Elterngeld- / Elternzeitfrage - Was macht mehr Sinn?

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe zwar schon eine Tochter, die wurde aber letzte Woche 8 Jahre und somit bin ich bei vielen Sachen nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Im Moment geht es gerade um Elterngeld / Elternzeit - eigendlich eher letzteres.

Also... ich fang einfach mal an...
Ich will definitiv wieder nur ein Jahr komplett zu Hause bleiben und auch nur 1 Jahr Elterngeld beziehen (nicht aufsplitten).

Aber ich werde dieses Mal nicht wieder Voll- sondern in Teilzeit (30 Wochenstunden) zurück kommen.

Nun bin ich am Überlegen, was mehr Sinn macht:

1. 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann in Teilzeit wieder kommen.

2. 2 Jahre Elternzeit nehmen - davon ein Jahr mit Elterngeld zu Hause bleiben und im 2. Jahr mit 30 Stunden wieder arbeiten gehen.

Auf mein Elterngeld dürfte es ja - rein logisch - keinen Einfluss haben, was ich in meinem 2. Elternzeitjahr machen, wenn ich da nichts mehr beziehe, also nicht gesplittet habe.

Kann mir da vielleicht jemand helfen? Vielleicht ist es auch egal, wie ich es mache.
Hab bei meiner großen auch nur das eine Jahr Elternzeit genommen und die anderen beiden nie in Anspruch genommen.

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!

Alles Gute

Susanne + MINI Z (24. SSW)

1

Du hast das alles richtig im Kopf.

Längere Elternzeit hat dann noch den Vorteil des Kündigungsschutzes.
Deshalb würde ich die zwei Jahre wählen.

Lg :-)

6

Danke für deine Antwort - ist alles doch ziemlich verwirrend!

Alles Gute

2

Also es hätte Vorteile wenn du zwei Jahre nimmst aber im zweiten Jahr bis zu 30 Std. arbeiten gehst:

1. der Kündigungsschutz während der Elternzeit

2. wenn du zwei Jahre nimmst hast du Anspruch auf ein drittes Jahr innerhalb der ersten 7 Jahre.

Barrik

7

Danke für deine Antwort - das hilft mir sehr!

Alles Gute

3

Hallo Susanne,
ich bin gerade in Elternzeit.
Ich bin das erste Jahr zu Hause. Das zweite werde ich Elternteilzeit machen. Da muss man mindestens 15Stunden die Woche arbeiten. Aber darf nicht mehr als 30Stunden in der Woche arbeiten. Die Elternteilzeit müssen aber nur "große"Arbeitgeber genehmigen. Kleinen ist das freigestellt. Das dritte Jahr werde ich dann auch in Elternteilzeit verbringen...entweder gleich nach dem zweiten...oder nach Baby Nummer zwei...mal gucken ;-)
Genau Informationen habe ich leider jetzt nicht zur Hand...aber vielleicht hilft Dir das ein bisschen.
Liebe Grüße
Lena und Baby Lasse 9 Monate

8

Auch dir danke für deine Antwort - das hilft mir ein Stückchen weiter!

Alles Gute

4

Hallo Susanne!

Aaaalso....
ich hatte bei meinem Großen (jetzt 27 Monate) das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet und konnte OHNE dass es mir auf das Elterngeld angerechnet wurde ab dem 1. Geburtstag meines Sohnes mit 30 Stunden wieder arbeiten gegangen (während der Elternzeit meines Mannes...).
Du kannst also auch den Bezugszeitraum 2 Jahre wählen und ab dem 1. Geburtstag dennoch ohne Anrechnung wieder arbeiten gehen!

Je nachdem in welcher Branche du arbeitest könnte es durchaus von Vorteil sein, z.B. bis zum 3. Geburtstag den Vollzeitvertrag zu behalten und ab dem 1. Geb. deines Kindes bis zu 30 Stunden Teilzeit während der Elternzeit arbeiten!
Allerdings wenn der Arbeitgeber es eng auslegt, darfst du bei der Konstellation nur einmal den Stundenumfang anpassen...

Alles Gute!

5

Hm, so wie es aussieht, macht es doch Sinn, dieses Mal zwei Jahre zu nehmen und für das zweite Jahr einfach eine gesonderte Regelung bzgl. der Arbeitsstunden zu treffen.

Wenn ich es richtig verstehe, wird dadurch mein Vollzeitvertrag nicht angetastet?! Richtig?

Vielen Dank für Deine Antwort!

11

Genau!

Der Vollzeitvertrag ist weiterhin gültig - wird halt aufgrund der Elternzeitregelung mit der Teilzeit dann für den Zeitraum (ein o. zwei Jahre, also das 2. und/oder 3. Lebensjahr des Kindes) nur angepasst!

Gerne doch! :-)
Alles Gute!!!

9

Vor der Entscheidung steh ich auch gerade.

Habe mich aus allen genannten Gründen auch für 2 Jahre entschieden.

Hinzu kommt für mich als Argument:
- Zu 90 % kriegen ich den Platz in der Kindergruppe pünktlich. Im Schlimmstfall muss ich jedoch 2 oder 3 Monate länger zu Hause bleiben. Stelle ich nur 1 Jahr Elternzeit, muss der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen. Tut er das nicht, bin ich gearscht.

10

Danke für deine Antwort.

Aber dann wirst du quasi im 2. Jahr nicht arbeiten.

Oder kann man im 2. Elternzeitjahr auch mal sagen/fragen, ob man 2-3 Monate nicht arbeiten kommen braucht?

Alles Gute

12

Man stellt den Teilzeitantrag soweit ich weiß 8 Wochen vorher.
Ich würde dann also im Schlimmstfall nur etwas später als geplant wieder arbeiten gehen. Ich will auf keinen Fall 2 Jahre nicht arbeiten!