400 euro job und krank geschrieben

hallo

ich habe ein problem.ich arbeite über eine leihfirma in einem einzelhandelsgeschäft auf 400 euro basis.
leider war ich vor kurzen für 2 wochen krank,sprich 3 volle arbeitstage,da ich nur freitags und samstags arbeite.
ich habe mich rechtzeitig krankgemeldet und auch noch am gleichen tag die krankmeldung per post zur leihfirma geschickt.
vor knapp 2 wochen habe ich dann meine abrechnung hin geschickt,wo drauf steht wie viel ich bekomme,aber die firma hat die 3 entschuldigten fehltage nicht mit berücksichtigt und mir somit nur die hälfte überwiesen.
ich habe mir gestern sofort den vertrag angschaut und kann nichts daraus erlesen,daß man im krankheitsfall nicht bezahlt wird.nun warte ich auf dem anruf der leihfirma,um zu erfahren warum ich nicht voll bezahlt werde.denn ich habe doch schließlich ein anrecht dadrauf,so lange nichts anderes im vertrag steht.wie soll ich mich nun verhalten???ich war krank geschrieben und somit entschuldigt.
danke für eure antworten.
beate

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Hi, bei Leihfirmen und Zeitarbeitsfirmen ist das leider meist so an der Tagesordnung. Ich arbeite selbst bei einer solchen im Büro und habe das im Voraus bei Vertragsabschluß angesprochen, wie das mit Fehl-bzw. krankheitszeiten ist. AW: Sie werden nur für die Tage bezahlt die sie arbeiten. Dann müssen sie eben an anderen Tagen die Zeit wieder reinholen:-( Habe auch angesprochen, daß einem aber auch bei einem 400 Euro Job Lohnfortzahlung im KK Fall zusteht aber der Chef sagte nur bei ner ZA Firma läufts eben etwas anders. Akzeptieren oder sein lassen! Toll, ne?!? Bei mir ist es allerdings noch so, daß ich nur nach Bedarf arbeite, also an keinen festen Tagen so wie du. Von daher finde ich das bei dir noch etwas ungerechter.
LG Anja mit #schwanger SSW 12+3

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dann müssen die das im vertrag festhalten,das man im krankheitsfalle kein recht auf das geld für die fehltage hat.auch war eine andere kollegin krank und mit ihr hatte ich vor 1-2 wochen drüber gesprochen und sie hat ihr geld bekommen.ich finde es ist egal wieviel euro man bekommt,man muß doch die tage die man krank ist ersetzt bekommen.laut anwalt habe ich auch anrecht auf das geld,da ich in einem arbeitsverhältniss stehe,egal wieviel stunden.
ist schon komisch.
beate

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Hallo!

Im Zweifelsfalle würde ich mal bei Deiner Krankenkasse anrufen. Die müssen nämlich im Krankheitsfall Deinem Arbeitgeber die Lohnkosten zurück erstatten- zumindest teilweise. Frag da doch mal nach. Falls die Deinem Arbeitgeber was überwiesen haben und er Dir nichts davon auszahlt ist das ganz einfach Unterschlagung.

Ansonsten: bei ver.di anrufen!

Viel Glück!!!

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hallo!
ich arbeite bei einer krankenkasse und du hast auf jeden fall keinen anspruch auf krankengeld. da du ja den 400 €-job hast bist du nicht versicherungspflichtig.
jedoch hast du anspruch auf entgeltfortzahlung nach dem EFZG!

#herzlich
kalluah

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dann frage ich mich,warum ich die versicherungsbeiträge,wie rentenversicherung und krankenversicherung zahle?laut anwalt steht mir das geld zu,da ich in einem arbeitsverhältniss stehe.auch hat mir mein arbeitgeber damals am tel. gesagt,das ich versichert bin(krankenversichert),da ich dafür auch zahle.
beate

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danke für eure antworten.habe im internet etwas gegoogelt und was gefunden.ich habe anrecht auf fortzahlung,siehe im beitrag unten.beate


400 Euro-Jobs: Rechte der Arbeitnehmer
Minijobber sollten auf Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und einen schriftlichen Arbeitsvertrag achten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

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Kommt immer darauf an wie das geregelt ist - ich habe z.B. keinen Arbeitsvertrag (macht mein Chef nicht) und bekomme weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt...