Ab wann Steuerklassenwechsel?

Guten morgen zusammen!

Ich werde in 2 1/2 Wochen in den Mutterschutz gehen und anschließend auch Elternzeit nehmen. Bisher haben mein Mann und ich beide Steuerklasse 4, da wir ähnlich viel Gehalt bekommen. Jetzt meine Frage:
Während ich in Elternzeit bin, soll mein Mann auf jeden Fall in Steuerklasse 3 wechseln. Ich habe überlegt, ob es auch schon jetzt gehen würde, also dass sobald ich im Mutterschutz bin, mein Mann schon Steuerklasse 3 hat. Würde es mein Mutterschaftsgeld beeinflussen? Oder hat das mit der Steuerklassse nichts zu tun? Das Elterngeld würde doch abgesehen von der möglichen Nchzahlung auch nicht beeinflusst werden, oder?

Kann mir jemand Tipps geben?

Vielen Dank

LG Moni mit Bauchzwerg 30+6

1

Hallo und guten Morgen,

also der Wechsel macht jetzt nicht mehr viel Sinn hinsichtlich der Steuerersparnis.

Weil hierzu die Steuerklasse gilt, die in den letzten 12 Monaten vor der Elternzeit überwiegend eingetragen war - das wäre ja bei euch die 4 / 4 Variante.

Wir verdienen auch ähnlich viel und haben beide 4 / 4. Und im hinblick auf evtl. Steuernachzahlungen, haben wir es auch dabei belassen, weil vor allem verheiratete Paare oft von hohen Nachzahlungen getroffen werden.

Ich würde mich bei einem Steuerberater schlau machen, ob es bei Euch jetzt noch Sinn hat.

Alles Gute

4

Also ich möchte durch den Steuerklassenwechsel nicht mehr Elterngeld oder Mutterschaftsgeld rausschlagen. Wir wollten lediglich damit bewirken, dass mein Mann in Zukunft ein höheres Nettoeinkommen hat. Das müsste doch meiner MEinung nach nicht 7 Monate vorher geschehen, oder versteh ich das falsch. Dass wir wahrscheinlich dadurch eine Nachzahlung haben werden, ist uns bewusst, aber ich denke dennoch, dass es sich trotdem eher lohnt in Stkl 3 zu gehen???
Vielleicht sollten wir doch den Steuerberater fragen

6

Hallo,

ich hab dich schon richtig verstanden.

Aber ich bin mir dennoch nicht sicher, ob es sich wirklich lohnt. Manche musste am Ende bis zu € 2000,00 Steuern nachbezahlen. Da müssten wir monatlich schon was zurück legen, um das aufzufangen. Da lohnt es sich in meinen Augen nicht, dass der Mann dann ne Weile mehr Netto raus bekommt.

Aber ich würde euch wirklich raten, einen Steuerberater aufzusuchen.

weiteren Kommentar laden
2

Hallo Moni,

da ich da kein Spezi bin hilft dir vielleicht folgender Link:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/falsche-steuerklasse-beim-elterngeld-drohen-2013-deutliche-einbussen-a-873407.html

LG #winke

3

Ach du Sch...! Sieben Monate vorher schon wechseln?? Dann bin ich ja schon zu spät dran! #klatsch Das ist doch unverschämt früh! Da war ich mir nicht mal sicher ob die Schwangerschaft dieses Mal hält und ich hätte schon wechseln müssen?!?

Barrik

7

Ich versteh den Artikel leider nicht: Wenn nun das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage dienst, wiese sollte man dann die Steuerklasse wechseln? Das Bruttogehalt bleibt doch gleich, egal welche Steuerklasse?

Kann mir das jemand erklären?

weiteren Kommentar laden
5

Lasst euch beim Steuerberater einen Termin geben. Das kann man pauschal absolut nicht sagen. Wir haben auch 4/4 und wir werden es dabei belassen. Wir möchten nicht monatlich Geld zur Seite legen für die Steuererklärung, außerdem wird es wohl so sein, das es sich für uns lohnt wenn dann jeder seine eigene Steuererklärung abgibt. Das geht bei 3/5 nicht.

Das hat uns der Steuerberater empfohlen. :-)

9

Hallöchen Moni,

uns gehts fast änlich. Wir werden auf jeden Fall wechseln in 3/5, weil wir auch genügend "Belastungen" gegenrechnen können, somit sollte keine Nachzahlung auf uns zukommen.

Die Frage ist nur, wann? Ich bekomme ab 1.8. Muschu-Geld vom AG + KK. Ist hier die Lohnsteuerklasse noch ausschlaggebend? Ich dachte, dass wir nach der Geburt unseres Kindes die Änderungen vornehmen werden.

Ich hab jetzt mal ne Freundin von mir gefragt, sie ist Steuerfachangestellte und ihr Vater Steuerberater, mal sehen, was sie uns empfiehlt.

LG

Anja

11

Weiß jemand wie das ist, wenn man erst kurz vor der Geburt heiratet? Vorher ist man ja Steuerklasse 1, wird das EG dann damit berechnet?

14

hi, ich habe auch erst 2 Wochen vor der Entbindung meiner ersten tochter geheiratet.

nach der hochzeitt war ich dann lohnsteuerklasse 4. dies wurde rückwirkend auf das ganze jahr angewendet obwohl wir erst im juli geheiratet haben.

LG Sarah

12

Halloo!

Also bei uns ist es auch so, wir waren bisher in Steuerklasse 4/4.
Wir haben es fast verpasst zu wechseln, wollten auch ab meinem Mutterschutz in 3/5.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden ja nicht besteuert, also beeinflusst es dein Einkommen nicht.

Musst aber aufpassen, dass du rechtzeitig den Antrag stellst, weil der Wechsel erst im Folgemonat wirksam wird!

Wir haben uns sagen lassen, dass es zwar schon stimmt, dass bei der Steuererklärung das dann ausgeglichen wird, aber normalerweise sollte da nichts groß passieren mit Nachzahlung. Kommt wahrscheinlich auch drauf an, wann man den Wechsel macht. Wir hatten jetzt z.B. für 2013 ein halbes Jahr 4/4 (und würden da wie immer wieder was raus kriegen) und dann noch ein halbes Jahr 3/5, selbst wenn wir im 2. Halbjahr theoretisch zu wenig Steuern zahlen, würde sich das ja mit der ersten Jahreshälfte ausgleichen...

13

Wie ich das verstanden habe:

1. Wechsel der Steuerklasse 7 Monate vor der Geburt:
Der Elterngeldbezieher muss in die bessere Steuerklasse wechseln (zB von IV in III) um das Elterngeld zu erhöhen. Zwar werden seit diesem Jahr Pauschalen abgezogen, aber der Prozentsatz für die Lohnsteuer ist immer noch abhängig von der Steuerklasse. (Der Prozentsatz für Sozialabgaben beträgt 21% - der bleibt gleich).

2. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird also auf das zu versteuernde Einkommen drauf gerechnet und so der Steuersatz ermittelt. Steuern gezahlt wurden aber nur vom Gehalt des Partners, so dass hier schon eine Differenz entsteht, die man auffangen muss. Entweder reicht die sowieso zuviel gezahlte Lohnsteuer beim anderen Gehalt aus (wenn man sonst immer was zurück bekommen hat) oder man zahlt sogar drauf.

Wenn nun der Steuern zahlende Partner auch noch in Steuerklasse III wechselt - also noch weniger Steuern zahlt - dann kann das zum Ende des Jahre wirklich eine böse Überraschung bedeuten.

Und bei Paaren, die sich die Elternzeit nicht 12/2 teilen, macht das ganze Hin- ind Hergewechsel noch weniger Sinn.

Letztendlich mehr Geld bekommt man nur durch den frühen Wechsel aus Punkt 1. Der Wechsel zum Beginn des Elterngeldes variiert nur das monatliche Netto. Die Steuerlast in dem Jahr bleibt ja gleich - sollte man also trotz allem doch noch zuviel gezahlt haben, bekommt man es am Ende des Jahres zurück. Das wäre mir allemal lieber als eine hohe Nachzahlung. Und einem Steuerberater, der das alles nachrechnet muss man dann auch nichts bezahlen ;-)

Lg Lia