dem Labor ist auch schwierig. Freie Labore arbeiten nicht rund um die Uhr, dass sind aber die, mit denen meine Hebamme die Blutgruppenbestimmung als ambulante Leistung abrechnen kann. Diese Bestimmung ist ja nun nichts ungewöhnlich kompliziertes oder teures. Kliniklabore sind zwar immer besetzt, weigern sich aber, weil ambulante Leistungen nicht abgerechenet werden können.

Was zum Teufel soll das alles? Patienten haben das recht auf eine freie Therapiewahl, also auch darauf den Geburtsort zu wählen. Ärzte, Kliniken, Apotheken haben einen Versorgungsauftrag. Und keiner fühlt sich zuständig diesen zu erfüllen.

Kurzum, es entsteht Zugzwang für werdende Mütter, die eine Hausgeburt wollen, aus Vernunft auf diese zu verzichten - Spinnen die denn?

Hätte jemand aktuell ähnliche Probleme und wie habt ihrs gelöst? Wollte ja nicht gleich ein Privatrezept fälschen und auf der Routineleistung im Wert von 90€ sitzen bleiben und dadurch am besten noch meine eigene Zulassung für einen medizinischen Beruf riskieren.

Grüße an euch, besonders die Oktobies,
Janine

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Hallo,

ja das Problem haben wir im GH auch.

Ich habe das leere Rezept von meiner Hebamme bekommen und soll ganz lieb meinen Arzt fragen, ob er es mir ausfüllt.

Die Hebammen klagen wohl gerade dagegen, aber solange es nicht durch ist muss man auf das Wohlwollen der Ärzte hoffen. Der Laborbericht muss bei mir auch offiziell vom Arzt kommen, obwohl ihn die Hebamme nach der Geburt abschickt.

Mein Arzt hält leider auch null von außerklinischen Geburten und ich bin schon auf seine Reaktion gespannt...obwohl er ein sehr netter Arzt ist ;-)

Wenn deine Ärztin es nicht ausstellt würde ich es vll nochmal woanders versuchen...oder du muss in die Klinik um dir die Spritze geben zu lassen...zwar auch doof, aber was will man machen!

LG

2

Hallo,

hier in der Schweiz hatte ich bisher noch keine derartigen Probleme. Wir haben in 3 Wochen Termin und gestern hat meine Hebamme die Spritze mitgebracht, die bis dahin bei uns im Kühlschrank aufbewahrt wird.

Hast Du denn vielleicht die Möglichkeit, die Spritze - falls es eben zeitlich wirklich so kommen sollte - in einem Krankenhaus zu bekommen?

LG und alles Gute!

3

Huhu, also ich plane zwar keine Geburt im GH oder Zuhause, trotzdem finde ich es eine Frechheit, das wir als Mütter uns noch zusätzlich mit so einem Mist rumschlagen müssen. Selbst ich hatte hier enorme Probleme eine Beleghebamme zu finden, die mit mir in meinem Wunsch KH entbindet.

Meine Frage an dich ist nun: Hast du einen kompetenten HA?? Dem würde ich die Situation schildern und ihm sagen, das sich dein Behandelnder FA weigert, dir das Rezept auszustellen.
Wenn dies auch nicht möglich ist, würde ich mich an den Berufsverband wenden.

Es wird ja wohl möglich sein, durch einen FA oder HA dieses Rezept zu bekommen??

Ich hoffe wirklich für dich, das du dein Rezept ausgestellt bekommst, und wünsche euch eine schöne und entspannte Hausgeburt.

LG Debbie

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Das Problem hatte ich vor ein paar Wochen auch. Bei der letzten Geburt war das noch alles kein Problem. Ich hab letztendlich ein Privatrezept von einem um drei Ecken bekannten Arzt bekommen, aber frag nicht wie viele Nerven mich das gekostet hat ne Woche vor ET immernoch ohne Rezept da zu sitzen.
Aber sag mal, hast du da was schriftliches zum Nachlesen zu diesem Vorgehen?

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Laut meiner hebamme sollte ich eine Überweisung fürs labor und das Rezept beim doc abbolen. Beides hat er mir nicht gegeben. Labor soll ich privat zahlen und mir das geld bei der kasse holen und die spritze ggf auch bei ihm geben lassen. Ich sehe das gleiche Problem mit den Öffnungszeiten. Ab gesehen davon, ich entbinde u.a. zuhause, weil ich mir ein ruhiges Wochenbett wünsche. Da hab ich keine lust auf arztbesuche. Meine hebamme bat zum Glück noch 2 spritzen. , vo frauen, die xie doch nicht gebraucht haben. Da bekomme ich ggf eine.Frag deine hebamme doch mal. , ob sie eine Lösung hat.

Viel Glück

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Hallo nochmal,

also - meine Hebamme hat mich jetzt, nach viel rumgerenne etwas beruhigt. Im ungünstigsten Fall kann ich mit einem Kliniklabor Privat abrechnen und die Blutgruppenbestimmungskosten (<20€) von meiner Kasse zurückfordern. Wenn mein Gyn nicht rechtzeitig erreichbar ist, leiht sie sich die Spritze aus Ihrer Klinik, die kann dann im Nachhinein ersetzt werden. Das ist alles etwas unschön un nicht komplett legal, aber es gibt noch Hoffnung, bei manchen geht die Bereitschaft Patienten zu versorgen eben doch vor.

lg

Janine, hoffe jede andere Betroffene kriegt das auch geregelt - auf die eine oder andere Wiese und natürlich, dass die Hebammen wieder zu ihrem Recht kommen!